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Einbürgerung - Antragsabgabe - dauert es ewigkeiten ? (Gelesen: 20.665 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 26.11.2022 um 13:49:06
 
Der Fristsetzungsbeschluss ist im Übrigen selbständig angreifbar. Ich hatte schon Fälle, wo das in zweiter Instanz aufgehoben wurde, weil entgegen dem VG kein zureichender Grund gegeben war.

Ist natürlich auf den ersten Blick ärgerlich,  weil in der zweiten Instanz Anwaltszwang herrscht.
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Habowan
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Antwort #46 - 26.11.2022 um 14:23:31
 
dim4ik schrieb am 26.11.2022 um 12:31:59:
Wie lautete sie wortwörtlich? 

Hallo Dim4ik.

Das erhielt ich per PDF. undatiert, ununterschrieben.
Auf Seite 1 habe ich den Text reinkopiert.

Mehr als das habe ich bislang noch nicht von denen erhalten.
Es gab noch ein mailverkehr vorher, wo Daten abgefragt wurden. Wir erhielten per Post den Antrag ohne weiteres schreiben- Die Liste der Benötigten Dokumente erhielten wir per mail (vor erhalt des letzten schreibens)

Thats all bisher.
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dim4ik
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Antwort #47 - 26.11.2022 um 17:43:05
 
Habowan schrieb am 26.11.2022 um 14:23:31:
Auf Seite 1 habe ich den Text reinkopiert.

Wo denn genau? Mir geht es um den Originaltext von der EBH, nicht seine sinngemäße Wiedergabe im ersten Post.

Habowan schrieb am 26.11.2022 um 14:23:31:
Wir erhielten per Post den Antrag ohne weiteres schreiben

Gar kein Anschreiben war mit dabei?

Habowan schrieb am 26.11.2022 um 14:23:31:
Die Liste der Benötigten Dokumente erhielten wir per mail (vor erhalt des letzten schreibens)

Gab es dazu ein Anschreiben?
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Antwort #48 - 26.11.2022 um 22:39:56
 
dim4ik schrieb am 26.11.2022 um 17:43:05:
Gab es dazu ein Anschreiben?


Es gab dazu folgende Email, das sollte wohl das anschreiben sein.:

----------

Guten Tag,

anbei erhalten Sie Ihren Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrags.


Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Öffentliche Ordnung
-Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit-
OE (eine nummer........)
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Tel. 0511/168-.......

Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Frau (ein name .........)

einiges habe ich hier zensiert, daher die punkte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #49 - 26.11.2022 um 23:02:48
 
Gut, wie ich das sehe war dann am 13.09.2022 der Termin für diese (zweite) Antragsstellung. Stellt man darauf als spätesten (!) Zeitpunkt ab, wäre eine Klage erst ab dem 13.12.2022 zulässig. Dazu wurde m.E. schon alles gesagt.

Mildere Mittel wären Petitionen, Fachaufsichtbeschwerden oder so etwas wie ein medialer Aufschrei wie gerade bei der Frankfurter Ausländerbehörde (allerdings hängen an ausländerrechtlichen Verfahren i.d.R mehr Existenzen als an Einbürgerungsverfahren). So etwas kann parallel zu einer Klage laufen, ob es vielversprechend ist wage ich zu bezweifeln.

"Die" Lösung gibt es leider nicht. Manchmal muss man eben aus mehreren schlechten die für einen am wenigsten schlechte auswählen.
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Antwort #50 - 27.11.2022 um 06:57:26
 
Zitat:
"Die" Lösung gibt es leider nicht. Manchmal muss man eben aus mehreren schlechten die für einen am wenigsten schlechte auswählen. 


Wir warten jetzt erst nochmal zu und schreiben ende des Jahres noch einen Brief & Email Mit Bitte um Stand des Verfahrens.

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Antwort #51 - 27.11.2022 um 16:25:26
 
Habowan schrieb am 27.11.2022 um 06:57:26:
Wir warten jetzt erst nochmal zu und schreiben ende des Jahres noch einen Brief & Email Mit Bitte um Stand des Verfahrens.

