Hallo zusammen,
ich bin eine in Deutschland lebende Österreicherin und habe einen ägyptischen Freund. Ich bin 26, er ist 24 Jahre alt.
Wir sind seit 2,5 Jahren ein Paar und haben nun endlich den Schritt gewagt ein Besuchervisum zu beantragen. Geplant war ein Aufenthalt von 3 Wochen, damit er mich über Weihnachten besuchen kann und auch meine ganze Familie kennenlernen kann. Dies wurde bei der Antragstellung auch so kommuniziert.
Wir hatten alle Unterlagen vollständig eingereicht und auch zusätzlich noch Auszüge des Familienregisters (um aufzuzeigen, dass er eine Mutter, Bruder und Schwester hat, welche er finanziell unterstützt) und auch noch Dokumente, dass er anteilig eine Eigentumswohnung besitzt (Erbe des Vaters).
Leider wurde nun unser Antrag abgelehnt - es würden Zweifel bestehen, dass er den Schengenraum vor Ablauf des Visums wieder verlassen würde (Ablehnungsbescheid siehe Anhang).
Ich frage mich nun, welche Möglichkeiten wir haben. Macht es Sinn Einspruch einzulegen? Wenn ja, wie funktioniert eine
Remonstration?
Dazu frage ich mich, ob wir aufgrund unserer Situation überhaupt die Chance auf ein Visum haben. Ich habe das Gefühl, dass der ausschlaggebende Faktor der (für unsere Verhältnisse) geringe Verdienst und die Art der Auszahlung ist. Beides Faktoren die wir nicht beeinflussen können.
Als Hintergrundinformation vielleicht wichtig:
Er ist in Ägypten Tauchlehrer, hat eine Festanstellung - allerdings erhält er das Gehalt, wie dort üblich, nicht auf ein Konto überwiesen, sondern bar ausbezahlt. Ob das so Rechtens ist, ist eine andere Frage - leider machen es dort alle so.
Ich bin über jede Hilfe dankbar.
Viele Grüße Kerstin!