deerhunter schrieb am 01.09.2019 um 22:00:21:as Kind ist Französin, genau wie die Mutter. Damit ist es kein Ausland, sondern Heimat! Niemand der hier Beteiligten scheint Deutscher zu sein!
Ja, so macht sich jeder seine eigene Definition von Begriffen, wie es gerade passt.
"Heimat" ist der Lebensmittelpunkt.
Für ein Kind ist, nicht nur, aber maßgebend, der wesentliche Teil des Lebensmittelpunkts dort, wo die Eltern leben.
Beide Elternteile leben in Deutschland und werden dies gemäß der Angaben auch so beibehalten.
Da ist es völlig unerheblich, dass das Kind die französische Staatsangehörigkeit hat.
Wer es sich so extrem ... simpel ... erklärt, hat noch ganz andere Defizite, als nur einen mangelnden Überblick über die Rechtspraxis zu dieser Thematik.
Zitat:Da sehe ich auch keine "Kindesentziehung", wenn das Kind in seine Heimat geht, um in seiner Muttersprache eingeschult zu werden! Nur weil der BEsuch den Vater 300 € kostet, dürfte wenig Grund sein...zumal er ja als zukünftiger Bluecard - Inhaber gut verdienen wird
Eine Kindesentziehung definiert sich auch nicht über Gedanken zu Blut und Boden und ähnlichem Schmock, sondern über das Kindeswohl und thematisiert die Entziehung aus dem Einflussbereich eines Berechtigten.
Mit den dazu oben von mir dargelegten Bezügen.
Und darüber bestimmen,
einvernehmlich bis zu einer anderslautenden Entscheidung eines Familiengerichts, die Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsinhaber.
Und nicht irgendwelche Typen mit mit willkürlichen Gesängen von Heimat und unterstellter Muttersprache.
Ich kann dem Threadersteller nur raten, die hier von einigen vorgebrachten, tja, "Rechtsansichten" mit einer gewissen Skepsis zu betrachten und stattdessen, wenn erforderlich, lieber den Rat eines entsprechenden Rechtskundigen (Anwalt) und meinetwegen zuerst einer Moderation des Jugendamts zu vertrauen.