@Musterfrau,
ich bin in diesem Bereich zwar auch kein Experte, versuche aber wenigstens mal, Deine Frage zu beantworten...
Meines Wissens ist der vorläufige FS / Ersatzführerschein dazu konzipiert, ein verlorengegangenes Papier auszugleichen, um eine
bestehende Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Mit Ablauf der Umschreibefrist ist Dein Mann eben nicht mehr im Besitz eben dieser Fahrerlaubnis, weshalb ihm auch keine vorläufige Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Selbst wenn eine Ausstellung grundsätzlich in Betracht käme:
Das könnte erst geschehen, sobald die Fahrerlaubnisbehörde positiv geprüft hat, also das Bestehen einer Fahrerlaubnis vorliegt. Aber dann kann auch gleich der reguläre FS ausgestellt werden.
Sollte es nur um die 2, 3 Wochen gehen zwischen "Umschreibung positiv geprüft" und Auslieferung durch Bundesdruckerei: Ja, das halte ich für möglich nach Antrag. Aber dann kann man genausogut auch eine Expresslieferung des FS veranlassen.
Aber wie gesagt - ohne Gewähr.
Ich gehe mal davon aus, Da Du als Fragestellerin mittlerweile offensichtlich mehr Ahnung von der Materie hast als die hier bisher antwortenden Nichtexperten, dass Du durch solchen Unsinn wie
"
Prüfung in Theorie und Praxis....vorher geht da nichts!" und Unrichtigkeiten wie "
Fahren ohne FS", "
Sperre", "
Sperrvermerk" etc. nicht verunsichert worden bist.
Gruß
PS: Für die lieben entsprechenden Mitforisten mit den erhobenen
Mittel- Zeigefingern, aber auch nur begrenzter Ahnung:
Die Straftat nennt sich "Fahren ohne Fahrerlaubnis (F
E)", nicht "Fahren ohne Füherschein (F
S)"
Eine "Sperre" gibt es für eine Neuerteilung FE nach Entzug dieser. Das liegt hier nicht vor.
Was hier, neben einer Geldstrafe, im Raum stehen könnte,
wenn überhaupt, ist ein
Fahrverbot. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Wenn ein FS eines in Anlage 11 aufgeführten Staates zur Umschreibung vorgelegt wird, dann findet grundsätzlich,
wie sogar von der TE korrekt dargestellt(!) und in der Anlage selbst klar und deutlich aufgeführt, die Umschreibung
ohne Prüfungen in Theorie + Praxis statt.