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Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht (Gelesen: 5.386 mal)
christinar90
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08.08.2019 um 17:50:41
 
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bekomme den Sachverhalt jetzt hier vernünftig rüber gebracht Smiley Mein Bekannter kommt aus Mexiko. Er war vom 15.1 bis zum 10.4 in Italien und ist von dort aus nach Schweden geflogen. Auf seinem Rückflug nach Mexiko am 16.5 hatte er nochmals einen Zwischenstopp in Italien.

Nun wurde er in Mexiko zur Behörde gebeten und die haben im gesagt, dass er 350€ zu bezahlen hätte, wenn er nochmals nach Europa geht, weil er unrechtmäßig gereist ist.

1. Für was soll er bezahlen? Die Frau wusste selbst nicht mal wirklich Bescheid und konnte ihm keine Auskunft geben. Gibt es irgendwas, was er falsch gemacht hat?

2. Wann dürfte er wieder in Europa einreisen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Lieben Gruß, Christina Smiley
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Antwort #1 - 08.08.2019 um 17:59:24
 
christinar90 schrieb am 08.08.2019 um 17:50:41:
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bekomme den Sachverhalt jetzt hier vernünftig rüber gebracht Smiley Mein Bekannter kommt aus Mexiko. Er war vom 15.1 bis zum 10.4 in Italien und ist von dort aus nach Schweden geflogen. Auf seinem Rückflug nach Mexiko am 16.5 hatte er nochmals einen Zwischenstopp in Italien.

Nun wurde er in Mexiko zur Behörde gebeten und die haben im gesagt, dass er 350€ zu bezahlen hätte, wenn er nochmals nach Europa geht, weil er unrechtmäßig gereist ist.

1. Für was soll er bezahlen? Die Frau wusste selbst nicht mal wirklich Bescheid und konnte ihm keine Auskunft geben. Gibt es irgendwas, was er falsch gemacht hat?

2. Wann dürfte er wieder in Europa einreisen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Lieben Gruß, Christina Smiley


Wenn mexikanische Behörden diese Gebühr/Strafe fordern können auch nur diese bzw. jemand der sich mit mexikanischem Recht auskennt genaueres sagen.

Mexiko kann auch nicht entscheiden wann und ob er nach Europa einreisen darf. Es gibt in der Tat aber Staaten die unerlaubte Aufenthalte ihrer Staatsbürger in Drittländern sanktionieren.

Er darf sich 90 Tage innerhalb von 180 im Schengenraum aufhalten zu Besuchs- und touristischen Zwecken.


Oder wurde diese Gebühr von einer europäischen Behörde erhoben? Es sieh nämlich so aus als ob es hier einen guten overstay gab. Mit einer intensiveren Einreisebefragung kann gerechnet werden. Gab es irgendwelche Maßnahmen seitens der italienischen Grenzorgane oder Schwedens?
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Antwort #2 - 08.08.2019 um 18:06:23
 
Danke für die Antwort. Da Schweden ja nicht den Regeln der Schengenstaaten unterliegt, wird diese Zeit meines Wissens nach nicht angerechnet. Somit dürfte es theoretisch keine Überschreitung gegeben haben. Ihm wurde es in Mexiko bei der Behörde mitgeteilt.

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Antwort #3 - 08.08.2019 um 18:45:54
 
christinar90 schrieb am 08.08.2019 um 18:06:23:
Danke für die Antwort. Da Schweden ja nicht den Regeln der Schengenstaaten unterliegt, wird diese Zeit meines Wissens nach nicht angerechnet. Somit dürfte es theoretisch keine Überschreitung gegeben haben. Ihm wurde es in Mexiko bei der Behörde mitgeteilt.



Schweden ist ein Mitglied des Schengenraumes.
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Antwort #4 - 08.08.2019 um 19:08:31
 
das stimmt, aber mit speziellen Regelungen. Darüber hatte er sich und ich mich auch extra bei den schwedischen Behörden informiert. Das dürfte also eigentlich nicht das Problem sein.

Kennt sich vlt jemand nochmal speziell mit den schwedischen Regeln aus?
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Antwort #5 - 08.08.2019 um 19:17:57
 
christinar90 schrieb am 08.08.2019 um 19:08:31:
das stimmt, aber mit speziellen Regelungen. Darüber hatte er sich und ich mich auch extra bei den schwedischen Behörden informiert. Das dürfte also eigentlich nicht das Problem sein.

Kennt sich vlt jemand nochmal speziell mit den schwedischen Regeln aus?


Mir sind da keine Sonderregeln bekannt; ebenso wenig wie ein Visaabkommen zwischen den Ländern. Selbst, wenn es das gäbe wüsste ich nicht wie das mit dem hier geschilderten Reisemuster vereinbar sein könnte und zu einem legalen Aufenthalt führen würde.

Spätestens der Transitaufenthalt in Italien wäre dann wohl nicht rechtmäßig gewesen.
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Antwort #6 - 09.08.2019 um 00:50:23
 
Der Aufenthalt umfasste 92 Tage, beinhaltete also mindestens 2 Tage unerlaubten Aufenthalts nach allgemeingültigen Regeln für den Schengenverbund.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #7 - 09.08.2019 um 06:47:24
 
Nach meiner Rechnung hat er 87 Tage in Italien verbracht. Ich muss der Botschaft nochmals eine Mail schicken. Dort wurde uns ganz klar gesagt, dass Schweden ein Spezialabkommen hat und es sich nochmal anders mit den 90 Tagen verhält.

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Antwort #8 - 09.08.2019 um 07:52:15
 
T.P.2013 schrieb am 09.08.2019 um 00:50:23:
Der Aufenthalt umfasste 92 Tage, beinhaltete also mindestens 2 Tage unerlaubten Aufenthalts nach allgemeingültigen Regeln für den Schengenverbund.


