Hallo,
ich betreue immer noch ab und an Flüchtlingsfamilien aus unterschiedlichen Herkunftländern und habe folgende Fragen.
Der Familienvater bisher
AT (Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 2)
(Frau, 2 Kinder) einer syrischen Familie möchte nun, da er eine feste Arbeit und eine Wohnung hat,
die Niederlassungserlaubnis beantragen.
(Sie sind seit Anfang 2021 weg vom Jobcenter, bekommen aber Kinderzuschlag und Wohngeld und haben seit 2016 ATs
1) Bei den Angaben zum Aufenthaltszweck und zur Dauer des Aufenthalts bin ich mir unsicher, was anzukreuzen, bzw. auszufüllen ist.
Mögliche Kreuze
- a) Familiennachzug
- b) Humanitäre Gründe
- c) Schule / Sprachkurs / Studium
- d) Ausbildung
- e) Beschäftigung
- f) Selbständigkeit
-g) sonstiger Aufenthaltszweck
Ich tendiere ja zu e) Beschäftigung Ist das richtig?
2) Das Landratsamt hat geschrieben:
Vorerst kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, weil das
BAMF ein Widerrufs-/Rücknahmeverfahren eingeleitet hat und der Ausgang dieses Verfahrens abgewartet werden müsste.
Was bedeutet das? Ist das auf den Familienvater bezogen oder allgemein für alle?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe.