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Besuchervisum abgelehnt - Remonstration sinnvoll? (Gelesen: 5.538 mal)
keyla
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12.12.2021 um 17:07:29
 
Hallo zusammen,

ich bin eine in Deutschland lebende Österreicherin und habe einen ägyptischen Freund. Ich bin 26, er ist 24 Jahre alt.

Wir sind seit 2,5 Jahren ein Paar und haben nun endlich den Schritt gewagt ein Besuchervisum zu beantragen. Geplant war ein Aufenthalt von 3 Wochen, damit er mich über Weihnachten besuchen kann und auch meine ganze Familie kennenlernen kann. Dies wurde bei der Antragstellung auch so kommuniziert.

Wir hatten alle Unterlagen vollständig eingereicht und auch zusätzlich noch Auszüge des Familienregisters (um aufzuzeigen, dass er eine Mutter, Bruder und Schwester hat, welche er finanziell unterstützt) und auch noch Dokumente, dass er anteilig eine Eigentumswohnung besitzt (Erbe des Vaters).

Leider wurde nun unser Antrag abgelehnt - es würden Zweifel bestehen, dass er den Schengenraum vor Ablauf des Visums wieder verlassen würde (Ablehnungsbescheid siehe Anhang).


Ich frage mich nun, welche Möglichkeiten wir haben. Macht es Sinn Einspruch einzulegen? Wenn ja, wie funktioniert eine Remonstration?
Dazu frage ich mich, ob wir aufgrund unserer Situation überhaupt die Chance auf ein Visum haben. Ich habe das Gefühl, dass der ausschlaggebende Faktor der (für unsere Verhältnisse) geringe Verdienst und die Art der Auszahlung ist. Beides Faktoren die wir nicht beeinflussen können.


Als Hintergrundinformation vielleicht wichtig:
Er ist in Ägypten Tauchlehrer, hat eine Festanstellung - allerdings erhält er das Gehalt, wie dort üblich, nicht auf ein Konto überwiesen, sondern bar ausbezahlt. Ob das so Rechtens ist, ist eine andere Frage - leider machen es dort alle so.


Ich bin über jede Hilfe dankbar.

Viele Grüße Kerstin!
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uwe1122
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Antwort #1 - 12.12.2021 um 23:18:47
 
Bei einer keyla schrieb am 12.12.2021 um 17:07:29:
Leider wurde nun unser Antrag abgelehnt - es würden Zweifel bestehen, dass er den Schengenraum vor Ablauf des Visums wieder verlassen würde (Ablehnungsbescheid siehe Anhang).




Bei einer Remonstration sollten Gründe enthalten sein, warum ein Visum doch erteilt werden sollte. Ein einfaches Wiederholen der Gründe aus dem abgelehnten Antrag heraus ist i. d. R. nicht ausreichend, eben sowenig wie der einfache Ausdruck der Unzufriedenheit über die Ablehnung.

Wenn er noch Unterlagen nachreichen kann welche der AV noch nicht vorliegen die seine Rückkehrwilligkeit festigen könnten kann man es versuchen.

Ansonsten macht es ohne "Beweise" keinen Sinn.


Gruß

Uwe
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lottchen
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Antwort #2 - 13.12.2021 um 13:19:38
 
Auch wenn das nicht Deine Frage war: Ägypten ist laut RKI Hochrisikogebiet. Du solltest Dir erst mal die Einreisebedingungen für Menschen aus Hochrisikogebieten durchlesen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests...

Der Besuch dürfte sich schon aus diesem Grund momentan von selber erledigen.
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keyla
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Antwort #3 - 13.12.2021 um 13:23:15
 
lottchen schrieb am 13.12.2021 um 13:19:38:
Auch wenn das nicht Deine Frage war: Ägypten ist laut RKI Hochrisikogebiet. Du solltest Dir erst mal die Einreisebedingungen für Menschen aus Hochrisikogebieten durchlesen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests...

Der Besuch dürfte sich schon aus diesem Grund momentan von selber erledigen. 



