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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Heirat in Dänemark
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Beitrag begonnen von Claudia Schn. am 18.10.2019 um 13:32:53

Titel: Heirat in Dänemark
Beitrag von Claudia Schn. am 18.10.2019 um 13:32:53
Wenn ich meinen chilenischen Freund in Dänemark heirate, muss das Standesamt hier in NRW überhaupt noch informiert werden? Und ist eine Aufenthaltserlaubnis damit in NRW automatisch sicher?Gibt es hier im Forum Erfahrungen mit chilenischen Partnern? Diese Bürokratie mit ständig wechselnden Aussagen von angeblich befugten Personen macht mich irre! :-[

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von engelchen+ am 18.10.2019 um 14:40:26

Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 13:32:53:
Und ist eine Aufenthaltserlaubnis damit in NRW automatisch sicher?


Hat er bereits eine AE?

Falls nicht http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1289943219

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Claudia Schn. am 18.10.2019 um 14:58:28
Nein, er hat eine Fiktionsbescheinigung! Für die Einreise nach Deutschland brauchte er kein Visum als Tourist, so dass die Rechtslage zum Schengen Visum keine Rolle spielt, wohl aber ein mögliches Heiratsvisum... deswegen ja Dänemark als Möglichkeit.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von lottchen am 18.10.2019 um 15:02:17
Was hat er denn beantragt für eine AE? Er muss ja was beantragt haben sonst wäre er nicht in der Fiktion. 

Es ist völlig egal, wo er heiratet - wenn er mit dem falschen Visum oder ohne Visum eingereist ist, dann kann er hier keine AE als Ehegatte einer Deutschen beantragen. Er muss wieder ausreisen und von Chile aus (bzw. dem Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes) die FZF beantragen (wenn er bereits verheiratet ist) oder ein Visum zur Eheschließung (wenn er es noch nicht ist).

Hat er A1?

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Claudia Schn. am 18.10.2019 um 15:54:37
Wir waren im 90 Tage  Touristen-Zeitraum beim Standesamt um zu Erfragen, welche Urkunden erforderlich sind. Haben dann beim Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinung besorgt(er wohnt bei mir) und haben dann von der Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung erhalten, damit wir uns eben nicht nach 90 Tagen wieder trennen mussten und es auch klar war, dass so schnell  nicht alle Dokumente da sind. Einen Antrag haben wir gar nicht eingereicht,man hat uns vorsprechen lassen und die Bescheinigung wurde vor Ort ausgestellt. Von A1 wurde noch gar nicht gesprochen!!!Er sollte ein paar deutsche Sätze sagen und das war es! Er war noch nie verheiratet, und es ist auch noch nicht klar wo die Zeugen das bestätigen müssen.... das kann oder will uns weder das Standesamt noch das Oberlandesgericht benatworten.Mal von der Problematik mit seinem Führerschein ganz abgesehen.... das braucht echt alles Nerven. :-[

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von fab87 am 18.10.2019 um 16:20:26

Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 15:54:37:
Wir waren im 90 Tage  Touristen-Zeitraum beim Standesamt um zu Erfragen, welche Urkunden erforderlich sind. Haben dann beim Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinung besorgt(er wohnt bei mir) und haben dann von der Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung erhalten, damit wir uns eben nicht nach 90 Tagen wieder trennen mussten und es auch klar war, dass so schnell  nicht alle Dokumente da sind. Einen Antrag haben wir gar nicht eingereicht


Und so sollte es eben nicht gehen. AE ohne Ausreise und Visumsverfahren kann es in dem Fall eigentlich nicht geben. Ohne Stellen eines Antrages hättet ihr wohl auch keine FB bekommen.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Claudia Schn. am 18.10.2019 um 16:27:40
Wir haben keinen Antrag gestellt auf FB und wir haben schlicht das getan, was Standesamt und Ausländerbehörde von uns wollten!! Zum Glück können wir auch belegen, das es so gelaufen ist und wir ganz sicher nicht Vorschriften umgehen wollten. Nur mit der Apostille aus Chile zieht sich unfassbar hin und ich fürchte die FB läuft vorher ab....daher ja die Idee mit Dänemark. Wat ein Krampf :'(

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von fab87 am 18.10.2019 um 16:54:50

Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 16:27:40:
Wir haben keinen Antrag gestellt auf FB und wir haben schlicht das getan, was Standesamt und Ausländerbehörde von uns wollten!! Zum Glück können wir auch belegen, das es so gelaufen ist und wir ganz sicher nicht Vorschriften umgehen wollten. Nur mit der Apostille aus Chile zieht sich unfassbar hin und ich fürchte die FB läuft vorher ab....daher ja die Idee mit Dänemark. Wat ein Krampf :'(


Ihr müsst etwas beantragt haben, womöglich mündlich, sonst hätte  es keine FB gegeben. Wikipedia ist hier mal zutreffend:

"Mit einer Fiktionsbescheinigung (von lateinisch fictio ‚Annahme‘, ‚Fiktion‘) weisen Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis häufig entsteht. Die Fiktionsbescheinigung wird regelmäßig für den Zeitraum erteilt, in dem die Ausländerbehörde den gestellten Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis prüft. Die Bezeichnung „Fiktionsbescheinigung“ bezieht sich auf die juristische Fiktion des Fortbestands des bisherigen Aufenthaltsrechts, solange der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis geprüft wird und noch nicht beschieden ist (auch „Fortgeltungsfiktion“ genannt[1]). In dieser Phase ist der Aufenthalt nach Ablauf der bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder des bisher erlaubnisfreien Aufenthalts weiterhin rechtmäßig; das Aufenthaltsrecht ist von nun an aber nur noch ein vorläufiges und damit kein gesichertes mehr."


Wenn die ABH euch einen AE nach Heirat erteilt habt ihr Glück gehabt und jemand dort hat keine Ahnung oder nicht aufgepasst. Er muss ausreisen und das Visumsverfahren durchlaufen.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Claudia Schn. am 18.10.2019 um 17:21:43

fab87 schrieb am 18.10.2019 um 16:54:50:
Ihr müsst etwas beantragt haben, womöglich mündlich, sonst hättees keine FB gegeben. Wikipedia ist hier mal zutreffend:


Nein....kein Antrag...weder mündlich noch sonstwie.Aber dann kann ich nur hoffen, dass die weiterhin pennen.Es ist unglaublich....wir haben einen Anwalt für Migrationsrecht. Und am Liebsten würde ich die Brocken manchmal hinschmeissen ;D
Naja und Wikipedia hilft auch nur in der Theorie wie es scheint

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von uwe1122 am 18.10.2019 um 17:58:59

Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 16:27:40:
Zum Glück können wir auch belegen, das es so gelaufen ist


Wenn das jemand prüft,der "Plan" hat,wird das nichts.



Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Claudia Schn. am 18.10.2019 um 18:12:23
Das ist zu befürchten, aber dann kann man uns nichts vorwerfen!

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von uwe1122 am 18.10.2019 um 18:26:41

lottchen schrieb am 18.10.2019 um 15:02:17:
Es ist völlig egal, wo er heiratet - wenn er mit dem falschen Visum oder ohne Visum eingereist ist, dann kann er hier keine AE als Ehegatte einer Deutschen beantragen. Er muss wieder ausreisen und von Chile aus (bzw. dem Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes) die FZF beantragen (wenn er bereits verheiratet ist) oder ein Visum zur Eheschließung (wenn er es noch nicht ist).

Hat er A1?


Aber ohne Euch die Vorfreude zu nehmen ,würde ich den Weg gehen,und mich darauf einstellen das es so kommen wird,wie Lottchen es beschrieben hat.

Gruß

Uwe

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Claudia Schn. am 18.10.2019 um 18:28:11
Ich werde berichten... das Drama geht ja schon über ein Jahr

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von uwe1122 am 18.10.2019 um 18:38:53

Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 18:28:11:
Ich werde berichten... das Drama geht ja schon über ein Jahr


Danke :#s22:

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Petersburger am 18.10.2019 um 20:38:12
Zu dieser Sammlung:

fab87 schrieb am 18.10.2019 um 16:20:26:
Ohne Stellen eines Antrages hättet ihr wohl auch keine FB bekommen.


fab87 schrieb am 18.10.2019 um 16:54:50:
Ihr müsst etwas beantragt haben, womöglich mündlich, sonst hätte  es keine FB gegeben. 

Sehe ich eine Fiktionsbescheinigung, dann hinterfrage ich grundsätzlich die Vorgeschichte. Zu oft habe ich schon FB gesehen, wo ich mich nur wundern konnte. Zu unrecht ausgestellte, mit völlig falscher Rechtsgrundlage, rechtswidrig ausgestellte ...

