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Besuchsvisum - lange Bearbeitungszeit (Gelesen: 2.684 mal)
Roumorz
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i4a rocks!


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24.01.2020 um 11:10:49
 
Liebe Community,

ich bin ein bisschen frustriert und hilflos. Meine chinesische Freundin aus Xinjiang hat einen Antrag auf ein 14tägiges Besuchervisum gestellt (13. Januar 2020), doch bis heute gibt es keine Antwort der Botschaft in Peking. Die Anreise sollte am 01.02.2020 erfolgen, doch nun ist die Botschaft bis einschließlich 28.01. geschlossen.

Ich frage mich, warum die Bearbeitung so lange dauert. Vielleicht könnt ihr mir ein paar Hinweise geben, daher lege ich den Fall wie folgt dar:

- Meine Freundin (36 Jahre, 1 Kind, aber unverheiratet) hat Wohneigentum in Ürümqi, arbeitet und hat etwas 25.000 Yuan auf dem Konto (etwas über 3000 Euro).
- Sie bezieht ein schwankendes, für chinesische Verhältnisse aber vernünftiges Einkommen (5000+ Yuen monatlich)
- Ihre Eltern leben in Xinjiang,
- Arbeitgeberbestätigung liegt vor, jedoch ist die Berufsausübung örtlich flexibel,
- nicht stornierbare Flugtickets liegen vor,
- eine VE habe ich daher nicht abgegeben,
- Ein Einladungsschreiben liegt vor im Original. In dem Einladungsschreiben wird die Dauer des Aufenthalts klar genannt, ferner der Besuchszweck (Partnerschaft, Kennenlernen von Deutschland),
- Fotos sowie ein Erklärungsschreiben meiner Freundin wurden beigefügt, auch die Geburtsurkunde sowie die Zustimmung des Vaters der Tochter für den genannten Zeitraum überbeglaubigt vorgelegt,
- die Wohnadresse weicht vom Houkou ab, da meine Freundin ursprünglich plante, nach Hainan überzusiedeln.

Die Botschaft fragte nun bereits mehrfach nach - auch bei mir. Unter anderem wollte sie Informationen bezüglich:
- Der abweichenden Adresse im Houkou (Sachverhalt erklärt)
- Dem Familienstatus (unverheiratet)
- Meinen bisherigen Visa (vorgelegt)
- meinen zukünftigen Reiseplänen (dargelegt und neu beantragtes und kürzlich erhaltenes Visum für April 2020 vorgelegt)

Ich bin ein bisschen am verzweifeln. Das Visum mit allem drum und dran (inkl. neuen Reisepasses für die Tochter, Flügen, Übersetzungen, Legalisierungen) hat uns bereits über 2000 Euro gekostet. Das ist eine ziemliche nervliche Belastungsprobe, v.a. da wir auch erst seit kurzem ein Paar sind. Meine ganz persönliche Meinung hierzu: Bei aller notwendigen (und nachvollziehbaren) Prüfung erscheint es mir, dass den Antragstellern von vorne hinein unlautere Absichten unterstellt werden. Das ist fast schon eine Umkehr der Beweislast. Wir können das aber natürlich nur durch unser Handeln "beweisen" und schwerlich durch Dokumente, v.a. da die Konstellation nun mal so ist wie sie ist.

Ich vermute, dass es primär um die Rückkehrbereitschaft geht. Aber ich weiß nicht, wie wir in unserer Situation noch deutlicher machen können, das es sich lediglich um einen zweiwöchentlichen Besuchsaufenthalt handelt. Weder ist eine Hochzeit geplant noch wurde dies von uns in irgendeiner Form angesprochen.

Habt ihr ein paar Tipps? Das Einreichen einer VE ist für die Zukunft sicherlich notwendig, aber sonst noch etwas? Die Zeit drängt...
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lottchen
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Antwort #1 - 24.01.2020 um 11:37:43
 
Die Tipps, die ich Dir geben kann, helfen Dir leider nicht in der momentanen Situation:

- Nicht erwarten, dass innerhalb von nicht mal 3 Wochen ein Antrag bearbeitet ist.
- In dieser Konstellation keinen Antrag ohne VE stellen.
- Niemals Flugtickets kaufen, bevor das Visum erteilt ist (es könnte nämlich auch abgelehnt werden)

Wenn ich Dich richtig verstehe dann wurdest Du ja bereits kontaktiert und Dir wurden Fragen zum Antrag gestellt. Dann läuft ja zumindest die Bearbeitung schon. Jetzt wird sie abwarten müssen ob sie rechtzeitig Bescheid bekommt.
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Roumorz
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Antwort #2 - 24.01.2020 um 11:59:22
 
Ja, leider ging die Antragstellung früher nicht, da der Reisepass für die Tochter abgelaufen war. Sehr ärgerlich.