Außer verschwendete Zeit wird es nichts bringen.
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Antwort #52 - 14.10.2023 um 11:28:19
 
Es gibt neuigkeiten. nach nur 19 monaten die erste reaktion (den Antrag betreffend) von der Einbürgerungsstelle. Vor einem Monat Anwalt eingeschaltet.

'wir können bald' über ihren Antrag entscheiden.

Die wollen jetzt neue Verdienstabrechnungen. da gibt es nur meine, da meine Frau grad nicht arbeitet (muss sie auch nicht). mit 4.5K netto dürften wir als Ehepaar da ganz gut dastehen.

Ich denke mal wenn es gut läuft, vielleicht noch 1-3 Jahre bis zur Einbürgerung ?
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Antwort #53 - 14.10.2023 um 14:25:47
 
Habowan schrieb am 14.10.2023 um 11:28:19:
nach nur 19 monaten die erste reaktion (den Antrag betreffend)

Hattet ihr nicht am 13.9.22 den Antrag vor Ort mit Unterschriften usw. gestellt? Dass etwas verlorenging und nicht als gestellter Antrag gewertet werden kann, war inzwischen geklärt.
Dann sind leider 13 Monate vergangen, was aber nicht unüblich lange ist.
Zum Stand des Verfahrens geben EBH grundsätzlich keine Auskünfte. Soll etwas nachgereicht werden, schreibt die EBH selbst.

Habowan schrieb am 14.10.2023 um 11:28:19:
Vor einem Monat Anwalt eingeschaltet.

Was hat der nun endlich gemacht? Untätigkeitsklage am VG erhoben? Vorschlag war hier, Anfang 2023 tätig zu werden.

Habowan schrieb am 14.10.2023 um 11:28:19:
Die wollen jetzt neue Verdienstabrechnungen. da gibt es nur meine,
Dann sollte man diese  zusenden, mit Zustellnachweis, aber ohne großartige Begründungen. Es geht keineswegs ums "gut dastehen".

Ganz allgemein: Es läuft bei euch wie fast überall im Lande.  Langsam und zäh und hier leider mit Anfangsfehler.

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Antwort #54 - 16.10.2023 um 08:12:45
 
SimonB schrieb am 14.10.2023 um 14:25:47:
Vorschlag war hier, Anfang 2023 tätig zu werden. 


Nun, aus Beruflichen gründen (Pendler von hannover nach NRW aktuell) hatte ich nicht die Zeit und Lust das zu forcieren. Zog sich hin. Angesichts der Tatsache das in unserer Stadt aktuell jenseits der 24 Monate usus ist, sehe ich die aktuelle Situation als eine 'Blitzentscheidung' und eine angenehme überraschung denn so wie es scheint wurde der 2te Antrag nicht auch noch 'verloren', was uns wieder auf los gestellt hätte.

Es geht durchaus darum 'gut dazustehen' und alle bedingungen zu erfüllen um die Einbürgerung zu erhalten. Ohne Wirtschaftliche Basis für unseren Lebensunterhalt endet das Verfahren sicherlich erfolglos. oder wird über Jahre verschleppt.
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Antwort #55 - 16.10.2023 um 12:05:57
 
Habowan schrieb am 16.10.2023 um 08:12:45:
hatte ich nicht die Zeit und Lust das zu forcieren.

Du brauchst dich nicht rechtfertigen oder entschuldigen. Es ist deine/eure eigene Entscheidung gewesen, auf Rechtsmittel zu verzichten.
Wozu hattest du den Anwalt eigentlich beauftragt? Die Antwort der EBH klingt mehr als lapidar.

Habowan schrieb am 16.10.2023 um 08:12:45:
Es geht durchaus darum 'gut dazustehen' und alle bedingungen zu erfüllen um die Einbürgerung zu erhalten.

Es geht jetzt lediglich um den Nachweis der Sicherung des LU ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II/XII bzw. man deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hätte.

Habowan schrieb am 16.10.2023 um 08:12:45:
Ohne Wirtschaftliche Basis für unseren Lebensunterhalt endet das Verfahren sicherlich erfolglos. oder wird über Jahre verschleppt.