Er hat sich extra rechtzeitig vorher mit einem in der EU anerkannten Impfstoff impfen lassen. Soweit ich das verstehe, sollte das also kein Hinderungsgrund sein.
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lottchen
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Antwort #4 - 13.12.2021 um 13:28:56
 
Impfung ist schon mal gut. Da entfällt ein Problem. Es gibt aber noch andere. Das hier schon gelesen?

https://kairo.diplo.de/eg-de/service/05-VisaEinreise/-/2473492

Aber Du hast schon recht, in seinem Fall liegt es wohl eher am Visum selber. Aber da kann ich leider keine hilfreichen Tipps geben.
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keyla
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Antwort #5 - 13.12.2021 um 14:15:47
 
uwe1122 schrieb am 12.12.2021 um 23:18:47:
Wenn er noch Unterlagen nachreichen kann welche der AV noch nicht vorliegen die seine Rückkehrwilligkeit festigen könnten kann man es versuchen.

Ansonsten macht es ohne "Beweise" keinen Sinn.


Ich bin leider noch sehr unerfahren mit dem ganzen Thema - deshalb sorry für die Frage, aber was wären denn solche Dokumente oder Unterlagen?
Eine Ausführliche Begründung warum er zurück muss und möchte, hatten wir bereits beigelegt (in Form eines formlosen Schreibens).

Und sollten wir wirklich Remonstration einlegen - geht das an die Botschaft in Kairo?
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keyla
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Antwort #6 - 13.12.2021 um 14:21:34
 
lottchen schrieb am 13.12.2021 um 13:28:56:
Impfung ist schon mal gut. Da entfällt ein Problem. Es gibt aber noch andere. Das hier schon gelesen?

https://kairo.diplo.de/eg-de/service/05-VisaEinreise/-/2473492

Aber Du hast schon recht, in seinem Fall liegt es wohl eher am Visum selber. Aber da kann ich leider keine hilfreichen Tipps geben.


oh mann.. Danke für den Link, den kannte ich tatsächlich noch nicht. Würde so etwas auch vermerkt werden? Also, dass auch diese Faktoren eine Rolle gespielt haben?

Ich werde auf jeden Fall Akteneinsicht fordern, damit wir fürs nächste mal besser vorbereitet sind. Aber wäre gut zu wissen ob dort wirklich alle Beweggründe dokumentiert werden...
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SimonB
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Antwort #7 - 13.12.2021 um 14:50:14
 
keyla schrieb am 12.12.2021 um 17:07:29:
Wir sind seit 2,5 Jahren ein Paar und haben nun endlich den Schritt gewagt ein Besuchervisum zu beantragen.

Wichtig sind stets die Rückkehr-Argumente. Genau diese sind der Botschaft nicht stark genug.  Oft teilen Antragsteller mit, dass FreundIn/PartnerIn schon mal im Heimatland waren, sich also auch schon persönlich kennen. zB ob du schon mal bei ihm in Ägypten warst...

keyla schrieb am 12.12.2021 um 17:07:29:
dass er eine Mutter, Bruder und Schwester hat, welche er finanziell unterstützt) und auch noch Dokumente, dass er anteilig eine Eigentumswohnung besitzt (Erbe des Vaters).

Das dürfte nicht als Rückkehrwille interpretiert werden. Finanziell unterstützen kann man seine Familie auch vom Ausland und ein anteiliger Besitz an einer ETW ist wohl erst recht kein Rückkehrgrund.
Ob er als Tauchlehrer wenig oder viel verdient und bar oder unbar bezahlt wird, halte ich auch nicht für relevant.
D.h. Wegen allem müsste man nicht nach Ägypten zurück.

Ohne Remonstration ist der Visums-Antrag  eben abgelehnt.

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Saxonicus
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Antwort #8 - 13.12.2021 um 15:02:20
 
keyla schrieb am 13.12.2021 um 14:21:34:
Also, dass auch diese Faktoren eine Rolle gespielt haben?

Sicherlich nicht, denn wie man Euch mitgeteilt hat, liegen die Gründe für die Ablehnung des Visums in der Nichtglaubhaftmachung seiner Rückkehrbereitschaft.

keyla schrieb am 12.12.2021 um 17:07:29:
Leider wurde nun unser Antrag abgelehnt - es würden Zweifel bestehen, dass er den Schengenraum vor Ablauf des Visums wieder verlassen würde (Ablehnungsbescheid siehe Anhang).


Solange er seine Rückkehrbereitschaft nicht überzeugend  darlegen kann, wird er auch kein Visum erhalten. Sein Impfstatus spielte dabei wohl kaum eine Rolle.
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keyla
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Antwort #9 - 13.12.2021 um 15:12:21
 
SimonB schrieb am 13.12.2021 um 14:50:14:
Wichtig sind stets die Rückkehr-Argumente. Genau diese sind der Botschaft nicht stark genug.  Oft teilen Antragsteller mit, dass FreundIn/PartnerIn schon mal im Heimatland waren, sich also auch schon persönlich kennen. zB ob du schon mal bei ihm in Ägypten warst...


