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HartzIV – gemeinsames Kind und Ehe mit Ausländerin? (Gelesen: 11.160 mal)
Salamander
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt für Kind C
Antwort #30 - 16.04.2021 um 09:53:19
 
Vielen Dank bis hierhin, ich gebe diese Infos so weiter.

Es gibt noch einen weiteren Punkt, der den Beteiligten noch unklar ist, und der uns wieder zum Anfang des Threads zurückführt. Inwieweit spielt in dieser Konstellation der "Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt" für Kind C eine Rolle? Der Partner A, bei dem Frau B und Kind C für den Anfang leben sollen bezieht ja selbst Hartz IV und kann keine Verpflichtungserklärung o.ä. abgeben. Am Anfang des Threads wurde darüber diskutiert ... Bei Kind D und Frau B ist es kein Problem ... aber wie ist die Lage bei Kind C?

Immer betrachtet unter der Voraussetzung, dass Mutter B und Kind C gemeinsam ihren Wohnsitz nach Deutschland verlagern wollen (Nachzug zum deutschen Kind bzw. zur Mutter) – wie ist das Thema Lebensunterhalt zu sehen?

Welche Regelungen gibt es dazu bzw. wie kompliziert wird das? Ist das letztlich Ermessenssache der Behörden?  Wie geht man mit dem Thema im Visumsantrag um? Das Hartz IV des Partners A angeben wird ja nicht reichen ...
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 16.04.2021 um 10:04:04
 
Salamander schrieb am 16.04.2021 um 09:53:19:
Inwieweit spielt in dieser Konstellation der "Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt" für Kind C eine Rolle?


reinhard schrieb am 03.02.2021 um 20:57:52:
Das zweite Kind der Mutter muss mitziehen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, da muss der Staat auch eine Transferleistung in Kauf nehmen.


Wenn ein atypischer Fall bejaht wird gibt es damit keine Probleme.
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Salamander
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #32 - 16.04.2021 um 10:57:53
 
lottchen schrieb am 16.04.2021 um 10:04:04:
Wenn ein atypischer Fall bejaht wird gibt es damit keine Probleme.


Vielen Dank, den Begriff habe ich mehrmals gehört – doch was sind die Kriterien für einen solchen "atypischen" Fall?
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 16.04.2021 um 17:57:18
 
Hallo,

etwas eigene Recherche sollte diesbezüglich schon aber auch verlangt werden können, denke ich.
Google ist Dein Freund, wenn man die richtige Kombination von Stichwörtern nutzt.
Grundsätzlich ist es immer eine Einzefallentscheidung und hat, grob ausgedrückt, immer damit zu tun, dass die Regelerteilungsvoraussetzungen aufgrund einzelfallbezogenen Vorliegens von Gründen aus höherrangigen Rechtsnormen (z.B. Art. 6 GG) quasi überlagert werden können.

Erster Einstieg:
Visumhandbuch

Im verlinkten Visumhandbuch den Text einfach einmal durchsuchen (Strg+F, "alle hervorheben") nach dem Begriff "atypisch", um einen Eindruck zu gewinnen (speziell: s. S. 365)

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Salamander
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #34 - 11.06.2021 um 21:26:41
 
Hallo,
hier ein kurzes Update zu dem Fall. Anfang Mai wurde nun schlussendlich nach vielen Schwierigkeiten der verschollene Vater aufgetrieben und Mitte Mai der gemeinsame Antrag von schwangerer Frau B und Kind C zur jeweiligen FZF gestellt (Frau B zum ungeborenen deutschen Kind und Kind C zur Mutter). Nun wartet man und wundert sich, wie lange die Ausstellung des Visums wohl dauern wird. Frau B ist mittlerweile Mitte des 7. Monats angekommen, es wird allmählich zu einem Rennen gegen die Zeit und das Fenster zur Reisefähigkeit schließt sich...
Jeder Fall ist anders, doch in der Regel dürfte das Verfahren doch wohl so getimet werden, dass noch eine Chance für Frau B besteht, das Visum auch zu benutzen?
Die beiden sitzen auf gepackten Koffern, doch die Angst ist, dass hier doch noch etwas schief gehen kann, da ja der Fall von Kind C ein atypischer ist usw...
Auf welches Szenario und welchen zeitlichen Verlauf denkt ihr sollten sich die beiden einstellen?
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deerhunter
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Antwort #35 - 12.06.2021 um 12:28:02
 
Salamander schrieb am 11.06.2021 um 21:26:41:
wie lange die Ausstellung des Visums wohl dauern wird. Frau B ist mittlerweile Mitte des 7. Monats angekommen, es wird allmählich zu einem Rennen gegen die Zeit und das Fenster zur Reisefähigkeit schließt sich


Mitte 7. Monat dürfte schwer werden, speziell in Coronazeiten, eine Airline zu finden welche die schwangere Frau noch mitnimmt! Man sollte einen Plan B haben


Zitat:
Auf welches Szenario und welchen zeitlichen Verlauf denkt ihr sollten sich die beiden einstellen?

Auf Geburt im Heimatland machen sollte man sich einstellen.
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Salamander
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #36 - 14.06.2021 um 09:46:16
 
@deerhunter: Natürlich setzt man sich mit dem Szenario Geburt im Heimatland auch auseinander. Aber der Sinn des Visumsantrags war/ist ist es ja, nach Deutschland zu reisen und das Kind dort auf die Welt zu bringen.

Das komplizierte an der Situation ist eben, dass zwei Visa beantragt wurden:

1) Das Visum für die Mutter (Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind). Hier ist ja im Visumhandbuch und hier im Forum zu lesen, dass das in der Regel bis zum Ende des 7. Monats ausgestellt wird und wegen der besonderen Situation (Schwangerschaft) auch schon mal schneller geht als andere Visa. Dieses Visum wurde auch schon früher, im März, beantragt und dann verbunden mit dem zweiten Visum, nämlich ...

2) Visum für Kind C (Nachzug zur Mutter) zur "gemeinsamen Einreise" mit der Mutter. Dieser Antrag wurde (nachdem es Probleme mit der Beschaffung der Unterlagen gab, s.o.) Mitte Mai gestellt. Für ein solches Visum wird ja auf der Website der Botschaft auf die durchschnittliche Laufzeit von 12-16 Wochen verwiesen. An anderer Stelle habe ich gelesen, dass die "eigentliche" Laufzeit eines Visums über alle deutschen Behörden ca. 3-4 Wochen sind. Auch bei einem atypischen Fall?

Die Betroffenen interessiert einfach mal die Einschätzung der Praktiker unter euch. Wenn man davon ausgeht, dass alle Unterlagen korrekt sind, was passiert in so einem Fall? Muss die werdende Mutter davon ausgehen, dass das Visum von Kind C ihr Verfahren so verändert, dass eine Geburt im Heimatland unumgänglich wird, oder gibt es Grund, trotzdem auf eine "praktikable" Lösung im Sinne der Schwangeren und einer Geburt in Deutschland zu hoffen?


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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #37 - 15.11.2023 um 11:41:16
 
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