Das mit der VE ist ebenfalls ärgerlich. Daraus lerne ich für die Zukunft.

Danke aber schon einmal.
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greenock
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 24.01.2020 um 13:48:49
 
lottchen schrieb am 24.01.2020 um 11:37:43:
- Nicht erwarten, dass innerhalb von nicht mal 3 Wochen ein Antrag bearbeitet ist.
.


Besuchervisa werden in China normalerweise nach spätestens 5 Tagen erteilt (oder abgewiesen).
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Roumorz
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Antwort #4 - 25.01.2020 um 08:30:25
 
Frage: Ist es möglich, eine Verpflichtungserklärung nachzureichen, z.B. als Kopie (Original kommt niemals rechtzeitig an)? Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen?

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greenock
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 25.01.2020 um 10:32:27
 
Die VE muß im Original vorliegen.
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Antwort #6 - 25.01.2020 um 10:38:52
 
greenock schrieb am 25.01.2020 um 10:32:27:
Die VE muß im Original vorliegen.

Im Regelfall.

Wenn aber mal eine VE auf dem Postweg verlorenging oder z.B. durch die AV nachgefordert wurde, kann für das Visumverfahren auch ein Scan ausreichend sein, wenn der direkt von der ABH über Behördenmail an die AV geschickt wurde.
Hängt sowohl von der ABH als auch von der AV ab.
Nachfragen hilft.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Roumorz
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Antwort #7 - 25.01.2020 um 13:19:51
 
Ok danke!
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greenock
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 25.01.2020 um 16:11:15
 
Roumorz schrieb am 25.01.2020 um 13:19:51:
Ok danke!


Du solltest nur bedenken, selbst wenn die Botschaft das Visum noch erteilt, wird deine Freundin kaum bis zum 31.01. ihren Reisepass zurückbekommen.
EMS braucht mindestens 2 Tage innerhalb Chinas, sollte sie Express Zustellung gewählt haben.

Will sie ab Beijing fliegen?
Ab dort wird wegen dem Virus ab Sonntag der öffentliche Verkeht stark eingeschränkt werden und keiner weiß, ob nächste Woche die Flughäfen noch offen sind.
Gruppenreisen für Chinesen ins Ausland wurden schon verboten.

Ich würde das auf jeden Fall im Auge behalten.

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Roumorz
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Antwort #9 - 25.01.2020 um 18:58:50
 
Ja, ich denke die VE macht keinen Sinn diesmal. Ich hoffe auf eine positive Entscheidung am 29.01. +2 Tage Kurier.

Mal schauen...
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Cronenberger
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Antwort #10 - 26.01.2020 um 14:06:31
 
Im Moment ist in China die goldene Woche, wie jedes Jahr nach dem Neujahrsfest.

Alle Büros und auch die deutsche Botschaft sind geschlossen.
Das sollte deine Freundin wissen.

Du kannst versuchen die Tickets wegen dem Corona-Virus zu stornieren, obwohl du schriebst, sie seien nicht stornierbar.

Gruß

Cronenberger
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Reyhan
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Antwort #11 - 27.01.2020 um 10:00:14
 
Zitat:
Du kannst versuchen die Tickets wegen dem Corona-Virus zu stornieren, obwohl du schriebst, sie seien nicht stornierbar.


Unbedingt versuchen !Viele Fluggesellschaften lassen im Moment Stornos zu. Kurzer Anruf bei der jeweiligen Gesellschaft sollte reichen. Aber auf die evtl. Bedingungen achten

Reyhan

Z.B Lufthansa
Zitat:
Lufthansa Group bietet Passagieren für ihre Reise von oder nach China auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus die Möglichkeit kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren.
Passagiere mit einem vor/am 23. Januar ausgestellten Ticket für einen Flug von/nach China zwischen dem 24. Januar und dem 23. Februar können einmalig kostenfrei auf einen Flug auf der ursprünglichen Strecke umbuchen oder die Reise stornieren. Dies gilt für Passagiere mit einem Ticket, das von Lufthansa, Austrian Airlines, SWISS oder Brussels Airlines ausgestellt wurde und Flügen mit einer OS, LH, LX oder CA Flugnummer. Die neue Reise muss bis spätestens 30. September 2020 stattfinden.
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greenock
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 29.01.2020 um 15:58:04
 
Die Visastelle der deutschen Botschaft in Beijing ist bis zum 09. Februar weiterhin geschlossen.

Du kannst aber das Flugticket stornieren und bekommst 100% des Ticketpreises wieder.
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