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Führerschein (Gelesen: 3.052 mal)
Musterfrau
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i4a rocks!


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12.06.2019 um 10:15:48
 
Liebes Forum,

wir haben ein kleines Problem, da mein Mann nicht wusste, dass er seinen Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben muss. Er hatte sich einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. 

Jetzt wissen wir es auch - natürlich erst, nachdem er im Straßenverkehr kontrolliert wurde und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgedrückt bekommen hat. Wir haben seinen deutschen Führerschein beantragt, sein Heimatland ist in Anlage 11 FeV aufgeführt, d.h. der Führerschein kann ohne Prüfung und medizinische Nachweise umgeschrieben werden, lediglich ein Führungszeugnis mussten wir einholen lassen.

Nun wohnen wir sehr ländlich und haben ein Baby und nur mein Mann hat einen Führerschein (ich nicht). Momentan machen wir alles mit dem Fahrrad, aber wenn z.B. unsere Tochter krank wird, ist ihre Kinderärztin knapp 10 km entfernt. Klar, man kann auch alles mit Taxi erledigen, aber das ist tatsächlich nicht immer verfügbar und es würde uns einiges erleichtern, wenn er weiterhin mit dem Auto fahren könnte.

Daher meine Frage - ist die Beantragung eines vorläufigen Führerscheins möglich?! Bei der Führerscheinstelle wurde ich telefonisch hin und her geschoben und der sichtlich unfreiwillig zuständige SB sagte, er habe die Antragsunterlagen noch nicht im Umlauf erhalten und könne uns erst danach sagen, ob eine Ausstellung in Frage kommt. Es wäre für uns schön, Bescheid zu wissen, bestenfalls mit Rechtsgrundlage, da der SB zB schon über Anlage 11 FeV Mist erzählt hat...  Zwinkernd natürlich will ich keinen bösen Willen unterstellen, aber erfahrungsgemäß geht es am schnellsten, wenn man mit ausgefülltem Antrag und stabiler rechtlicher Basis zum Amt fährt.

Herzlichsten Dank!
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deerhunter
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Antwort #1 - 14.06.2019 um 08:52:03
 
Musterfrau schrieb am 12.06.2019 um 10:15:48:
da mein Mann nicht wusste, dass er seinen Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben muss. 


Darüber informiert man sich i.d.R. vorher, dann kommt es nicht zu Problemen

Musterfrau schrieb am 12.06.2019 um 10:15:48:
Daher meine Frage - ist die Beantragung eines vorläufigen Führerscheins möglich?!


Nein, er muss die ganz normale Umschreibung machen! Hat er keine Sperre bekommen, wegen "Fahren ohne"?

Musterfrau schrieb am 12.06.2019 um 10:15:48:
Nun wohnen wir sehr ländlich und haben ein Baby und nur mein Mann hat einen Führerschein (ich nicht). Momentan machen wir alles mit dem Fahrrad, aber wenn z.B. unsere Tochter krank wird, ist ihre Kinderärztin knapp 10 km entfernt. Klar, man kann auch alles mit Taxi erledigen, aber das ist tatsächlich nicht immer verfügbar und es würde uns einiges erleichtern, wenn er weiterhin mit dem Auto fahren könnte. 


Hättet ihr euch rechtzeitig gekümmert, gäbe es jetzt kein Problem! Also selbstgemacht!

Wartet die Sperrfrist ab, wenn es eine gibt und dann die Umschreibung! Diese dauert ja i.d.R nicht lange!

Einen vorläufigen Führerschein, speziell nach einer "Fahrt ohne", wird es m. M. nach nicht geben
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Musterfrau
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Antwort #2 - 21.06.2019 um 23:29:46
 
Während ein erhobener Zeigefinger uns jetzt wirklich nicht weiter bringt, nochmal der Hinweis: wir haben die Umschreibung bereits beantragt. Die Frage war, ob man neben dem Abwarten auf den Führerschein auch eine vorläufige Fahrerlaubnis bekommen kann. Insofern nicht hilfreich - aber danke fürs auf die Finger klopfen
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nixwissen
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Antwort #3 - 22.06.2019 um 00:48:02
 
Musterfrau schrieb am 21.06.2019 um 23:29:46:
Die Frage war, ob man neben dem Abwarten auf den Führerschein auch eine vorläufige Fahrerlaubnis bekommen kann.



