Habowan schrieb am 14.10.2023 um 11:28:19:nach nur 19 monaten die erste reaktion (den Antrag betreffend)
Hattet ihr nicht am 13.9.22 den Antrag vor Ort mit Unterschriften usw. gestellt? Dass etwas verlorenging und nicht als gestellter Antrag gewertet werden kann, war inzwischen geklärt.
Dann sind leider 13 Monate vergangen, was aber nicht unüblich lange ist.
Zum Stand des Verfahrens geben
EBH grundsätzlich keine Auskünfte. Soll etwas nachgereicht werden, schreibt die
EBH selbst.
Habowan schrieb am 14.10.2023 um 11:28:19:Vor einem Monat Anwalt eingeschaltet.
Was hat der nun endlich gemacht? Untätigkeitsklage am VG erhoben? Vorschlag war hier, Anfang 2023 tätig zu werden.
Habowan schrieb am 14.10.2023 um 11:28:19:Die wollen jetzt neue Verdienstabrechnungen. da gibt es nur meine,
Dann sollte man diese zusenden, mit Zustellnachweis, aber ohne großartige Begründungen. Es geht keineswegs ums "gut dastehen".
Ganz allgemein: Es läuft bei euch wie fast überall im Lande. Langsam und zäh und hier leider mit Anfangsfehler.