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Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht (Gelesen: 5.490 mal)
christinar90
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Antwort #15 - 15.08.2019 um 08:42:41
 
Diese Antwort habe ich von Schweden bekommen:

according to the Swedish National Police Agency (circular letter CM 9/08, 2008-08-25), Sweden has bilateral visa agreements with some Non-European countries, that have been agreed upon before the 1st of September 1993, and that are still valid in addition to the Schengen agreements. Members of these countries can enter the Nordic countries (Denmark, Finland, Iceland, Norway and Sweden) and stay as tourists for 90 days irrespective of their previous stay in another Schengen country. However, a stay in one of the Nordic countries within the last 6 months, will be counted and subtracted from the period.



List of countries with such visa-free agreements are:



United States of America, Argentina, Australia, Brazil, Brunei, Canada, Chile, Cook Islands, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Malaysia, Mexico, Nicaragua, New Zeeland, Panama, Paraguay, Singapore, South Korea, Uruguay, Venezuela


It means that even if a member in the countries listed below has been staying in another Schengen country, he/she can stay as a tourist in Sweden for 90 days.

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Antwort #16 - 15.08.2019 um 09:17:01
 
Es gibt also ein Sichtvermerksabkommen.

Der Transitaufenthalt in Italien wird da durch leider aber nicht legal meines Wissens nach. Hier meldet sich bestimmt noch jemand gleich der beurteilen kann wie das bei Sichtvermerksabkommen läuft und weiß, ob Italien nur den Transittag oder auch die Tage in Schweden (da Wiedereinreise in ein anderes Land) als unrechtmäßiger Aufenthalt zählen.
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Antwort #17 - 15.08.2019 um 14:04:42
 
Ein solches Abkommen wäre dann m.M.n. analog zu unserem §16 / §41 AufenthV zu sehen.

Ich sehe das daher so: Der Aufenthalt in Schweden wäre erlaubt gewesen, da die Voraufenthaltstage in anderen Schengenländern nicht angerechnet werden.
Der Aufenthalt in Italien (<90 T) wäre auch rein zeitlich damit ok.
Das Problem ist der eine Tag Transit in Italien, da Italien den Voraufenthalt in anderen Schengenländern (hier: Schweden) anrechnet, also für die Italiener 121 Tage zusammenhängend verbraucht waren.
Es hätte der Rückflug direkt aus Schweden erfolgen müssen.

Beachten für künftige Reisen sollte man, dass der Wechsel des Aufenthalts (Schengen zu nationaler Regelung in SWE) nicht anhand der Stempellage im Pass nachvollzogen werden kann. Oder sind spezielle schwedische Stempel mit Ein- und Ausreisedatum in SWE vorhanden?

Gruß
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Antwort #18 - 16.08.2019 um 06:40:18
 
Danke für die Antwort. Ich denke schon, dass er Stempel aus Schweden hat. Kann es aber ad hoc nicht beantworten. Sollte er diese Stempel vom An- und Abreisetag haben, oder beispielsweise nachweisen können, dass er die Zeit über in Schweden war, sollte es doch für Italien kein Problem mehr sein, oder?
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Antwort #19 - 16.08.2019 um 07:55:38
 
Er sollte nachschauen. Bin mir sehr sicher, dass er keine haben wird. Woher auch? Keine Passkontrolle, kein Kontakt mit schwedischen Behörden.
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Antwort #20 - 16.08.2019 um 08:07:06
 
Vom Flughafen in Schweden evtl. Aber irgendwie wird sich ja nachweisen lassen können, dass er in Schweden war Durchgedreht Und dann wäre doch eigentlich alles gut, oder?
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Antwort #21 - 16.08.2019 um 09:09:38
 
christinar90 schrieb am 16.08.2019 um 08:07:06:
Vom Flughafen in Schweden evtl. Aber irgendwie wird sich ja nachweisen lassen können, dass er in Schweden war Durchgedreht Und dann wäre doch eigentlich alles gut, oder?


Durch welche Grenzkontrollstelle soll er da gegangen sein? Da wird es keinen Stempel gegeben haben.

Selbst mit Nachweis des Aufenthalts in Schweden wird der Transittag in Italien illegal gewesen sein.
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Antwort #22 - 16.08.2019 um 09:18:09
 
Verstehe deine Ausführungen, jedoch ist mir nicht klar, wieso der Tag in Italien dann illegal gewesen sein soll. Schweden zählt doch nicht mit rein und in Italien war er ja dann insgesamt auch nicht mehr als 90 Tage.
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Antwort #23 - 16.08.2019 um 09:33:12
 
christinar90 schrieb am 16.08.2019 um 09:18:09:
Verstehe deine Ausführungen, jedoch ist mir nicht klar, wieso der Tag in Italien dann illegal gewesen sein soll. Schweden zählt doch nicht mit rein und in Italien war er ja dann insgesamt auch nicht mehr als 90 Tage.


