Hallo Forum,
vielen Dank für die Hinweise, Tipps und die rege Diskussion.
Es handelt sich um eine Einbürgerung nach § 9 Einbürgerung von Ehegatten Deutscher.
Eine gültige Verpflichtungserklärung nach § 68 Abs. 1
AufenthG wurde vorgelegt, aber nicht akzeptiert.
Wieviel Unterhalt meine Frau bei einer Scheidung bekommen würde weiß ich nicht, aber bei meinem Ableben wäre sie durch das Witwengeld gut versorgt, und würde nicht zum ALG II Empfänger.
Ich werde keine notarielle Verpflichtungserklärung abgeben, aber denke über eine Vaterschaftsanerkennung nach. Für die Einbürgerungsberaterin war die Option Vaterschaftsanerkennung, Adoption kein Thema.
Wird meine Stieftochter automatisch Deutsche wenn ich die Vaterschaft anerkenne?
Die Bescheidung beider Anträge kostet 225 €. Kann ich nur den Antrag meiner Stieftochter bescheiden lassen, 75% von 51 € wäre ok.

Bei der Heirat war ich keine 65 Jahre alt, und ich weiß das es bei einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich meinerseits gibt, von meiner Frau schon.
Meine Frau hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit ca. 1500 € Netto, entschloss sich aber eine Ausbildung zu machen. Dass das negativ ausgelegt wird, finde ich unfair.
Greift nicht irgendwie:
Bei verheirateten Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu gemeinsam in der Lage sind. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
Grüße
Mokka