Bitte geht nicht davon aus, dass das Vorliegen einer FB fest und unverrückbar auf einen gestellten Antrag hindeutet.

Ebenso habe ich schon von "hat einen Antrag gestellt" gehört, gelesen und erlebt, wo von einer Antragstellung weit und breit keine Rede sein konnte. Nachweislich.

Es ist eben *kein* Antrag, wenn ein Paar zur ABH trabt und völlig unwissend die Frage stellt "Können wir hier einen Antrag stellen, dass er/sie hierbleibt?"
Es ist eine Frage.
Und wenn man die Antwort gibt "Erst dann, wenn er/sie mit einem nationalen Visum eingereist ist, dafür müssen Sie ..." und beide gehen, dann ist genau das passiert, was man von beiden Seiten (Behörde und Paar) erwarten darf.
Nur dass diese Antwort eben nicht immer kommt...


Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von lottchen am 18.10.2019 um 22:01:13
https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktionsbescheinigung

Ich gehe mal davon aus, dass eine Fiktionsbescheinigung immer gleich aussieht (habe noch nie eine in der Hand gehabt). Da steht doch eindeutig drauf: "Die Inhaberin / der Inhaber dieser Bescheinigung hat bei der unten genannten Behörde die Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt:"

Also wenn eine Behörde das Ding erteilt ohne dass irgendwas beantragt wurde finde ich das schon sehr bedenklich. Welcher der 3 möglichen Punkte ist denn angekreuzt?   

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Petersburger am 19.10.2019 um 07:23:06
Du gehst davon aus?
Hast nie eine in der Hand gehabt?

Mein voriger Beitrag sollte denjenigen, die unverrückbar an das glauben, was auf einer FB steht bzw. angekreuzt ist, von einem Profi aus der Praxis den Hinweis geben:
Dieser Glaube ist falsch.

Es gibt für mich keinen Grund, an den Ausführungen der TS nur aufgrund des Vorliegens einer FB zu zweifeln.


Warum sollten auch ausgerechnet beim Ausstellen von FB keine Behördenfehler passieren, ohne die es dieses Forum nicht bräuchte?

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 19.10.2019 um 11:15:17
Wenn ihr in Dänemark heiratet gibt es ggf. keine AE in Deutschland, da die Eheschließung in Deutschland erfolgen muss und nicht im Ausland. § 39 Satz 1 Nr. 3 AufenthV. Wenn ihr im Ausland heiratet und dann wieder einreist dann wäre der Anspruch nicht im Inland entstanden.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von HeFi am 19.10.2019 um 12:54:26

Aras schrieb am 19.10.2019 um 11:15:17:
Wenn ihr in Dänemark heiratet gibt es ggf. keine AE in Deutschland ...
...dann wäre der Anspruch nicht im Inland entstanden.

Dazu:
OVG NRW zu §39 AufenthV, Beschluss vom 01.03.2011 - 18 B 944/10      https://openjur.de/u/149078.html
zu 39 Nr. 3 AufenthV <-- Wann Anspruch auf Erteilung im Innland, Tenor:

Zitat:
1. § 39 Nr. 3 AufenthV entbindet nur von der Durchführung eines Visumverfahrens, wenn die letzte Voraussetzung für einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels während des rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet bzw. während der Geltung des Schengen-Visums eingetreten ist.

2. Es ist bei summarischer Prüfung mit höherrangigem Recht vereinbar, dass die Erlaubnis zum Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden Deutschen nach Maßgabe von § 28 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG deutsche Sprachkenntnisse des ausländischen Ehegatten voraussetzt.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Claudia Schn. am 21.10.2019 um 14:24:52

lottchen schrieb am 18.10.2019 um 22:01:13:
Welcher der 3 möglichen Punkte ist denn angekreuzt? 



Der erste Punkt

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Petersburger am 21.10.2019 um 20:52:59
Dann ist von einer Heirat in Dänemark dringend abzuraten.

Chilenen sind zwar visumfrei für Kurzaufenthalte, aber durch den derzeitigen Aufenthalt in Deutschland ist dieser Rahmen weit überschritten.
Die FB bescheinigt gestatteten Aufenthalt in Deutschland, aber keine Wiedereinreise nach DEU.
Eine Ausreise nach Dänemark führt zum unerlaubten Aufenthalt dort, anschließend auch in Deutschland.
Unerlaubt, weil die Kurzaufenthaltszeiten hoffnungslos überschritten sind und nur ein nationaler Aufenthaltstitel - den Ihr nicht habt - zur Nichtanrechnung der damit verbrachten Tage führt.

