Liebe Community,
ich bin ein bisschen frustriert und hilflos. Meine chinesische Freundin aus Xinjiang hat einen Antrag auf ein 14tägiges Besuchervisum gestellt (13. Januar 2020), doch bis heute gibt es keine Antwort der Botschaft in Peking. Die Anreise sollte am 01.02.2020 erfolgen, doch nun ist die Botschaft bis einschließlich 28.01. geschlossen.
Ich frage mich, warum die Bearbeitung so lange dauert. Vielleicht könnt ihr mir ein paar Hinweise geben, daher lege ich den Fall wie folgt dar:
- Meine Freundin (36 Jahre, 1 Kind, aber unverheiratet) hat Wohneigentum in Ürümqi, arbeitet und hat etwas 25.000 Yuan auf dem Konto (etwas über 3000 Euro).
- Sie bezieht ein schwankendes, für chinesische Verhältnisse aber vernünftiges Einkommen (5000+ Yuen monatlich)
- Ihre Eltern leben in Xinjiang,
- Arbeitgeberbestätigung liegt vor, jedoch ist die Berufsausübung örtlich flexibel,
- nicht stornierbare Flugtickets liegen vor,
- eine
VE habe ich daher nicht abgegeben,
- Ein Einladungsschreiben liegt vor im Original. In dem Einladungsschreiben wird die Dauer des Aufenthalts klar genannt, ferner der Besuchszweck (Partnerschaft, Kennenlernen von Deutschland),
- Fotos sowie ein Erklärungsschreiben meiner Freundin wurden beigefügt, auch die Geburtsurkunde sowie die Zustimmung des Vaters der Tochter für den genannten Zeitraum überbeglaubigt vorgelegt,
- die Wohnadresse weicht vom Houkou ab, da meine Freundin ursprünglich plante, nach Hainan überzusiedeln.
Die Botschaft fragte nun bereits mehrfach nach - auch bei mir. Unter anderem wollte sie Informationen bezüglich:
- Der abweichenden Adresse im Houkou (Sachverhalt erklärt)
- Dem Familienstatus (unverheiratet)
- Meinen bisherigen Visa (vorgelegt)
- meinen zukünftigen Reiseplänen (dargelegt und neu beantragtes und kürzlich erhaltenes Visum für April 2020 vorgelegt)
Ich bin ein bisschen am verzweifeln. Das Visum mit allem drum und dran (inkl. neuen Reisepasses für die Tochter, Flügen, Übersetzungen, Legalisierungen) hat uns bereits über 2000 Euro gekostet. Das ist eine ziemliche nervliche Belastungsprobe, v.a. da wir auch erst seit kurzem ein Paar sind. Meine ganz persönliche Meinung hierzu: Bei aller notwendigen (und nachvollziehbaren) Prüfung erscheint es mir, dass den Antragstellern von vorne hinein unlautere Absichten unterstellt werden. Das ist fast schon eine Umkehr der Beweislast. Wir können das aber natürlich nur durch unser Handeln "beweisen" und schwerlich durch Dokumente, v.a. da die Konstellation nun mal so ist wie sie ist.
Ich vermute, dass es primär um die Rückkehrbereitschaft geht. Aber ich weiß nicht, wie wir in unserer Situation noch deutlicher machen können, das es sich lediglich um einen zweiwöchentlichen Besuchsaufenthalt handelt. Weder ist eine Hochzeit geplant noch wurde dies von uns in irgendeiner Form angesprochen.
Habt ihr ein paar Tipps? Das Einreichen einer
VE ist für die Zukunft sicherlich notwendig, aber sonst noch etwas? Die Zeit drängt...