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Einbürgerung unter § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (6 Jahre) (Gelesen: 26.352 mal)
Onur81
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Antwort #90 - 13.12.2023 um 18:53:42
 
Onur81 schrieb am 15.08.2023 um 10:35:16:
Die neueste meinte ich..
Heute habe ich die E-Mail geschickt.. Ich schreibe hier, falls ich eine Rückmeldung erhalte.


Hallo nochmal an alle,

ich habe bis dato auf die E-Mail, die ich der Einbürgerungsbehörde im August des Jahres schrieb, keine Antwort erhalten. Am 09.01. wird es seit unserer Antragstellung genau 1 Jahr vergangen sein. Von daher möchte ich an diesem Tag der Einbürgerungsbehörde die folgende E-Mail schicken.

Was haltet ihr davon? Gibt es einen Verbesserungsbedarf? Sollte ich noch etwas hinzufügen/entziehen?

Vielen Dank im Voraus


Sehr geehrte Frau *Meine Sachbearbeiterin*,

heute ist der Jahrestag unseres Antrags auf die Einbürgerung als Familie. Genau vor einem Jahr, bzw. am 09.01.2023, stellte ich den Antrag per E-Mail mit den vorausgesetzten Unterlagen im Anhang und innerhalb von 10 Tagen erhielt ich die Eingangsbestätigung per Post. In diesem Zeitraum habe ich Sie immer mit den Änderungen in meinem Leben umgehend informiert, wenn immer eine Änderung stattfand, was die Einbürgerungsverfahren anbelangt, sprich Jobwechsel. 

Es ist mir bewusst, dass ich innerhalb von einem Jahr nach der Antragstellung keine Sachstandsanfrage stellen darf und nach einem Jahr fällt diese Beschränkung aus. Aus diesem Grund möchte ich mich heute an Sie mit einer Sachstandsanfrage wenden, und zwar, in welcher Phase befindet sich die Bearbeitung unseres Staatsbürgerschaftsantrags und mit wie viel Zeit noch müssen wir für unsere Einbürgerung rechnen? 

Mit freundlichen Grüßen
*Mein Name Nachname*
*Die Fallnummer*
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SimonB
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Antwort #91 - 13.12.2023 um 19:41:08
 
Onur81 schrieb am 13.12.2023 um 18:53:42:
ich habe bis dato auf die E-Mail, die ich der Einbürgerungsbehörde im August des Jahres schrieb, keine Antwort erhalten.

Es gab dazu offensichtlich keinen Anlass.

Onur81 schrieb am 13.12.2023 um 18:53:42:
Was haltet ihr davon? 

Ich halte nichts davon.
Die EBH interessiert sich nicht für Jahrestage. Sie arbeitet Berge ab und wartet auf Zuarbeit von anderen Behörden.
Es gibt mW keine Vorschrift, die eine Sachstandsanfrage für 1 Jahr verbietet. Wo sollte das geregelt sein?
Da die EBH seit August nicht geantwortet hat, aber deine Mitteilungen über Änderungen zu ihren Akten genommen hat, wird sie auch jetzt nicht antworten, denke ich.
Sie weiß ganz einfach nicht, wie lange ihr euch noch gedulden müsst.

1 Änderung würde ich empfehlen:
Sehr geehrte Damen und Herren anstelle eines Schreibens an Frau X.

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Puncherfaust
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Antwort #92 - 13.12.2023 um 19:44:04
 
Halte da auch nichts von.

Irgendwo auf den vorherigen Seiten hast du eine beabsichtigte Mail gezeigt, in der du geschrieben hast, dass du weißt, dass das Verfahren über ein Jahr dauert.

Es ist jetzt noch nicht mal der "Jahrestag", aber das war deine wievielte Sachstandsanfrage? Und jedes mal entschuldigst du dich mit dem Vermerk, dass du ja weißt dass du eigentlich nicht fragen sollst.

Das Verfahren dauert ja so lange, weil sehr sehr viele Menschen die Einbürgerung beantragen. Und nicht nur du wirst (zurecht) ungeduldig sein, sondern die anderen auch. Und jetzt stell dir einfach mal vor, dass z.B. jeder Vierte so handelt wie du und auch ständig den Sachstand wissen will. Das Bedürfnis mag ja nachvollziehbar sein, aber jede Mail die gelesen (und beantwortet) werden muss, bindet Zeit, die man z.B. besser dafür nutzen könnte jemanden einzubürgern.
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Onur81
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Antwort #93 - 13.12.2023 um 21:56:18
 
SimonB schrieb am 13.12.2023 um 19:41:08:
Es gibt mW keine Vorschrift, die eine Sachstandsanfrage für 1 Jahr verbietet. Wo sollte das geregelt sein?