Aufenthalt im Bezugszeitraum überschritten, kein schengenfähiger AT.  Er hätte aus Schweden direkt ausreisen müssen. Falls er möglicherweise mal in Finland war oder Dänemark würde das zudem auch noch zählen.
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Antwort #24 - 16.08.2019 um 09:33:37
 
Hätte er denn dann am Ende bei der Ausreise in Italien schon darauf hingewiesen werden müssen, dass er zu lange geblieben ist und dort schon mit  Folgen rechnen müssen?

Oder bekommt er einen Vermerk im Pass, aus dem vorgeht, dass er zu lange geblieben ist? Wird das in irgendeiner Ausländer-Datei registriert, auf die alle Schengen-Staaten Zugriff haben?

LG
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Antwort #25 - 16.08.2019 um 15:01:28
 
christinar90 schrieb am 16.08.2019 um 09:33:37:
Hätte er denn dann am Ende bei der Ausreise in Italien schon darauf hingewiesen werden müssen, dass er zu lange geblieben ist und dort schon mit  Folgen rechnen müssen?


Ja, weil ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Zitat:
Oder bekommt er einen Vermerk im Pass, aus dem vorgeht, dass er zu lange geblieben ist?


Nein.
Aber anhand der Stempellage ist es künftig nachvollziehbar.

Zitat:
Wird das in irgendeiner Ausländer-Datei registriert, auf die alle Schengen-Staaten Zugriff haben?


Nein. Noch nicht.

Gruß
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Antwort #26 - 20.08.2019 um 13:07:16
 
Es tut mir Leid, aber ich bin immer noch nicht schlauer. Er hat doch nichts falsch gemacht. Schweden zählt doch nicht dazu. Und in Italien wurde er auch nicht drauf hingewiesen, dass er zu lange dort war.

An wen sollte er dann in Europa bei einer erneuten Einreise zahlen müssen?
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Antwort #27 - 20.08.2019 um 13:45:19
 
christinar90 schrieb am 20.08.2019 um 13:07:16:
Es tut mir Leid, aber ich bin immer noch nicht schlauer. Er hat doch nichts falsch gemacht. Schweden zählt doch nicht dazu. Und in Italien wurde er auch nicht drauf hingewiesen, dass er zu lange dort war.

An wen sollte er dann in Europa bei einer erneuten Einreise zahlen müssen?


Doch, der Transitaufenthalt in Italien war nicht erlaubt. Er wurde doch auch drauf aufmerksam gemacht; sicherlich schon bei der Ausreise, spätestens durch die Strafaufforderung (von der es immer noch gut zu wissen wäre welche Behörde sie genau ausgestellt hat).
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Antwort #28 - 20.08.2019 um 14:02:29
 
fab87 schrieb am 20.08.2019 um 13:45:19:
Doch, der Transitaufenthalt in Italien war nicht erlaubt.


Ich muss da auch mal nachfragen: Wenn es tatsächlich ein reiner Transitaufenthalt war, er sich also ausschließlich im Transitbereich des Flughafens aufgehalten hat und nicht durch die Paßkontrolle gegangen ist gilt dieser Tag (und somit auch die vorhergehenden Tage in Schweden) trotzdem als "Aufenthalt im Schengenraum"?
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Antwort #29 - 20.08.2019 um 14:14:47
 
lottchen schrieb am 20.08.2019 um 14:02:29:
Ich muss da auch mal nachfragen: Wenn es tatsächlich ein reiner Transitaufenthalt war, er sich also ausschließlich im Transitbereich des Flughafens aufgehalten hat und nicht durch die Paßkontrolle gegangen ist gilt dieser Tag (und somit auch die vorhergehenden Tage in Schweden) trotzdem als "Aufenthalt im Schengenraum"?


Er muss durch die Passkontrolle gegangen sein -> Ausreise aus Schengen.

Ursprünglich mögliche Lösungen wären etwa gewesen. Ausreise nach Drittland, z.B. UK, HR und von dort direkt nach Schweden. Dann wäre alles klarer und die Einreise (und die nur dort gültigen extra 90 Tage) wären ersichtlich gewesen und alles klarer. Dann optmalerweise Ausreise aus dem Schengenraum in Schweden und von dort Heimreise.
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