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Heirat in Dänemark (Gelesen: 12.182 mal)
Claudia Schn.
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18.10.2019 um 13:32:53
 
Wenn ich meinen chilenischen Freund in Dänemark heirate, muss das Standesamt hier in NRW überhaupt noch informiert werden? Und ist eine Aufenthaltserlaubnis damit in NRW automatisch sicher?Gibt es hier im Forum Erfahrungen mit chilenischen Partnern? Diese Bürokratie mit ständig wechselnden Aussagen von angeblich befugten Personen macht mich irre! Traurig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.10.2019 um 14:40:26
 
Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 13:32:53:
Und ist eine Aufenthaltserlaubnis damit in NRW automatisch sicher?


Hat er bereits eine AE?

Falls nicht http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1289943219
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Claudia Schn.
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Antwort #2 - 18.10.2019 um 14:58:28
 
Nein, er hat eine Fiktionsbescheinigung! Für die Einreise nach Deutschland brauchte er kein Visum als Tourist, so dass die Rechtslage zum Schengen Visum keine Rolle spielt, wohl aber ein mögliches Heiratsvisum... deswegen ja Dänemark als Möglichkeit.
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lottchen
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Antwort #3 - 18.10.2019 um 15:02:17
 
Was hat er denn beantragt für eine AE? Er muss ja was beantragt haben sonst wäre er nicht in der Fiktion. 

Es ist völlig egal, wo er heiratet - wenn er mit dem falschen Visum oder ohne Visum eingereist ist, dann kann er hier keine AE als Ehegatte einer Deutschen beantragen. Er muss wieder ausreisen und von Chile aus (bzw. dem Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes) die FZF beantragen (wenn er bereits verheiratet ist) oder ein Visum zur Eheschließung (wenn er es noch nicht ist).

Hat er A1?
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Antwort #4 - 18.10.2019 um 15:54:37
 
Wir waren im 90 Tage  Touristen-Zeitraum beim Standesamt um zu Erfragen, welche Urkunden erforderlich sind. Haben dann beim Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinung besorgt(er wohnt bei mir) und haben dann von der Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung erhalten, damit wir uns eben nicht nach 90 Tagen wieder trennen mussten und es auch klar war, dass so schnell  nicht alle Dokumente da sind. Einen Antrag haben wir gar nicht eingereicht,man hat uns vorsprechen lassen und die Bescheinigung wurde vor Ort ausgestellt. Von A1 wurde noch gar nicht gesprochen!!!Er sollte ein paar deutsche Sätze sagen und das war es! Er war noch nie verheiratet, und es ist auch noch nicht klar wo die Zeugen das bestätigen müssen.... das kann oder will uns weder das Standesamt noch das Oberlandesgericht benatworten.Mal von der Problematik mit seinem Führerschein ganz abgesehen.... das braucht echt alles Nerven. Traurig
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fab87
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Antwort #5 - 18.10.2019 um 16:20:26
 
Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 15:54:37:
Wir waren im 90 Tage  Touristen-Zeitraum beim Standesamt um zu Erfragen, welche Urkunden erforderlich sind. Haben dann beim Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinung besorgt(er wohnt bei mir) und haben dann von der Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung erhalten, damit wir uns eben nicht nach 90 Tagen wieder trennen mussten und es auch klar war, dass so schnell  nicht alle Dokumente da sind. Einen Antrag haben wir gar nicht eingereicht


Und so sollte es eben nicht gehen. AE ohne Ausreise und Visumsverfahren kann es in dem Fall eigentlich nicht geben. Ohne Stellen eines Antrages hättet ihr wohl auch keine FB bekommen.
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Claudia Schn.
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Antwort #6 - 18.10.2019 um 16:27:40
 
Wir haben keinen Antrag gestellt auf FB und wir haben schlicht das getan, was Standesamt und Ausländerbehörde von uns wollten!! Zum Glück können wir auch belegen, das es so gelaufen ist und wir ganz sicher nicht Vorschriften umgehen wollten. Nur mit der Apostille aus Chile zieht sich unfassbar hin und ich fürchte die FB läuft vorher ab....daher ja die Idee mit Dänemark. Wat ein Krampf weinend
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fab87
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Antwort #7 - 18.10.2019 um 16:54:50
 
Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 16:27:40:
Wir haben keinen Antrag gestellt auf FB und wir haben schlicht das getan, was Standesamt und Ausländerbehörde von uns wollten!! Zum Glück können wir auch belegen, das es so gelaufen ist und wir ganz sicher nicht Vorschriften umgehen wollten. Nur mit der Apostille aus Chile zieht sich unfassbar hin und ich fürchte die FB läuft vorher ab....daher ja die Idee mit Dänemark. Wat ein Krampf weinend


Ihr müsst etwas beantragt haben, womöglich mündlich, sonst hätte  es keine FB gegeben. Wikipedia ist hier mal zutreffend:

"Mit einer Fiktionsbescheinigung (von lateinisch fictio ‚Annahme‘, ‚Fiktion‘) weisen Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis häufig entsteht. Die Fiktionsbescheinigung wird regelmäßig für den Zeitraum erteilt, in dem die Ausländerbehörde den gestellten Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis prüft. Die Bezeichnung „Fiktionsbescheinigung“ bezieht sich auf die juristische Fiktion des Fortbestands des bisherigen Aufenthaltsrechts, solange der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis geprüft wird und noch nicht beschieden ist (auch „Fortgeltungsfiktion“ genannt[1]). In dieser Phase ist der Aufenthalt nach Ablauf der bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder des bisher erlaubnisfreien Aufenthalts weiterhin rechtmäßig; das Aufenthaltsrecht ist von nun an aber nur noch ein vorläufiges und damit kein gesichertes mehr."


Wenn die ABH euch einen AE nach Heirat erteilt habt ihr Glück gehabt und jemand dort hat keine Ahnung oder nicht aufgepasst. Er muss ausreisen und das Visumsverfahren durchlaufen.
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Claudia Schn.
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Antwort #8 - 18.10.2019 um 17:21:43
 
fab87 schrieb am 18.10.2019 um 16:54:50:
Ihr müsst etwas beantragt haben, womöglich mündlich, sonst hättees keine FB gegeben. Wikipedia ist hier mal zutreffend:


Nein....kein Antrag...weder mündlich noch sonstwie.Aber dann kann ich nur hoffen, dass die weiterhin pennen.Es ist unglaublich....wir haben einen Anwalt für Migrationsrecht. Und am Liebsten würde ich die Brocken manchmal hinschmeissen Laut lachend
Naja und Wikipedia hilft auch nur in der Theorie wie es scheint
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Antwort #9 - 18.10.2019 um 17:58:59
 
Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 16:27:40:
Zum Glück können wir auch belegen, das es so gelaufen ist


Wenn das jemand prüft,der "Plan" hat,wird das nichts.


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Claudia Schn.
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Antwort #10 - 18.10.2019 um 18:12:23
 
Das ist zu befürchten, aber dann kann man uns nichts vorwerfen!
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uwe1122
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Antwort #11 - 18.10.2019 um 18:26:41
 
lottchen schrieb am 18.10.2019 um 15:02:17:
Es ist völlig egal, wo er heiratet - wenn er mit dem falschen Visum oder ohne Visum eingereist ist, dann kann er hier keine AE als Ehegatte einer Deutschen beantragen. Er muss wieder ausreisen und von Chile aus (bzw. dem Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes) die FZF beantragen (wenn er bereits verheiratet ist) oder ein Visum zur Eheschließung (wenn er es noch nicht ist).

Hat er A1?


Aber ohne Euch die Vorfreude zu nehmen ,würde ich den Weg gehen,und mich darauf einstellen das es so kommen wird,wie Lottchen es beschrieben hat.

Gruß

Uwe
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Antwort #12 - 18.10.2019 um 18:28:11
 
Ich werde berichten... das Drama geht ja schon über ein Jahr
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Antwort #13 - 18.10.2019 um 18:38:53
 
Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 18:28:11:
Ich werde berichten... das Drama geht ja schon über ein Jahr


Danke 22
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Antwort #14 - 18.10.2019 um 20:38:12
 
Zu dieser Sammlung:
fab87 schrieb am 18.10.2019 um 16:20:26:
Ohne Stellen eines Antrages hättet ihr wohl auch keine FB bekommen.

fab87 schrieb am 18.10.2019 um 16:54:50:
Ihr müsst etwas beantragt haben, womöglich mündlich, sonst hätte  es keine FB gegeben. 

Sehe ich eine Fiktionsbescheinigung, dann hinterfrage ich grundsätzlich die Vorgeschichte. Zu oft habe ich schon FB gesehen, wo ich mich nur wundern konnte. Zu unrecht ausgestellte, mit völlig falscher Rechtsgrundlage, rechtswidrig ausgestellte ...

Bitte geht nicht davon aus, dass das Vorliegen einer FB fest und unverrückbar auf einen gestellten Antrag hindeutet.

Ebenso habe ich schon von "hat einen Antrag gestellt" gehört, gelesen und erlebt, wo von einer Antragstellung weit und breit keine Rede sein konnte. Nachweislich.

Es ist eben *kein* Antrag, wenn ein Paar zur ABH trabt und völlig unwissend die Frage stellt "Können wir hier einen Antrag stellen, dass er/sie hierbleibt?"
Es ist eine Frage.
Und wenn man die Antwort gibt "Erst dann, wenn er/sie mit einem nationalen Visum eingereist ist, dafür müssen Sie ..." und beide gehen, dann ist genau das passiert, was man von beiden Seiten (Behörde und Paar) erwarten darf.
Nur dass diese Antwort eben nicht immer kommt...

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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