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Wie lange kann man die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde verschieben? (Gelesen: 4.740 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #15 - 17.06.2021 um 23:35:33
 
SimonB schrieb am 17.06.2021 um 16:55:42:
Es gibt ein fast abgeschlossenes Einbürgerungsverfahren, es fehlt nur noch die Aushändigung der EB-Urkunde nach Bezahlnachweis.
Regelt der Kasache das nicht vorher selbst, wird die EBH ihn anschreiben, sie wird ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben (Anhörung), will wissen, warum er der Einladung nicht folgte. Gibt es keine Reaktion von Seiten des Kasachen, wird die EBH ablehnen.
Ich empfahl, vor Abreise nach K. mit der EBH zu sprechen und wichtige Gründe darzulegen.

mE ist eine Rücknahme hier nicht möglich. Der Kasache ist noch nicht eingebürgert, also kann die EB nicht zurückgenommen werden.
Dass der Kasache seinen Antrag selbst zurücknimmt, dürfte nicht zu erwarten sein.




Meiner Ansicht nach sind weder Rückname noch Ablehnung möglich, da dazu keine Voraussetzungen vorliegen. Es ist allerdings möglich, dass mein Bekannte nach einer bestimmten Zeit  erneut zur Vorlage den Nachweisen (wie. z.B. der Sicherung des Lebensunterhalts) aufgefordert wird.
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