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Reisen ins EU-Land (Gelesen: 4.320 mal)
Booogie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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25.11.2021 um 19:16:10
 
Hallo:
Kann man mit Aufenthalt nach §25 Abs.4 sa.2 in ein EU Land (Westeuropa) reisen und wieder nach Hause nach Deutschland einreisen?
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reinhard
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Antwort #1 - 25.11.2021 um 21:11:07
 
Wieder einreisen geht, solange die AE gültig ist.

Zum Reisen innerhalb von Schengen-Raum braucht man einen Pass und den AT.

Reisen nach Irland (EU) geht nicht, da muss man zusätzliche Vorschriften beachten.
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Booogie
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Antwort #2 - 27.11.2021 um 15:50:18
 
Ein Pass gibt es nicht, weil die Botschaft dicht ist / ausser Betrieb ist (politisch).
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SimonB
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Antwort #3 - 27.11.2021 um 16:30:48
 
Booogie schrieb am 27.11.2021 um 15:50:18:
Ein Pass gibt es nicht,

Es ist der Reiseausweis für Flüchtlinge/Passersatz  und der eAT (Plastikkarte) gemeint.
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reinhard
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Antwort #4 - 27.11.2021 um 17:37:24
 
Booogie schrieb am 27.11.2021 um 15:50:18:
Ein Pass gibt es nicht, weil die Botschaft dicht ist / ausser Betrieb ist (politisch).


Ohne den Nationalpass ist eine Reise nicht möglich. Dann muss der Kandidat warten, bis die Botschaft wieder öffnet.

Man braucht außer der Plastikkarte (Aufenthaltstitel) immer einen Pass. Das ist bei anerkannten Flüchtlingen der blaue Pass, bei allen anderen Ausländerinnen oder Ausländern der Pass des eigenen Landes. Bis dahin also in Deutschland bleiben.
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Booogie
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Antwort #5 - 28.11.2021 um 01:33:56
 
das ist nicht richtig
der eAT reicht in EU Land, habe jetzt erfahren.
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Booogie
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Antwort #6 - 28.11.2021 um 01:43:47
 
SimonB schrieb am 27.11.2021 um 16:30:48:
Es ist der Reiseausweis für Flüchtlinge/Passersatz  und der eAT (Plastikkarte) gemeint.


danke.
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reinhard
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Antwort #7 - 28.11.2021 um 12:16:00
 
Booogie schrieb am 28.11.2021 um 01:33:56:
das ist nicht richtig
der eAT reicht in EU Land, habe jetzt erfahren.



Das ist falsch. Bei Drittstaaten-Ausländern verlangen alle EU-Staaten einen gültigen Pass. Der eAT ersetzt nur das sonst nötige Visum.

Im Internet findest Du viele falsche Informationen, die solltest Du nie glauben.

Ob es ein blauer Pass ist oder ein nationaler Pass, ist allerdings egal.
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Antwort #8 - 28.11.2021 um 13:26:49
 
Booogie schrieb am 28.11.2021 um 01:33:56:
der eAT reicht in EU Land, habe jetzt erfahren. 

Ergänzend zu reinhard:

Für viele Lebenssituationen reicht auch in Deutschland ein eAT aus.
Das darf aber nicht mit der rechtlichen Vorgabe verwechselt werden, dass ein eAT eben kein Identitätsdokument ist und ein solches zusätzlich vorhanden=verfügbar sein muss.
Was nicht heißt, dass man es ständig griffbereit in der Tasche haben muss. In der Wohnung/Unterkunft am Aufenthaltsort reicht.

Auskünfte hier in diesem Forum beziehen sich auf die rechtlichen Vorgaben.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Booogie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.12.2021 um 15:47:11
 
Die Ausländerbehörde hat mir heute ein  E-Mail-Schreiben geschickt, und zwar:
zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) und Reiseausweises, werden Sie gebeten am …  um … Uhr vorzusprechen.

die Rede ist von eAT und Reiseausweis.
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Saxonicus
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Antwort #10 - 11.12.2021 um 00:02:35
 
Booogie schrieb am 10.12.2021 um 15:47:11:
Die Ausländerbehörde hat mir heute ein  E-Mail-Schreiben geschickt, und zwar: zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) und Reiseausweises, werden Sie gebeten am …  um … Uhr vorzusprechen.

Für Dich als Italiener reicht doch Dein italienischer Personalausweis völlig aus.

Wozu brauchst Du einen eAT und einen Reiseausweis für Flüchtlinge?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Booogie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 11.12.2021 um 01:11:22
 
Saxonicus schrieb am 11.12.2021 um 00:02:35:
Für Dich als Italiener reicht doch Dein italienischer Personalausweis völlig aus.

Wozu brauchst Du einen eAT und einen Reiseausweis für Flüchtlinge?



Ja.
Wie wäre die antwort bei 3staatlern?
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erne
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Antwort #12 - 11.12.2021 um 12:46:15
 
Booogie schrieb am 11.12.2021 um 01:11:22:
Wie wäre die antwort bei 3staatlern?

die brauchen den eAT und einen Pass/Reiseausweis
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Booogie
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Antwort #13 - 11.12.2021 um 15:12:21
 
erne schrieb am 11.12.2021 um 12:46:15:
die brauchen den eAT und einen Pass/Reiseausweis


Ja, Danke.
Ich vermute, dass die Ausländerbehörde genau diese beiden Sachen an den Betroffenen bei dem Termin aushändigen wird.

Ich bin ja Pizzaf***, wie es Oliver Kalkofe sagt, Öhm... ich meine Italiener.  Laut lachend
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Saxonicus
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Antwort #14 - 11.12.2021 um 19:01:14
 
- Doppelbeitrag gelöscht -
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