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Verpflichtungserklärung - Kindergeld für Eu-Bürger mit Wohnsitz D (Gelesen: 899 mal)
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Beiträge: 14

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung - Kindergeld für Eu-Bürger mit Wohnsitz D
28.06.2020 um 14:05:43
 
Habe eine für eine Drittstaatlerin(zur Zeit noch keinen Job, im Besitz der Eu-Aufenthaltskarte) eine Verpflichtungserklärung abgegeben.
Sohn hat Dänische Staatsbürgerschaft, beide haben Wohnsitz in D.
Wenn sie Kindergeld beantragt und dies genehmigt wird, besteht mir gegenüber seitens der entsprechenden Behörde ein Erstattungsanspruch ?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung - Kindergeld für Eu-Bürger mit Wohnsitz D
Antwort #1 - 28.06.2020 um 14:41:20
 
Meiner Meinung nach nein. Wenn das AufenthG in § 2 Abs. 3 Satz 2 sagt, dass der Bezug der dort genannten Leistungen, wozu das Kindergeld gehört, nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gilt, kann aus der VE kein Anspruch auf Rückzahlung öffentlicher Mittel, wie ihn § 68 Abs. 1 AufenthG fordert, hergeleitet werden. Das wäre m.E. systemwidrig.
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