Auf die Möglichkeit auf Nachregistrierung bekam ich von der Botschaft folgende Antwort;
die Außenstelle der Botschaft der Republik Nord-Mazedonien teilt Ihnen mit, dass bei Ihnen eine Überprüfung der Staatsangehörigkeit durchgeführt wurde. Dies bedeutet, eine Überprüfung ob Sie Staatsangehöriger der Republik Nord-Mazedonien sind oder nicht.
Ob die Voraussetzungen zu einer Einbürgerung vorliegen wird bei einem Einbürgerungsantrag überprüft. Anbei erhalten Sie die Erläuterung hierfür.
Erläuterung zum Erwerb der Staatsangehörigkeit der Republik Nord- Mazedonien
Gem. Artikel 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Republik Nord-Mazedonien kann ein Ausländer, der persönlich einen Antrag gestellt hat, die Staatsangehörigkeit der Republik Nord-Mazedonien durch Einbürgerung erwerben, wenn:
- er Volljährig ist ( 18 Jahre alt );
- er vor der Antragstellung mindestens 8 Jahre gesetzmäßig und ununterbrochen auf dem Territorium der Republik Nord-Mazedonien gelebt hat;
- er eine Wohnung und eine gesicherte Existenz in Mazedonien hat;
- er die mazedonische Sprache beherrscht;
...
Ich erfülle davon nicht einmal eine Voraussetzung (außer Volljährigkeit
. Damit wird doch nochmals bestätigt
IMHO, dass ich nicht im Besitz der mazedonischen Staatsangehörigkeit bin. Die
EBH sollte dies akzeptieren und nicht weiter von einer ungeklärten Staatsangehörigkeit (en) sprechen?