Moin,

Sicher nicht, das verbietet schon die Logik. Sonst wäre der ursprüngliche Führerschein ja ausreichend.
Die Umschreibung ist keine reine Formalie sondern es wird eben geprüft, ob der wirklich echt ist, ob er den wirklich einfach umschreiben lassen kann (Aufenthalt), Führungszeugnis usw...
Deswegen hatte er ja ein halbes Jahr Zeit.
Ich muß aber auch nochmal reinhauen in die Kerbe: Bei Wohnsitznahme im Ausland (nicht EU oder umgekehrt), mache ich mich doch über sowas schlau. In China darf man mit keinem Führerschein der Welt fahren, ausser er ist in China ausgestellt.
Was habt ihr da vielleicht noch so unbewusst für "Leichen im Keller"?

Gruß,
Norbert

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deerhunter
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Antwort #4 - 22.06.2019 um 07:48:37
 
Musterfrau schrieb am 21.06.2019 um 23:29:46:
Während ein erhobener Zeigefinger uns jetzt wirklich nicht weiter bringt, nochmal der Hinweis: wir haben die Umschreibung bereits beantragt. Die Frage war, ob man neben dem Abwarten auf den Führerschein auch eine vorläufige Fahrerlaubnis bekommen kann. Insofern nicht hilfreich - aber danke fürs auf die Finger klopfen 


Ja, sorry das du keine Antwort bekommst die dir gefällt! Ist aber so...100% selbst gemachtes Problem, deshalb auch keine Chance das zu beschleunigen!
Leider hast du meine Frage nicht beantwortet! Gab es für das fahren ohne, denn keine Sperre? Wäre eigentlich normal!

Nochmal...es wird nichts vorläufiges geben! Die Umschreibung + die Prüfung in Theorie und Praxis....vorher geht da nichts!
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Melanny
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Antwort #5 - 22.06.2019 um 09:08:45
 
@nixwissen (auch wenn OT)

Was ich nicht verstehe, wie so das halbe Jahr Zeit dafür da ist, um die Echtheit zu prüfen, da es egal ist, ob man am Anfang der Frist oder am letzten Tage dieser die Umschreibung beantragt. Innerhalb der Frist dürfte bei manchen noch nicht einmal der AT abholbereit sein.

Der Führerschein bedarf keiner Legalisierung.

Ob "unkompliziert" (ohne weitere Tests - gesundheitlich, ohne Prüfung in Theorie und Praxis) umgeschrieben werden Kann, ergibt sich aus der entsprechenden Liste.


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Saxonicus
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Antwort #6 - 22.06.2019 um 09:59:15
 
Musterfrau schrieb am 12.06.2019 um 10:15:48:
...da mein Mann nicht wusste, dass er seinen Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben muss. 

Das ist doch in seinem Herkunftsland (Singapur) nicht anders. Auch dort darf man als Ausländer nicht längerfristig mit einem ausländischen Führerschein fahren. Zunächst ist der internationale FS zum nationalen obligatorisch und bei längeren/dauerhaften Aufenthalten bedarf es auch eines singapurischen FS.
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fab87
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Antwort #7 - 22.06.2019 um 12:00:56
 
Saxonicus schrieb am 22.06.2019 um 09:59:15:
...da mein Mann nicht wusste, dass er seinen Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben muss. 

Das ist doch in seinem Herkunftsland (Singapur) nicht anders. Auch dort darf man als Ausländer nicht längerfristig mit einem ausländischen Führerschein fahren. Zunächst ist der internationale FS zum nationalen obligatorisch und bei längeren/dauerhaften Aufenthalten bedarf es auch eines singapurischen FS.


