Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Ein Bekannter von mir ist Kosovarischer Staatsangehöriger und besitzt eine Blaue Karte EU, die bis Mai 2022 gültig ist. Er ist Architekt.
Er bekam eine Arbeitserlaubnis für eine Vollzeitbeschäftigung als Architekt ab 1.1.2021. Er arbeitete dort in Vollzeit bis Mai 2021.
Ab Mai 21 unterschrieb er einen neuen Arbeitsvertrag für eine Vollzeitbeschäftigung bei einer anderen Firma. Seiner alten Beschäftigung durfte er ab dann nur noch geringfügig nachgehen.
Für die Erteilung der neuen Arbeitserlaubnis musste er die alte Arbeitserlaubnis wieder zurückgeben.
Es wurde ein Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber unterschrieben jedoch taggleich wieder einvernehmlich aufgehoben. Der Aufhebungsvertrag liegt ihm schriftlich vor. Tatsache ist, dass es nie zu einer Beschäftigung kam.
Der Bekannte arbeitete daraufhin mit der Fehlannahme, dass die alte Arbeitserlaubnis weiterhin gültig wäre, wieder Vollzeit bei seinem ersten Arbeitgeber weiter.
Als er im November 2021 die Niederlassungserlaubnis beantragte, schrieb die
ABH ihn an und warf ihm eine illegale Beschäftigung vor mit der Begründung, dass er hätte gemäß der neuen
AE nur 26 Std./Woche dort arbeiten können. Er bekam ein Anhörungsbogen und die Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde, mit dem Wortlaut: "..und sind seit 1.1.21 in der Firma X sozialversicherungspflichtig Beschäftigter beschäftigt. Obwohl Sie zwar im Besitz eines
AT waren, jedoch ein Verbot oder eine Beschränkung gem. § 4a Abs. 1 S. 1 oder 2
AufenthG entgegenstand. Sie haben seit dem 4.5.21 von der
ABH Stadt X die Erlaubnis für eine geringfügige Beschäftigung in der Firma X. Da Sie mit Ihrer mit Ihrer Tat gegen die vorgenannten Regelungen verstoßen haben, kann der Tatbestand einer Owi nach §404 Abs. 2 Nr. 4 SGB III i.V.m. §4a Abs. 4
AufenthG erfüllt sein.
Was ist in diesem Fall zu tun? Wie sieht es rechtlich aus?
Vielen Dank im Voraus.