Gab es denn im Zuge der Hochzeit schon eine UP?
Denn normalerweise gibt es von Kenia ja eine UP...das könnte auch für die Verzögerung verantwortlich sein.
Die Legalisation kenianischer Urkunden wurde mit Billigung des Auswärtigen Amts ab 01.09.2002
eingestellt, da die Botschaft feststellen musste, dass die Voraussetzungen zur Legalisation
kenianischer Urkunden nicht gegeben sind. Stattdessen besteht für deutsche Behörden die
Möglichkeit, kenianische Urkunden im Wege der Amtshilfe überprüfen zu lassen. Hierfür benötigt
die Botschaft ein entsprechendes Amtshilfeersuchen ggf. mit konkreten Fragen, das zusammen mit
der ausländischen Urkunde im Original und zwei einfachen Kopien und einer Kostenzusage dieser
Behörde an die Botschaft übersandt wird. Darüber hinaus benötigt die Botschaft zwei einfache
Kopien der Datenseite der Pässe der kenianischen Urkundeninhaber*innen.
Da im Einzelfall die Überprüfung von Geburtsurkunden auf Wunsch auch in Krankenhäusern
erfolgt, bittet die Botschaft darüber hinaus, eine entsprechende Vollmacht der volljährigen
Antragsteller*innen oder der Erziehungsberechtigten zu übersenden (siehe Anhang). [/quote]
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006254/784784bb0ef2b18b7e5f17693dab8b8a/me...Hajo75 schrieb am 15.06.2022 um 18:50:33:Nein, aber dazu wurden wir bisher ja überhaupt nicht befragt.
Das wird noch kommen