dr-er schrieb am 16.06.2021 um 07:53:08:c) man verliert seine Staatsangehörigkeit kraft Gesetz bei Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit.
Das hätte ich auch als erstes vermutet, weil "einige Angelegenheiten in Kasachstan in Ordnung zu bringen" sollte normalerweise an der deutschen Staatsangehörigkeit nicht scheitern, es sei denn diese Angelegenheiten lassen sich nur mit kasachischer Staatsangehörigkeit erledigen. Was sind das denn für Angelegenheiten (wenn es um rechtliche Fragen geht, wäre es interessant - falls du es verraten willst - und vielleicht kannt sich jemand damit aus)?
Ansonsten kann er sich auf keine Frist berufen. Die Behörde hat vielleicht interne Fristen, ab wann sie von sich aus wieder einige Sachen prüft, aber wenn dein Bekannter z.B. selbst Kenntnis hat von Änderungen an seinen Verhältnissen, die seiner Einbürgerung entgegenstehen, dann muss er die von sich aus mitteilen, noch bis zur Aushändigung der Urkunde.
Er könnte versuchen die Sache offen mit der Behörde zu besprechen. Wenn die Behörde mitmacht, könnte dein Bekannter die benötigten Nachweise genau zu dem Zeitpunkt vorlegen, den die Behörde mitteilt, damit er zu seinem gewünschten Termin eingebürgert wird. In der Praxis habe ich das aber nocht nicht gesehen, vielleicht kann jemand anders dazu sagen, ob das realistisch ist.