Hallo, ich kann folgenden Sachverhalt nicht verstehen:
Geflüchteter aus Syrien, seit Herbst 2015 in D. Seit 12/2015 den
eAT nach § 25(2)
AufenthG. Gültig 3 Jahre.
Familienzusammenführung für Ehefrau und 2 Kinder wird beantragt. Einreise von Frau+Kindern erfolgt per Visum in 11/2017. Erteilt werden
eAT nach § 25(2)subsidiär.
In 09/2020 stellen die Kinder beim
BAMF einen Asylantrag.
Erhalten ohne förmliches Asylverfahren nach ca 4 Monaten die
eAT nach § 25(2),§ 3 AsylG. Gültig 3 Jahre.
Ich bin ehrenamtlich tätig seit Herbst 2015. Nun fragen mich Familien, wie das geht und ob sie auch usw.
Mir fällt leider hier kein Grund ein, der einen
AT nach "Flüchtlingsstatus" erbringen kann. Der den subsidiären Schutz ersetzt.
Die genannten Kinder haben geschrieben, dass sie nicht nach Syrien zurück wollen und eine deutsche Familie werden wollen. Hmm.
Ich habe die
eAT der Kinder gesehen.
Hat jemand Erkenntnis und Gründe für mich?
Danke im Voraus.