Das dürfte nicht als Rückkehrwille interpretiert werden. Finanziell unterstützen kann man seine Familie auch vom Ausland und ein anteiliger Besitz an einer ETW ist wohl erst recht kein Rückkehrgrund.
Ob er als Tauchlehrer wenig oder viel verdient und bar oder unbar bezahlt wird, halte ich auch nicht für relevant.
D.h. Wegen allem müsste man nicht nach Ägypten zurück.

Ohne Remonstration ist der Visums-Antrag  eben abgelehnt.



Genau das haben wir getan - wir haben sämtliche Visa Sticker von meinem Pass angefügt. Damit wir zeigen, das ich schon mehrmals für längere Zeit (immer 4 Wochen) dort war.

Was wären denn dann gute "Nachweise" dass man zurückreist? Schreiben vom Arbeitgeber, dass er eben Urlaub hat und danach wieder arbeiten gehen muss war dabei.

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Antwort #10 - 13.12.2021 um 15:26:09
 
keyla schrieb am 13.12.2021 um 15:12:21:
Genau das haben wir getan

Dann hat auch das der Botschaft leider nicht als Argument genügt.

keyla schrieb am 13.12.2021 um 15:12:21:
Was wären denn dann gute "Nachweise"

Das weiß ich nicht. Sorry.

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Antwort #11 - 13.12.2021 um 15:30:54
 
Wenn der AG schriftlich bestätigt, dass er Gehalt X jeden Monat bekommt, seit Tag Y dort angestellt ist und sein Gehalt bar ausgezahlt wird dann ist das (für den Punkt) ausreichend. Der Botschaft ist bekannt, was so landesüblich ist.

Hast Du eine VE angegeben? Krankenversicherung lag vor? Flugticketreservierung?

Die Rückkehrbereitschaft nachzuweisen ist immer das größte Problem. Wie schon gesagt fällt mir da leider auch nichts ein was man noch anbringen könnte.
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Antwort #12 - 13.12.2021 um 15:50:00
 
lottchen schrieb am 13.12.2021 um 15:30:54:
Wenn der AG schriftlich bestätigt, dass er Gehalt X jeden Monat bekommt, seit Tag Y dort angestellt ist und sein Gehalt bar ausgezahlt wird dann ist das (für den Punkt) ausreichend. Der Botschaft ist bekannt, was so landesüblich ist.

Hast Du eine VE angegeben? Krankenversicherung lag vor? Flugticketreservierung?

Die Rückkehrbereitschaft nachzuweisen ist immer das größte Problem. Wie schon gesagt fällt mir da leider auch nichts ein was man noch anbringen könnte.



Wir haben genau so ein Schreiben eingereicht. Dort wurde der Arbeitgeber natürlich genannt, wie lange er schon dort arbeitet, in welcher Position und wie hoch das Gehalt jeden Monat ist. Dazu stand darin, von wann bis wann er Urlaub genehmigt bekommen hat. Das alles mit Stempel und Unterschrift der Tauchschule.

Ich habe auch eine Verpflichtungserklärung abgegeben, Reisekrankenversicherung lag vor und auch eine Flugticket Reservierung.


Wenn es wenigstens klare Anforderungen oder Ähnliches gäbe... So ein Visumsantrag ist ja auch nicht umsonst und kostet auch einiges an Nerven.
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Antwort #13 - 13.12.2021 um 18:21:03
 
keyla schrieb am 13.12.2021 um 15:50:00:
Wenn es wenigstens klare Anforderungen oder Ähnliches gäbe...

Das Konsulat/die Botschaft entscheidet doch nicht aus einer Lust und Laune heraus über die Visavergabe. Die verfügen über einschlägige Erfahrungen und die bewirken eben, dass bei der Visumsvergabe in einigen Ländern strengere Maßstäbe gelten und höhere Hürden zu überwinden sind  als in anderen. So kommt es dazu, dass mancherorts die Ablehnungsquote erheblich höher liegt als anderswo.

In Ägypten liegt die Ablehnungsquote bei Schengenvisa unter 15% der eingereichten Anträge. Das ist im Vergleich mit anderen Ländern Afrikas nicht besonders hoch, aber eben auch wiederum höher als in anderen Ländern. Immerhin bekamen über 85% der Antragsteller ihr Visum.
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