Hallo Liebe Board ,
meine Freundin hat deisen Schreiben bekommen.
mit Datum vom 07.11.2020 beantragten Sie die Verlängerung einer Aufenthaltser-
laubnis.
Sie reisten am 14.01.2016 in die Bundesrepublik Deutschland ein.
Nachdem Ihr Asylantrag vom 07.04.2016 am 04.01.2018 mit Urteil des Verwal-
tungsgerichts Schleswig-Holstein abgelehnt wurde, erhielten Sie zunächst eine Dul-
dung. Mit Datum vom 03.07.2019 wurde Ihnen und Ihrem Sohn von
der Ausländerbehörde des Kreises eine Aufenthaltserlaubnis gem. 8 25
Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus humanitären Gründen ausgestellt, da Ihre
zu der Zeit minderjährige Tochter X vom Bundesamt für Migration und Flücht-
linge subsidiären Schutz zugesprochen bekommen hat. Diese wurden zuletzt am
12.06.2020 bis zum 31.12.2020 verlängert. Derzeit sind Sie im Besitz von Fiktions-
bescheinigungen.
Ihre Tochter x ist seit dem 01.01.2021 volljährig und eine Personensorge durch
Sie ist nicht mehr erforderlich. Somit besteht der humanitäre Grund für die Aufent-
haltserlaubnis gem. 8 25 Abs. 5
AufenthG nicht mehr. Eine weitere Integration Ih-
rerseits wurde nicht nachgewiesen und ist auch nicht erkennbar. Daher ist auch kein
anderer Grund für eine Aufenthaltsgenehmigung für Sie und Ihren Sohn entstanden.n.
Ich beabsichtige daher Ihren Antrag vom 07.11.2020 abzulehnen.
Bevor ich jedoch einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid fertige, gebe ich
Ihnen gemäß 8 87 des Landesverwaltungsgesetzes des Landes
Gelegenheit, sich nochmals in dieser Angelegenheit zu äußern. Ihre Stellungnahme
sollte allerdings bis zum datum bei mir eingegangen sein, da ich sonst nach
Aktenlage entscheiden werde.
kann sie eine Andere
AE beantragen ? wie geht sie wieter mit diesem Schreiben ?