Jetzt ohne den fraglichen Aufenthalt in Schweden gell?
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Antwort #9 - 09.08.2019 um 09:08:14
 
Änderungszeitraum abgelaufen:

Habe jetzt nochmal geschaut. Konnte zu einem gesonderten Visaabkommen zwischen Mexiko und Schweden nichts finden - was natürlich nicht beweist, dass es solches definitiv nicht gibt. Selbst, wenn es aber in Schweden irgendeine Sonderregelung geben sollte wäre das Reisemuster hier schwierig, langer Aufenthalt in Italien und Transit nach Aufenthalt (und deutlich nach dem Ersteinreisetag) über Italien. Eine Einreise aus nicht Schengen wäre da wohl notwendig gewesen, um außerhalb Schwedens keien Probleme zu erhalten - so es denn ein Sonderabkommen gibt.

Schweden stellt in der Tat Aufenthaltssgenehmigungen in Plastikkartenform für Besuchsaufenthalte von über 90 Tagen aus. https://www.migrationsverket.se/English/Private-individuals/Visiting-Sweden/Visi...;  

Auf Englisch wird das visitor's permit genannt auf Schwedisch uppehållstillstånd was schlicht und einfach einer AE entspricht. Das Dokument wäre schengenfähig (also keine Probleme in IT, wenn gültig) hätte aber beantragt werden müssen im Vorfeld. War hier scheinbar ja nicht der Fall.

Mit dem nachfolgenden Rechner komme ich auf 86 Tage in It (inkl. Transittag): https://ec.europa.eu/home-affairs/content/visa-calculator_en ; k

Schweden einbezogen kommt auf 122 Tage.
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Antwort #10 - 09.08.2019 um 09:22:57
 
Danke für die ausführliche Antwort. Ich bin mir ehrlich gesagt gar nicht sicher, ob er das nicht doch beantragt hat. Denn er hatte vorher viele Gespräche mit den schwedischen Behörden. Die werden ihm schätze ich mal gesagt haben, wie er vorzugehen hat.

Ich wüsste also nicht woher die 350 € Strafe kommen sollten, die er wohl bei der nächsten Einreise bezahlen müsste. Hat sowas schon mal jemand machen müssen? Also bei der nächsten Einreise etwas bezahlen? In seinem Pass wurde auch kein Vermerk gemacht oder sowas.
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Antwort #11 - 09.08.2019 um 09:29:59
 
christinar90 schrieb am 09.08.2019 um 09:22:57:
Ich wüsste also nicht woher die 350 € Strafe kommen sollten, die er wohl bei der nächsten Einreise bezahlen müsste. Hat sowas schon mal jemand machen müssen? Also bei der nächsten Einreise etwas bezahlen? In seinem Pass wurde auch kein Vermerk gemacht oder sowas.


Es stellt sich halt immer noch woher diese Strafe kommt. Mexiko kann diese wohl kaum bei Einreise in den Schengenraum verhänen oder zu diesemZeitpunkt kassieren.
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Antwort #12 - 09.08.2019 um 21:26:27
 
fab87 schrieb am 09.08.2019 um 07:52:15:
Jetzt ohne den fraglichen Aufenthalt in Schweden gell?


Ich hatte 16.04. gelesen.
War ja sogar der 16.05. ...
Also 122 Tage Aufenthalt. 32 Tage unerlaubt...

fab87 schrieb am 09.08.2019 um 09:29:59:
Es stellt sich halt immer noch woher diese Strafe kommt. Mexiko kann diese wohl kaum bei Einreise in den Schengenraum verhänen oder zu diesemZeitpunkt kassieren. 


Eben.
Deshalb ist davon auszugehen, dass ihm bestenfalls von irgendeiner mex. Behörde der Umstand zur Kenntnis gegeben wurde.
Die 350,- EUR hören sich in der Höhe nach einem plausiblen Strafbefehl aufgrund des unerlaubten Aufenthalts durch schwedische oder italienische Behörden an.
Üblicherweise ein Vollstreckungshaftbefehl, der sich mittels Zahlung der Strafe erledigt.
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Antwort #13 - 09.08.2019 um 22:42:19
 
fab87 schrieb am 09.08.2019 um 09:08:14:
Mit dem nachfolgenden Rechner komme ich auf 86 Tage in It (inkl. Transittag): https://ec.europa.eu/home-affairs/content/visa-calculator_en ; k

Dieser Link ^^^ funktioniert (bei mir) nicht.

Hier gibt's den gültigen Aufenthaltsrechner
90-Tage-Regel + Aufenth-Rechner      www.germania.diplo.de/90tage

T.P.2013 schrieb am 09.08.2019 um 21:26:27:
Deshalb ist davon auszugehen, dass ihm bestenfalls von irgendeiner mex. Behörde der Umstand zur Kenntnis gegeben wurde.

Das unwürdige Schauspiel des Rätselratens und der Vermutungen, woher, wofür und vom wem der angebliche Kostenbescheid kommt, sollte man beenden.
Vielleicht macht der TS endlich korrekte Angaben dazu
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« Zuletzt geändert: 09.08.2019 um 22:53:56 von HeFi »  
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Antwort #14 - 10.08.2019 um 08:46:01
 
@christinar90

Was steht dem auf dem Schreiben der Behörde? Also im Briefkopf. Die Klärung der Frage würde womöglich zur Lösung der Angelegenheit insgesamt beihelfen.

Konnte man mittlerweile rausfinden was die schwedischen Behörden gesagt haben oder, ob irgendein Dokument in Schweden beantragt wurde?
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