Wir wollen nicht gleich über "querstellen" sinnieren, bitte.
Und nicht Äpfel und Birnen gleich bewerten - dahin steuern wir im Thema scheinbar.
Äpfel:
Wer einen gültigen
AT hat, braucht keinen weiteren Beleg für seinen aufenthaltsrechtlichen Status. Wessen
AT abgelaufen ist, hat keinen solchen Beleg mehr - dafür gibt es Fiktionsbescheinigungen. Nur diese geben einem die Möglichkeit zu reisen, sei es im EU-Ausland, sei es zu Eltern.
Dass im Inland oft auch Belege für Terminbuchungen, Mails usf. ausreichen, müssen wir nicht diskutieren. Das solche Belege ausreichen müssen, ist bereits Ausdruck eines Mangels, der durch immer mehr Aufgaben bei den Behörden und dem nicht angemessener Ausstattung (finanziell und/oder personell) nicht nur in
ABH oft und oft zu beklagen ist.
Birnen:
Du möchtest (wenigstens) eine Änderung des gegenwärtigen Status Deiner Frau haben - hinsichtlich der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit oder zur Kurs-Verpflichtung.
Wenn man als überlastete Behörde solche Dinge "außer der Reihe" macht, wird die Arbeitszeit auch nicht mehr.
Ich werde niemals einen Eindruck unterstützen, dass Du bzw. Deine Frau einen Rechtsanspruch auf die Vorwegnahme einer Entscheidung hätten, auch wenn es wenig Grund gibt, am Endresultat zu zweifeln.
Dagegen gibt es Grund, Vorgänge mit möglichst wenig Aufwand zu bearbeiten, also nicht "scheibchenweise".
Es wird nur leider oft genug nicht akzeptiert, wenn man mit dieser Begründung irgendwelche Handlungen ablehnt.
Besondere Fälle zwingen einen mehrfach in dieselbe Gesprächsschleife, um dann "Jetzt reden Sie schon so lange mit mir - für die Bescheinigung hätten Sie weniger Zeit gebraucht" zu sagen.
Dieses Wissen hindert mich nicht, fadenscheinige Begründungen á la "noch nicht im System" als nicht plausibel zu bezeichnen, damit kein stiller Mitleser, dessen
AT "übermorgen" abläuft, so etwas für korrekt hält.
Hätte Dein SB argumentiert, dass er solche Dinge (Vorab-Bescheinigungen) nur in begründeten Ausnahmefällen macht, weil sie knappe Zeit kosten, dann hätte ich seine Argumentation unterstützt.
roseforest schrieb am 06.01.2022 um 06:35:28:Eine andere Frage kann ich irgendwas machen damit die
ABH schnell die Verpflichtung zum Integrationskurs gibt? Wenn meine Frau schon nicht arbeiten kann möchte sie zumindest ja zu diesem Kurs - nur ohne Verpflichtung ist es doppelt so teuer und ich kann es nicht steuerlich absetzen lt. meinen Kenntnisstand.
Nein.
Nebenbei: Man kann eine solche Verpflichtung erfüllen, indem man die entsprechenden Tests erfolgreich absolviert. Auch nach Selbststudium.
Ist das eine Option für Euch?