Gislain schrieb am 14.01.2022 um 09:19:53: Ich hätte gern gewusst, ob bei der Steuererklärung 2021 eine Zusammenveranlagung für das gesamte Jahr 2021 möglich ist.
Bei Verheirateten wenn beide in D gemeldet sind - Ja.
Gislain schrieb am 14.01.2022 um 09:19:53: Werde ich für das Jahr 2022 die zu viel gezahlten Steuern entsprechend einer nachträglichen Anpassung der Lohnsteuerklasse auf 3 zurückerstattet kriegen?
Dazu ist eine Steuererklärung da. Um die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln und darauf Steuern zu zahlen. Die Lohnsteuerklasse, gewährte Freibeträge usw. wirken sich auf die laufend zu zahlende Steuer aus. Die spätere Steuererklärung korrigiert das dann. Das gilt übrigens nicht nur für 2022, sondern für 2021 auch.
Was mich jetzt in Deinem Fall stutzig macht ist das hier:
Gislain schrieb am 14.01.2022 um 09:19:53:Ich habe weiterhin im Jahr 2022 die Lohnsteuerklasse 1, da wir wegen Urkundenprüfungen noch nicht als verheiratet eingetragen sind.
Das könnte eine Problem sein. Wenn ihr nicht als verheiratet eingetragen seid könnt ihr die Steuererleichterungen von Verheirateten auch nicht in Anspruch nehmen.
Wie kann das eigentlich sein? Wieso erfolgt die UP erst NACH Einreise Deiner Frau? Hat sie überhaupt schon einen Aufenthaltstitel oder ist sie seit Juni in der Fiktion?