Ich verkneife mir Äußerungen zu der Frage, wieso hier eine FB 81 (3) überhaupt ausgestellt werden konnte - gestellter Antrag hin oder her.
Das dürfte die TS nicht interessieren - die FB ist in der Welt.

@TS
Es gibt nur zwei denkbare Varianten:
1. Ausreise irgendwohin außerhalb Schengen und das Ganze richtig und in Ruhe machen.
2. In DEU bleiben, keinesfalls das Bundesgebiet verlassen und alles im Land bis zu Ende machen. Im für Euch günstigsten Fall gibt es nach einer Hochzeit in Deutschland eine AE ohne Ausreise. Und damit wieder ein Beispiel, wie es nicht laufen sollte.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Claudia Schn. am 22.10.2019 um 13:45:48

Petersburger schrieb am 21.10.2019 um 20:52:59:
Und damit wieder ein Beispiel, wie es nicht laufen sollte.


...was wahrscheinlich dem Wissensstand des jeweiligen Sachbearbeiters geschuldet ist und mein Anwalt auch aus dem Staunen darüber nicht raus kam. Dennoch nagt dieser instabile Zustand an den Nerven, zumal die Behörden in Chile unfassbar langsam arbeiten(die aktuelle Situation dort vor Ort ist da auch eher suboptimal). Und während mein Anwalt sagt, er muss auf jeden Fall nach einer Heirat noch mal aus und einreisen und dann auch A1 vorweisen, sagte die Dame vom Amt es wäre weder A1 nötig noch eine Ausreise. Wir wollen ja auch alles korrekt abwickeln, aber diese Trennungen sind nicht nur emotional unerträglich, sondern auch rein logistisch eine Hürde :-/

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von lottchen am 22.10.2019 um 17:34:17

Claudia Schn. schrieb am 22.10.2019 um 13:45:48:
...was wahrscheinlich dem Wissensstand des jeweiligen Sachbearbeiters geschuldet ist


Jo.


Claudia Schn. schrieb am 22.10.2019 um 13:45:48:
er muss auf jeden Fall nach einer Heirat noch mal aus und einreisen und dann auch A1 vorweisen


völlig richtig


Claudia Schn. schrieb am 22.10.2019 um 13:45:48:
Wir wollen ja auch alles korrekt abwickeln


Ehm, dazu ist es ein bißchen zu spät. Dann hätte er ordnungsgemäß nach Ablauf der 90 Tage ausreisen müssen was er nicht getan hat


Claudia Schn. schrieb am 22.10.2019 um 13:45:48:
aber diese Trennungen sind nicht nur emotional unerträglich, sondern auch rein logistisch eine Hürde :-/


Welche Trennungen? Ich denke, er ist seit über 1 Jahr in D bei Dir? Natürlich kann sich wohl jeder vorstellen, wie emotional belastend die Situation für Euch ist. Aber ihr habt anscheinend eine Bearbeiterin bei der ABH, die die Gesetze nicht so kennt oder bereit ist ein Ermessen walten zu lassen wo keins erlaubt ist und Euch wird in Aussicht gestellt, dass ihm nach der Hochzeit ohne A1 und ohne nochmalige Ausreise eine AE erteilt wird. Da seid Ihr besser dran als viele andere Paare.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Petersburger am 22.10.2019 um 20:01:16
Richtet Euch innerlich bitte auf Ausreise und A1 (könnte das nicht längst ein gelöstes Problem sein?) ein.

Es ist ein Ding für einen SB, eine FB auszustellen, etwas ganz anderes eine AE.
Da die im Unterschied zu einer FB eine ordentliche Rechtsstellung schafft, kann es durchaus sein, dass die nicht vom SB (allein) erteilt werden darf und dann die beiden Fragen wieder auftauchen.

Vorhaltungen hier solltest Du übrigens einfach ignorieren

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Claudia Schn. am 23.10.2019 um 13:16:52

Petersburger schrieb am 22.10.2019 um 20:01:16:
A1 (könnte das nicht längst ein gelöstes Problem sein?) ein.


dem stimme ich zu!! :(


Petersburger schrieb am 22.10.2019 um 20:01:16:
Vorhaltungen hier solltest Du übrigens einfach ignorieren



dem stimme ich auch zu! ;)

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