Eine Vorschrift wahrscheinlich gibt es nicht aber ich nahm Ende 2022 an einer Veranstaltung teil, wo eine Dame von der Einbürgerungsbehörde  eine Präsentation geführt hat und dort sagte sie, dass man nach einem Jahr Sachstandsanfragen stellen dürfe. Davor sagen sie immer "Bitte sehen Sie von den Sachstandsanfragen ab, wir melden uns bei Ihnen".

Puncherfaust schrieb am 13.12.2023 um 19:44:04:
aber das war deine wievielte Sachstandsanfrage?

Schockiert/Erstaunt 2!!! In ganzen 11 Monaten.. Der dritte, von denen ich hier erwähnte, ist derzeit nur ein Entwurf und ich habe vor, sie genau an dem Jahrestag zu schicken. Ich weise diese Kritik zurück!

Puncherfaust schrieb am 13.12.2023 um 19:44:04:
Und jedes mal entschuldigst du dich mit dem Vermerk, dass du ja weißt dass du eigentlich nicht fragen sollst.


Das mache ich nur aus Höfflichkeit, nicht wegen des Schuldgefühls. Und das wird ja meine letzte höffliche E-Mail an sie. Danach reiche ich wohl auch eine Untätigkeitsklage, wie hier oft empfohlen wird!
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SimonB
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Antwort #94 - 14.12.2023 um 10:24:44
 
Onur81 schrieb am 13.12.2023 um 21:56:18:
wo eine Dame von der Einbürgerungsbehörde  eine Präsentation geführt hat und dort sagte sie

Warum wohl hat sie das gesagt?
Vielleicht, weil die Verfahren in HH im Durchschnitt so etwa 1 Jahr+ dauern und die Antragsteller bitte berücksichtigen sollen, dass die Menge der Anträge und der Mangel an Personal in den Behörden leider entspr. Zeit bindet.

Vielleicht hast du als netz-affiner Mensch auch gelesen, dass in einer anderen großen ABH ca 15.000 Mails unbeantwortet herumliegen?
Ob es Sachstandsanfragen oder sehr dringende Angelegenheiten oder gar schicksalhafte Mails sind, weiß man nicht.
Natürlich macht es Schlagzeilen und Netzaufregung und ist unbestritten eigentlich ein unhaltbarer Zustand.
Wer schafft Abhilfe?

Hat deine Frau denn inzwischen ihre NE erhalten?
Man könnte ironischerweise daraus schließen, dass das Amt für Migration noch besteht und auch arbeitet? Zwinkernd

Ja, du kannst eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben.
Dann aber gegen die Behörde und nicht gegen Frau X.

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Antwort #95 - 14.12.2023 um 22:00:35
 
SimonB schrieb am 14.12.2023 um 10:24:44:
Hat deine Frau denn inzwischen ihre NE erhalten?

Ja, das hat sie schon. Sie bekamm es in weniger als 2 Monaten nach der Antragstellung.

SimonB schrieb am 14.12.2023 um 10:24:44:
Man könnte ironischerweise daraus schließen, dass das Amt für Migration noch besteht und auch arbeitet? 

In Hamburg ja, in Berlin aber sind sie ähnlich wie EBHs.

SimonB schrieb am 14.12.2023 um 10:24:44:
Ja, du kannst eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben.
Dann aber gegen die Behörde und nicht gegen Frau X.

Zwinkernd
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Antwort #96 - 14.02.2024 um 18:26:58
 
Heute erhielt ich eine Antwort auf die E-Mail, die ich am ersten Jahrestag unseres Antrags an die Einbürgerungsbehörde anschrieb.

Der genaue Inhalt is wie folgt:

Ihr Einbürgerungsantrag befindet sich derzeit in der weiteren Prüfung. Sofern eine Entscheidung getroffen wurde, melde ich mich wieder bei Ihnen. Ich muss Sie daher noch um etwas Geduld bitten.

