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Beitrag begonnen von morice_89 am 29.07.2019 um 11:36:37

Titel: Namenserklärung nach Art. 47
Beitrag von morice_89 am 29.07.2019 um 11:36:37
Hallo liebe Forum-mitglieder,

letzte woche wurde mir die Einbürgerungsurkunde ausgehängt. :up [smiley=smiley.gif]

Der Name auf der Einbürgerungsurkunde entspricht dem eingetragenen Name auf meiner Geburtsurkunde, was selbstverständlich Sinn macht.
In Ägypten sind Namenketten (Vorname, Vatersname, Großvatersname...usw.) sehr üblich.

Beim Aushändigen der Einbürgerungsurkunde hatte ich noch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dies wurde nur mit meinem Vor-und Nachname erteilt.

Die Frage:
Müss ich jetzt extra eine Namenserklärung beim Standesamt beantragen, auch wenn mein name nach deutschem Recht (Vor-und Nachname) auf meinem neuen Personalausweis steht?

Frühere Staatsangehörigkeit: Ägypten

Vielen Dank und Liebe Grüße
Mo.

Titel: Re: Namenserklärung nach Art. 47
Beitrag von morice_89 am 03.08.2019 um 20:09:13
Hallo liebe Forum-mitglieder,
das Thema hat sich erledigt. Es lohnt sich immer, eine Beratungstermin bei der zuständigen Behörde bzw. beim Standesamt zu vereinbaren... Dort habe ich einen Namenserklärungsantrag für meine neue Namensführung nach der Einbürgerung gestellt.
Liebe Grüße und ein schönes WE!
Mo :)

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