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Ehefähigkeitsbescheinigung aus Chile (Gelesen: 3.510 mal)
Claudia Schn.
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i4a rocks!


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18.10.2019 um 09:16:41
 
Hallo alle! Bin neu hier .Mein Lebensgefährte aus Chile und ich (Deutsch) wollen hier heiraten. Er hat zur Zeit eine Fiktionsbescheinigung, die ihm den Aufenthalt hier einige Monate erlaubt, jedoch nicht die Ausreise. Muss die Aussage der 2 Zeugen, dass er noch nie verheiratet war in Chile vor einem Notar erfolgen!!!!Oder darf seine in den USA lebenden Schwester , das auch in den USA voer einem Notar bezeugen??
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namaskaram
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Antwort #1 - 18.10.2019 um 09:51:32
 
Am besten geht ihr zu dem Standesbeamten, der für euch zuständig ist und fragt ihn nach einer Liste mit den notwendigen Dokumenten. Es kann nämlich leicht variieren, was derjenige für erforderlich hält.
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Claudia Schn.
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Antwort #2 - 18.10.2019 um 10:08:13
 
Danke für so eine schnelle Rückmeldung. Der Standesbeamte konnte uns auf mehrmaliges Fragen keine Antwort geben und teilte uns mit, dass alle Dokumente zum Oberlandesgericht Düsseldorf gehen und die auch die Entscheidung treffen.Auf Anfrage hiess es , man würde das bei Vorlage der Papiere entscheiden. Das ist eine grosse Hilfe unentschlossen
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HeFi
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Antwort #3 - 18.10.2019 um 10:50:04
 
Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 10:08:13:
teilte uns mit, dass alle Dokumente zum Oberlandesgericht Düsseldorf gehen und die auch die Entscheidung treffen

Das OLG entscheidet über die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis EFZ gem. § 1309 Abs. 2 BGB.
Für Chile sind dafür zB folgende Unterlagen erforderlich; https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgeric...
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Claudia Schn.
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Antwort #4 - 18.10.2019 um 11:04:58
 
Ok....Danke schön!!! Das bedeutet dann entweder zwei Zeugen nach Deutschland holen und bei der Botschaft beurkunden lassen oder zwei Zeugen in Chile zum Notar schicken. Wir hatten gehofft, dass seine Familie in den USA zum Notar geht und das dort eidesstattlich erklärt unentschlossen
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Antwort #5 - 18.10.2019 um 11:31:01
 
Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 11:04:58:
Das bedeutet dann entweder zwei Zeugen nach Deutschland holen und bei der Botschaft beurkunden lassen oder zwei Zeugen in Chile zum Notar schicken.

In dem Merkblatt steht nix von "zwei Zeugen nach Deutschland holen" sondern:
Zitat:
2) Aktuelle eidesstattliche Erklärung über den Familienstand von mindestens zwei
Zeugen im Original, abgegeben vor einem chilenischen Notar

Entscheidend ist, was das dt. Standesamt bzw. das OLG fordert.
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Claudia Schn.
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Antwort #6 - 18.10.2019 um 11:50:21
 
Smiley...steht da zwar nicht, liefe aber darauf hinaus, da ihn hier kein Mensch kennt Laut lachend..und leider,leider lässt sich keiner von den Behörden auf eine verbindliche Auskunft ein Schockiert/Erstaunt
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Antwort #7 - 19.10.2019 um 11:20:54
 
Dann ruf beim Präsidenten des OLG an.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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