Gibt es erst eine Prüfung und danach eine weitere Prüfung?
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Antwort #97 - 15.02.2024 um 10:32:29
 
Da mein Kommentar auf den Sperrmüll gelandet ist:

"weiteren Prüfung" ist, und man möge mich korrigieren, nur eine Verkürzung für "weitergehende Prüfung". Die erste Prüfung ist ja quasi ob der Antrag vollständig ist und nicht bereits früh abgelehnt werden kann. Jetzt wird angeblich der Antrag bearbeitet/geprüft.

Das ist deren Standardantwort und bedeutet: "Wir arbeiten dran."

Meine persönliche Meinung ist, dass das deren Standardfloskel ist. Die arbeiten offiziell auch dran, wenn deine Akte nur aufm Stapel liegt und nicht wirklich bearbeitet wird. Die E-Mail kannst du ausdrucken und auf der Toilette aufhängen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #98 - 15.02.2024 um 11:14:56
 
Würde ich mitgehen. Wenn die Behörde schlau ist hat die sich sowieso eine vorgefertigte Mail für solche Anfragen abgespeichert, die die dann immer verschickt.

Deshalb finde ich solche Anfragen auch zwecklos, wenn man sowieso schon eine Auskunft hat wie lange es ungefähr dauert.
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Antwort #99 - 15.02.2024 um 17:42:48
 
Eine sehr ähnliche Antwort bekam diese Person vor etwa 1 Monat!

https://www.facebook.com/groups/709485530712811/posts/932234658437896/?comment_i...
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Antwort #100 - 15.02.2024 um 19:13:19
 
Onur81 schrieb am 15.02.2024 um 17:42:48:
Eine sehr ähnliche Antwort bekam diese Person vor etwa 1 Monat!

Ich öffne den Link nicht. Es ist aber mehr als verständlich, dass die EBH-MitarbeiterInnen nicht für jeden Antragsteller eine persönlich und individuell gestaltete Antwort versenden.
Insofern stimme ich @Aras und @Puncherfaust zu. Solche Antworten sind Standardfloskeln/Textbausteine.

Die EBH haben ein Massengeschäft zu händeln und keine Brieffreundschaften zu pflegen.

Außerdem: Verschiedene Behörden prüfen verschiedene Sachverhalte. Damit könnte "weitere Prüfung" gemeint sein.

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Antwort #101 - 24.02.2024 um 11:15:33
 
Gestern erhielt ich die Einbürgerungszusicherung für mich und meine Familienangehörigen. Ich hatte den Antrag am 09.01.2023 gestellt und das Datum auf dem Brief, den ich bekam, lautet 19.02.2024, also das ganze Verfahren hat gut 13 Monate gedauert.

Jetzt warte ich ab bis das neue Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft getreten sein wird, um die Einbürgerungszusicherung mit der Einbürgerungsurkunde ersetzen zu können, ohne dass ich meine türkische Staatsbürgerschaft aufgebe.
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Antwort #102 - 24.02.2024 um 15:15:35
 
Onur81 schrieb am 24.02.2024 um 11:15:33:
Gestern erhielt ich die Einbürgerungszusicherung für mich und meine Familienangehörigen.

Herzlichen Glückwunsch!! Laut lachend

Und die Dauer entspricht ungefähr allen Vorhersagen und ihr findet euch im statistischen Mittel wieder. Wunderbar! Zwinkernd

Ihr hattet nicht ernsthaft daran gezweifelt, eingebürgert zu werden, oder?
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Antwort #103 - 24.02.2024 um 17:34:41
 
SimonB schrieb am 24.02.2024 um 15:15:35:
Ihr hattet nicht ernsthaft daran gezweifelt, eingebürgert zu werden, oder?

Nein, aber Sie kennen die ganze Geschichte. Ich habe meinen Job gewechselt und wäre fast nach Berlin gezogen. Das hätte ganz schlimme Konsequenzen gehabt, da die Dauer hätte sich in solch einem Fall mehrere Jahre verlängert.

In Berlin kommt sogar eine Untätigkeitsklage nicht früher als 6 Monate zu Ergebnis!

Ich finde, dass die Dauer eines Verfahrens genauso wichtig ist wie dessen Ergebnis! Es kostet Zeit und Nerven.
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Antwort #104 - 25.02.2024 um 11:28:42
 
Es ist mir aufgefallen, dass das Datum auf der Einbürgerungszusicherung, bzw. 06.12.2023, und auf dem Brief, den ich bekam, bzw. 19.02.2024, unterschiedlich sind. Was wird bei der EBH vorgenommen nach der Unterzeichnung der Einbürgerungszusicherung?
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