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Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch (Gelesen: 1.536 mal)
Micha90
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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02.04.2022 um 11:42:37
 
Hallo zusammen!
Ich möchte so bald wie möglich meine Verlobte aus Indien heiraten und hoffe ihr könnt mir bei der ein oder anderen Frage zur Seite stehen.

Unser Plan sieht so aus: (bitte korrigiert mich, wenn etwas falsch ist)
Wir beantragen ein Sprachvisum, welches maximal 90 Tage gültig ist - sobald sie in Deutschland ist beantragen wir eine AE für ein Jahr.
Mit AE heiraten wir in Dänemark und können die AE in Deutschland verlängern, ohne dass sie ausreisen muss.

Folgendes ist unklar:
1. Für das Sprachvisum braucht sie einen Finanzierungsnachweis.
Eine Verpflichtungserklärung ist mir im Moment nicht möglich, deshalb erstelle ich ihr ein Sperrkonto.
Ohne Verpflichtungserklärung -> genügt ein Einladungsschreiben meinerseits, um die Unterkunft in Deutschland zu beweisen?

2. Sollte die Anmeldung für die Sprachschule und das Sperrkonto direkt das ganze Jahr beinhalten oder nur 3 Monate für das Visum abdecken und dann für die AE erweitert werden?

3. Sie arbeitet als Ärztin in einem Krankenhaus und wird voraussichtlich keine Genehmigung für Urlaub bekommen, wird das ein Problem geben?
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.04.2022 um 11:47:08
 
Ich glaube, das ist ein unsinniger Plan.

Ein Sprachkurs-Visum beantragt sie, wenn sie die Sprache lernen will. Will sie das?

Heiraten sollte man immer in dem Land, in dem man später leben will. Wenn Ihr in Dänemark leben wollt, ich die Heirat dort zu empfehlen. Wenn Ihr später in Deutschland oder Indien leben wollte, heiratet Ihr besser in Deutschland oder Indien.

Falls Ihr in Deutschland leben wollt, gehst Du am besten zum Standesamt und besorgst dort:
1) Beitrittserklärung (für sie)
2) Liste aller Unterlagen, die Du einreichen muss.
3) Liste aller Unterlagen, die sie einreichen muss.

Und danach wisst Ihr, was zu tun ist.
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Micha90
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.04.2022 um 13:52:18
 
reinhard schrieb am 02.04.2022 um 11:47:08:
Ein Sprachkurs-Visum beantragt sie, wenn sie die Sprache lernen will. Will sie das?

Sie möchte in Deutschland leben und später arbeiten und somit natürlich auch die Sprache beherrschen.

reinhard schrieb am 02.04.2022 um 11:47:08:
Heiraten sollte man immer in dem Land, in dem man später leben will

Warum das?

reinhard schrieb am 02.04.2022 um 11:47:08:
Falls Ihr in Deutschland leben wollt, gehst Du am besten zum Standesamt

Ich war bereits beim Standesamt um die Unterlagen zur Anmeldung zur Eheschließung zu erfragen (zuerst wollten wir ein Heiratsvisum beantragen). Die Listen hat mir die Dame vom Standesamt ausgedruckt, mich jedoch darauf hingewiesen, dass sich dieser Prozess viele Monate lang ziehen wird. Daher der Umschwung auf Sprachkurs-visum und Dänemark.
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deerhunter
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Antwort #3 - 02.04.2022 um 15:29:03
 
Micha90 schrieb am 02.04.2022 um 13:52:18:
Sie möchte in Deutschland leben und später arbeiten und somit natürlich auch die Sprache beherrschen.

Dieses 90 Tage Sprachkursvisum ist dafür aber nicht gedacht und kann auch nicht in eine AE nach §28 umgewandelt werden. Selbst nach einer Hochzeit in Dänemark müsste sie wieder nach Indien ausreisen und ein FZV beantragen. Man hat also doppelte Flugkosten.
Dazu würde dann auch das FZV viele Monate dauern, weil man die gleichen Dokumente, die man zum Hochzeitsvisum braucht auch dort überprüfen muss.

Zitat:
Urkundenprüfung indischer Urkunden

Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Indien sind nicht gegeben. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes im Jahr 2000 eingestellt.
Die Vertretungen können jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Weitergehende Informationen zum Verfahren können Sie den nachfolgenden Merkblättern der für Sie zuständigen Vertretung entnehmen:
  https://india.diplo.de/in-de/service/hauptseite-bescheinigungen/1844798

Micha90 schrieb am 02.04.2022 um 13:52:18:
Warum das?

Weil man in eine "binationale" Beziehung nicht noch unbedingt einen 3. Rechtskreis einbaut. Gibt meist immer wieder Probleme und das Hauptproblem, die UP umgeht man damit eh nicht

Micha90 schrieb am 02.04.2022 um 13:52:18:
Ich war bereits beim Standesamt um die Unterlagen zur Anmeldung zur Eheschließung zu erfragen (zuerst wollten wir ein Heiratsvisum beantragen). Die Listen hat mir die Dame vom Standesamt ausgedruckt, mich jedoch darauf hingewiesen, dass sich dieser Prozess viele Monate lang ziehen wird. Daher der Umschwung auf Sprachkurs-visum und Dänemark

Wie schon gesagt, spart man damit nichts...denn man müsste wieder ausreisen und die UP nachholen
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Micha90
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Antwort #4 - 02.04.2022 um 16:38:09
 
An dieser Stelle muss ich wohl klarstellen, dass ich mich nicht komplett ohne Erfahrungen an die Sache begebe. 2017 hatte ich in Dänemark eine Partnerin mit chinesischer Staatsbürgerschaft geheiratet. Sie war mit Studentenvisum in Deutschland. Die Ehe ist gescheitert und das Scheidungsverfahren wird sich voraussichtlich noch 2-3 Monate ziehen.

