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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1648892557 Beitrag begonnen von Micha90 am 02.04.2022 um 11:42:37 |
Titel: Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch Beitrag von Micha90 am 02.04.2022 um 11:42:37
Hallo zusammen!
Ich möchte so bald wie möglich meine Verlobte aus Indien heiraten und hoffe ihr könnt mir bei der ein oder anderen Frage zur Seite stehen. Unser Plan sieht so aus: (bitte korrigiert mich, wenn etwas falsch ist) Wir beantragen ein Sprachvisum, welches maximal 90 Tage gültig ist - sobald sie in Deutschland ist beantragen wir eine AE für ein Jahr. Mit AE heiraten wir in Dänemark und können die AE in Deutschland verlängern, ohne dass sie ausreisen muss. Folgendes ist unklar: 1. Für das Sprachvisum braucht sie einen Finanzierungsnachweis. Eine Verpflichtungserklärung ist mir im Moment nicht möglich, deshalb erstelle ich ihr ein Sperrkonto. Ohne Verpflichtungserklärung -> genügt ein Einladungsschreiben meinerseits, um die Unterkunft in Deutschland zu beweisen? 2. Sollte die Anmeldung für die Sprachschule und das Sperrkonto direkt das ganze Jahr beinhalten oder nur 3 Monate für das Visum abdecken und dann für die AE erweitert werden? 3. Sie arbeitet als Ärztin in einem Krankenhaus und wird voraussichtlich keine Genehmigung für Urlaub bekommen, wird das ein Problem geben? |
Titel: Re: Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch Beitrag von reinhard am 02.04.2022 um 11:47:08
Ich glaube, das ist ein unsinniger Plan.
Ein Sprachkurs-Visum beantragt sie, wenn sie die Sprache lernen will. Will sie das? Heiraten sollte man immer in dem Land, in dem man später leben will. Wenn Ihr in Dänemark leben wollt, ich die Heirat dort zu empfehlen. Wenn Ihr später in Deutschland oder Indien leben wollte, heiratet Ihr besser in Deutschland oder Indien. Falls Ihr in Deutschland leben wollt, gehst Du am besten zum Standesamt und besorgst dort: 1) Beitrittserklärung (für sie) 2) Liste aller Unterlagen, die Du einreichen muss. 3) Liste aller Unterlagen, die sie einreichen muss. Und danach wisst Ihr, was zu tun ist. |
Titel: Re: Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch Beitrag von Micha90 am 02.04.2022 um 13:52:18 reinhard schrieb am 02.04.2022 um 11:47:08:
Sie möchte in Deutschland leben und später arbeiten und somit natürlich auch die Sprache beherrschen. reinhard schrieb am 02.04.2022 um 11:47:08:
Warum das? reinhard schrieb am 02.04.2022 um 11:47:08:
Ich war bereits beim Standesamt um die Unterlagen zur Anmeldung zur Eheschließung zu erfragen (zuerst wollten wir ein Heiratsvisum beantragen). Die Listen hat mir die Dame vom Standesamt ausgedruckt, mich jedoch darauf hingewiesen, dass sich dieser Prozess viele Monate lang ziehen wird. Daher der Umschwung auf Sprachkurs-visum und Dänemark. |
Titel: Re: Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch Beitrag von deerhunter am 02.04.2022 um 15:29:03 Micha90 schrieb am 02.04.2022 um 13:52:18:
Dieses 90 Tage Sprachkursvisum ist dafür aber nicht gedacht und kann auch nicht in eine AE nach §28 umgewandelt werden. Selbst nach einer Hochzeit in Dänemark müsste sie wieder nach Indien ausreisen und ein FZV beantragen. Man hat also doppelte Flugkosten. Dazu würde dann auch das FZV viele Monate dauern, weil man die gleichen Dokumente, die man zum Hochzeitsvisum braucht auch dort überprüfen muss. Zitat:
Micha90 schrieb am 02.04.2022 um 13:52:18:
Weil man in eine "binationale" Beziehung nicht noch unbedingt einen 3. Rechtskreis einbaut. Gibt meist immer wieder Probleme und das Hauptproblem, die UP umgeht man damit eh nicht Micha90 schrieb am 02.04.2022 um 13:52:18:
Wie schon gesagt, spart man damit nichts...denn man müsste wieder ausreisen und die UP nachholen |
Titel: Re: Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch Beitrag von Micha90 am 02.04.2022 um 16:38:09
An dieser Stelle muss ich wohl klarstellen, dass ich mich nicht komplett ohne Erfahrungen an die Sache begebe. 2017 hatte ich in Dänemark eine Partnerin mit chinesischer Staatsbürgerschaft geheiratet. Sie war mit Studentenvisum in Deutschland. Die Ehe ist gescheitert und das Scheidungsverfahren wird sich voraussichtlich noch 2-3 Monate ziehen.