Mag ja alles sein aber kennst du dich mit dem Rechtssystem Singapurs aus? Ist ein wenig riskant solche Schluesse zu ziehen. (Es wären übrigens 12 und nicht 6 Monate in Singapur).

Nichtsdestotrotz ändert, dass nichts an der Beurteilung des hier geschilderten Sachverhalts.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 22.06.2019 um 12:21:04
 
fab87 schrieb am 22.06.2019 um 12:00:56:
Mag ja alles sein aber kennst du dich mit dem Rechtssystem Singapurs aus?

Wenn ich die Absicht hätte dort einzuwandern oder längerfristig dort wohnhaft zu sein, würde ich mich über die dortigen Rechtsvorschriften genauer informieren bzw. mich von meinem dort lebenden Ehepartner kundig machen lassen.
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nixwissen
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Antwort #9 - 22.06.2019 um 13:17:50
 
Moin,

Ich gehe wie deerhunter auch ganz stark von einer Sperre aus. Kommt bestimmt noch.
Das halbe Jahr ist Kulanz, ein Provisorium.
Den FS kann man in D ja in der Zeit auch nicht verlieren.
Jetzt wird zur Umschreibung geprüft, ob denn alles OK ist und dann ploppt irgendwann das Fahren ohne FS auf - Sperre, erstmal kein deutscher FS.

Gruß,
Norbert
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Antwort #10 - 22.06.2019 um 16:31:18
 
@Musterfrau,

ich bin in diesem Bereich zwar auch kein Experte, versuche aber wenigstens mal, Deine Frage zu beantworten...

Meines Wissens ist der vorläufige FS / Ersatzführerschein dazu konzipiert, ein verlorengegangenes Papier auszugleichen, um eine bestehende Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Mit Ablauf der Umschreibefrist ist Dein Mann eben nicht mehr im Besitz eben dieser Fahrerlaubnis, weshalb ihm auch keine vorläufige Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Selbst wenn eine Ausstellung grundsätzlich in Betracht käme:
Das könnte erst geschehen, sobald die Fahrerlaubnisbehörde positiv geprüft hat, also das Bestehen einer Fahrerlaubnis vorliegt. Aber dann kann auch gleich der reguläre FS ausgestellt werden.

Sollte es nur um die 2, 3 Wochen gehen zwischen "Umschreibung positiv geprüft" und Auslieferung durch Bundesdruckerei: Ja, das halte ich für möglich nach Antrag. Aber dann kann man genausogut auch eine Expresslieferung des FS veranlassen.

Aber wie gesagt - ohne Gewähr.

Ich gehe mal davon aus, Da Du als Fragestellerin mittlerweile offensichtlich mehr Ahnung von der Materie hast als die hier bisher antwortenden Nichtexperten, dass Du durch solchen Unsinn wie
"Prüfung in Theorie und Praxis....vorher geht da nichts!" und Unrichtigkeiten wie "Fahren ohne FS", "Sperre", "Sperrvermerk" etc. nicht verunsichert worden bist.

Gruß

PS: Für die lieben entsprechenden Mitforisten mit den erhobenen Mittel- Zeigefingern, aber auch nur begrenzter Ahnung:

Die Straftat nennt sich "Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE)", nicht "Fahren ohne Füherschein (FS)"

Eine "Sperre" gibt es für eine Neuerteilung FE nach Entzug dieser. Das liegt hier nicht vor.
Was hier, neben einer Geldstrafe, im Raum stehen könnte, wenn überhaupt, ist ein Fahrverbot. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Wenn ein FS eines in Anlage 11 aufgeführten Staates zur Umschreibung vorgelegt wird, dann findet grundsätzlich, wie sogar von der TE korrekt dargestellt(!) und in der Anlage selbst klar und deutlich aufgeführt, die Umschreibung ohne Prüfungen in Theorie + Praxis statt.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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