Womit ich nie etwas zu tun hatte ist jedoch ein Sprachkurs-Visum.
Meine Quelle für Infos war germany-visa.org
Zitat:
Um weiterhin sich legal in Deutschland aufzuhalten, müssen Inhaber eines Sprachkursvisums, dessen Kurs in Kürze länger als 3 Monate dauert, innerhalb der ersten 90 Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen(...)


deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 15:29:03:
Dieses 90 Tage Sprachkursvisum ist dafür aber nicht gedacht und kann auch nicht in eine AE nach §28 umgewandelt werden.

Konkret heißt das, meine Quelle ist schlichtweg falsch? Damit hätte sich der ganze Prozess natürlich erledigt  Griesgrämig

deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 15:29:03:
Weil man in eine "binationale" Beziehung nicht noch unbedingt einen 3. Rechtskreis einbaut.

Durch meine letzte binationale Ehe in Dänemark sind nie irgendwelche Probleme für uns entstanden. Gerne würde ich erfahren welche Komplikationen auftreten könnten.

deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 15:29:03:
Wie schon gesagt, spart man damit nichts...

Ich weiß, dass ich keine Unterlagen umgehe, allerdings benötige ich diese bei einer Heirat in DK eben nicht vor der Eheschließung, sondern erst bei der Anerkennung in Deutschland.
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deerhunter
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Antwort #5 - 02.04.2022 um 17:01:18
 
Micha90 schrieb am 02.04.2022 um 16:38:09:
Ich weiß, dass ich keine Unterlagen umgehe, allerdings benötige ich diese bei einer Heirat in DK eben nicht vor der Eheschließung, sondern erst bei der Anerkennung in Deutschland. 

Nein, du brauchst diese für das FZV...denn nicht die Eheurkunde wird angezweifelt, sondern die GU deiner Frau....und diese wird dann vor der Einreise überprüft. Dauert seine Zeit und kostet etwas Geld. Deshalb kann man es auch gleich zu einem Hochzeitsvisum machen

Zitat:
Um weiterhin sich legal in Deutschland aufzuhalten, müssen Inhaber eines Sprachkursvisums, dessen Kurs in Kürze länger als 3 Monate dauert, innerhalb der ersten 90 Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen(...)


Wie du selbst schreibst, muss es ein Sprachkurs sein der länger als 90 Tage geht und den man in Indien nicht machen kann. Also ein "studienvorbereitender" Sprachkurs o.ä......dazu, also für ein solches Visum, muss man erstmal genau begründen für was man diese deutsche Sprache braucht (Studium, speziellen Job...Hochzeit reicht dafür nicht) und meist erstmal Sprachkenntnisse in der Heimat bis B1 erwerben, um dann in Deutschland in einem 12 Monatskurs C1 / C2 zu erreichen. Dann nach diesem Jahr Sprachkurs könnte man auch eine AE nach §28 beantragen
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Antwort #6 - 02.04.2022 um 22:38:44
 
Als Ärztin sollte sie mal schauen ob sie nicht Ihre Ausbildung bzw. einen Teil davon in D anerkennen lassen kann. Dann könnte sie versuchen eine Blue Card zu beantragen. Oder eben ein Sprachvisum zur Vorbereitung auf eine Arbeit in D. Oder ein Visum zur Jobsuche. Möglicherweise ist es sinnvoller wenn sie versucht wegen des Jobs nach D zu kommen und nicht wegen Dir. Heiraten könnt Ihr dann immer noch. Vielleicht mal mit einem Krankenhaus in Deiner Stadt Kontakt aufnehmen, ob von deren Seite Interesse besteht?

Was hat sie für Deutschkenntnisse? Wenn es ein Heiratsvisum werden soll benötigt sie mindestens A1 (auch wenn sie nach einer Hochzeit im Ausland hier eine AE beantragt). Hat sie das? Bei einem Heiratsvisum benötigt sie jemanden hier in D, der eine VE für sie abgibt. Nach Deiner Schilderung könnte das ein Problem sein.
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Micha90
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.04.2022 um 11:41:05
 
deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 17:01:18:
genau begründen für was man diese deutsche Sprache braucht (Studium, speziellen Job...Hochzeit reicht dafür nicht)

Okay, ich hatte nicht verstanden für wen die Möglichkeit der Verlängerung gedacht ist. Danke für die Klarstellung!

lottchen schrieb am 02.04.2022 um 22:38:44:
Was hat sie für Deutschkenntnisse?

Noch keine. Sie wollte direkt in Deutschland A1 machen, noch bevor wir heiraten und dann den Deutschkurs bis C1 oder C2 verfolgen.

lottchen schrieb am 02.04.2022 um 22:38:44:
Möglicherweise ist es sinnvoller wenn sie versucht wegen des Jobs nach D zu kommen und nicht wegen Dir.

Mit der Möglichkeit hatten wir uns bisher nur am Rande beschäftigt, aber vermutlich hast du recht. Da muss ich mich wohl erstmal in die Thematik einlesen.
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reinhard
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Antwort #8 - 03.04.2022 um 12:15:43
 
Micha90 schrieb am 03.04.2022 um 11:41:05:
Noch keine. Sie wollte direkt in Deutschland A1 machen, noch bevor wir heiraten und dann den Deutschkurs bis C1 oder C2 verfolgen.


Im Gesetz steht eindeutig, dass das A1-Zertifikat gemacht werden soll, bevor das Visum beantragt wird. Das schließt ein, dass versuchte Umgehungen des Gesetzes konsequent abgelehnt werden sollen.

Wenn Ihr heiraten wollt, ist das vorgesehene Visum das Visum zum Heiraten.
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