An dieser Stelle muss ich wohl klarstellen, dass ich mich nicht komplett ohne Erfahrungen an die Sache begebe. 2017 hatte ich in Dänemark eine Partnerin mit chinesischer Staatsbürgerschaft geheiratet. Sie war mit Studentenvisum in Deutschland. Die Ehe ist gescheitert und das Scheidungsverfahren wird sich voraussichtlich noch 2-3 Monate ziehen.
Womit ich nie etwas zu tun hatte ist jedoch ein Sprachkurs-Visum.
Meine Quelle für Infos war germany-visa.org
Zitat:Um weiterhin sich legal in Deutschland aufzuhalten, müssen Inhaber eines Sprachkursvisums, dessen Kurs in Kürze länger als 3 Monate dauert, innerhalb der ersten 90 Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen(...)
deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 15:29:03:Dieses 90 Tage Sprachkursvisum ist dafür aber nicht gedacht und kann auch nicht in eine
AE nach §28 umgewandelt werden.
Konkret heißt das, meine Quelle ist schlichtweg falsch? Damit hätte sich der ganze Prozess natürlich erledigt
deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 15:29:03:Weil man in eine "binationale" Beziehung nicht noch unbedingt einen 3. Rechtskreis einbaut.
Durch meine letzte binationale Ehe in Dänemark sind nie irgendwelche Probleme für uns entstanden. Gerne würde ich erfahren welche Komplikationen auftreten könnten.
deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 15:29:03:Wie schon gesagt, spart man damit nichts...
Ich weiß, dass ich keine Unterlagen umgehe, allerdings benötige ich diese bei einer Heirat in DK eben nicht vor der Eheschließung, sondern erst bei der Anerkennung in Deutschland.