Hallo liebe Forum-mitglieder,
letzte woche wurde mir die Einbürgerungsurkunde ausgehängt. :up
Der Name auf der Einbürgerungsurkunde entspricht dem eingetragenen Name auf meiner Geburtsurkunde, was selbstverständlich Sinn macht.
In Ägypten sind Namenketten (Vorname, Vatersname, Großvatersname...usw.) sehr üblich.
Beim Aushändigen der Einbürgerungsurkunde hatte ich noch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dies wurde nur mit meinem Vor-und Nachname erteilt.
Die Frage:
Müss ich jetzt extra eine Namenserklärung beim Standesamt beantragen, auch wenn mein name nach deutschem Recht (Vor-und Nachname) auf meinem neuen Personalausweis steht?
Frühere Staatsangehörigkeit: Ägypten
Vielen Dank und Liebe Grüße
Mo.