Womit ich nie etwas zu tun hatte ist jedoch ein Sprachkurs-Visum. Meine Quelle für Infos war germany-visa.org Zitat:
deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 15:29:03:
Konkret heißt das, meine Quelle ist schlichtweg falsch? Damit hätte sich der ganze Prozess natürlich erledigt :( deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 15:29:03:
Durch meine letzte binationale Ehe in Dänemark sind nie irgendwelche Probleme für uns entstanden. Gerne würde ich erfahren welche Komplikationen auftreten könnten. deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 15:29:03:
Ich weiß, dass ich keine Unterlagen umgehe, allerdings benötige ich diese bei einer Heirat in DK eben nicht vor der Eheschließung, sondern erst bei der Anerkennung in Deutschland. |
Titel: Re: Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch Beitrag von deerhunter am 02.04.2022 um 17:01:18 Micha90 schrieb am 02.04.2022 um 16:38:09:
Nein, du brauchst diese für das FZV...denn nicht die Eheurkunde wird angezweifelt, sondern die GU deiner Frau....und diese wird dann vor der Einreise überprüft. Dauert seine Zeit und kostet etwas Geld. Deshalb kann man es auch gleich zu einem Hochzeitsvisum machen Zitat:
Wie du selbst schreibst, muss es ein Sprachkurs sein der länger als 90 Tage geht und den man in Indien nicht machen kann. Also ein "studienvorbereitender" Sprachkurs o.ä......dazu, also für ein solches Visum, muss man erstmal genau begründen für was man diese deutsche Sprache braucht (Studium, speziellen Job...Hochzeit reicht dafür nicht) und meist erstmal Sprachkenntnisse in der Heimat bis B1 erwerben, um dann in Deutschland in einem 12 Monatskurs C1 / C2 zu erreichen. Dann nach diesem Jahr Sprachkurs könnte man auch eine AE nach §28 beantragen |
Titel: Re: Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch Beitrag von lottchen am 02.04.2022 um 22:38:44
Als Ärztin sollte sie mal schauen ob sie nicht Ihre Ausbildung bzw. einen Teil davon in D anerkennen lassen kann. Dann könnte sie versuchen eine Blue Card zu beantragen. Oder eben ein Sprachvisum zur Vorbereitung auf eine Arbeit in D. Oder ein Visum zur Jobsuche. Möglicherweise ist es sinnvoller wenn sie versucht wegen des Jobs nach D zu kommen und nicht wegen Dir. Heiraten könnt Ihr dann immer noch. Vielleicht mal mit einem Krankenhaus in Deiner Stadt Kontakt aufnehmen, ob von deren Seite Interesse besteht?
Was hat sie für Deutschkenntnisse? Wenn es ein Heiratsvisum werden soll benötigt sie mindestens A1 (auch wenn sie nach einer Hochzeit im Ausland hier eine AE beantragt). Hat sie das? Bei einem Heiratsvisum benötigt sie jemanden hier in D, der eine VE für sie abgibt. Nach Deiner Schilderung könnte das ein Problem sein. |
Titel: Re: Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch Beitrag von Micha90 am 03.04.2022 um 11:41:05 deerhunter schrieb am 02.04.2022 um 17:01:18:
Okay, ich hatte nicht verstanden für wen die Möglichkeit der Verlängerung gedacht ist. Danke für die Klarstellung! lottchen schrieb am 02.04.2022 um 22:38:44:
Noch keine. Sie wollte direkt in Deutschland A1 machen, noch bevor wir heiraten und dann den Deutschkurs bis C1 oder C2 verfolgen. lottchen schrieb am 02.04.2022 um 22:38:44:
Mit der Möglichkeit hatten wir uns bisher nur am Rande beschäftigt, aber vermutlich hast du recht. Da muss ich mich wohl erstmal in die Thematik einlesen. |
Titel: Re: Planung einer Ehe: Indisch-Deutsch Beitrag von reinhard am 03.04.2022 um 12:15:43 Micha90 schrieb am 03.04.2022 um 11:41:05:
Im Gesetz steht eindeutig, dass das A1-Zertifikat gemacht werden soll, bevor das Visum beantragt wird. Das schließt ein, dass versuchte Umgehungen des Gesetzes konsequent abgelehnt werden sollen. Wenn Ihr heiraten wollt, ist das vorgesehene Visum das Visum zum Heiraten. |
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