Die (eigenständige) Sicherung des LU erkennt die EBH an den aktuellen Verdienstnachweisen.
Mit der Vorlage kann die EBH bald über den Antrag entscheiden.


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Antwort #56 - 16.10.2023 um 16:06:41
 
SimonB schrieb am 16.10.2023 um 12:05:57:
Wozu hattest du den Anwalt eigentlich beauftragt? Die Antwort der EBH klingt mehr als lapidar.


Die Anwaltliche Korrespondenz hat zum teil und am Rande mit dem jetzigen und dem vorherigen Antrag zu tun.

Im aktuellen schreiben der EBH geht es ausschliesslich um die Finanzen. Alles andere scheint wohl da zu sein. Prinzipiell ist das ein gutes Zeichen (da aus anderen Posts hier ersichtlich ist das dies ein Zeichen ist das Anträge tatsächlich in bearbeitung sind)

Wie lange es ab dem Zeitpunkt dauert bis die weiteren Schritte laufen (nächste Vorsprache, bezahlung der gebühr) abgeben der alten staatsbürgerschaft etc. das weiss ich nicht.

Harren wir also der Dinge. Ich bin guter Hoffnung das meine Frau (vielleicht) nächstes Jahr schon als neue Deutsche Staatsbürgerin aufgenommen werden wird.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #57 - 16.10.2023 um 16:37:24
 
Sie wird dann vermutlich demnächst die Einbürgerungszusicherung erhalten, wenn neben den Finanzen der Rest auch passt (wird es wahrscheinlich, sonst hätten die diesbezüglich ja auch Unterlagen angefordert).

Nächstes Jahr ist eine gute Schätzung, spätestens wenn die Mehrstaatlichkeit obsolet wird aufgrund der geplanten Gesetzesänderung. Aktuell ist da wohl April 24 in Gespräch. Du wirst dann aber auch nochmal dein aktuelles Einkommen nachweisen müssen.
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Antwort #58 - 16.10.2023 um 18:34:09
 
Habowan schrieb am 16.10.2023 um 16:06:41:
Im aktuellen schreiben der EBH geht es ausschliesslich um die Finanzen.

Nur um den Nachweis der LU-Sicherung. Zwinkernd

Habowan schrieb am 16.10.2023 um 16:06:41:
Wie lange es ab dem Zeitpunkt dauert bis die weiteren Schritte laufen (nächste Vorsprache, bezahlung der gebühr) abgeben der alten staatsbürgerschaft etc. das weiss ich nicht.

Wie denn auch? Zum gegebenen Zeitpunkt wird die EBH deiner Frau den nächsten Schritt schriftlich mitteilen.

Habowan schrieb am 16.10.2023 um 16:06:41:
Ich bin guter Hoffnung das meine Frau (vielleicht) nächstes Jahr schon als neue Deutsche Staatsbürgerin aufgenommen werden wird.

Es spricht bisher nichts dagegen.
Es liegt nach der Einbürgerungszusicherung nicht mehr in der Macht der EBH, ob und wann deine Frau die Aufgabe ihrer türkischen StAG nachweist.
Dann, nach Erhalt der Einb.-Urkunde und bis zum Erhalt des deutschen Personalausweises und des dt. Reisepasses vergehen im Durchschnitt noch einige Monate.
Aber alles in 2024 zu schaffen, kann durchaus realistisch sein.

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Antwort #59 - 25.11.2023 um 10:56:45
 
Meine Frau hat heute die Einbürgerungszusicherung erhalten!!!

Wenn man da die Postlaufzeiten abzieht, wurde das innerhalb von weniger als einem Monat nach Zusendung meiner zuletzt angeforderten Unterlagen bearbeitet.

Hut ab!

Nun also kommen die ganzen Formalien mit der Türkischen Botschaft. Bei denen ging alles immer Fix. Wir haben die Hoffnung das das schon in weniger als 4 Monaten komplett incl. neuer Papiere und Pässe abgeschlossen ist.  Durchgedreht
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