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Visum zum deutschen Kind (Gelesen: 4.560 mal)
Tomford
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24.05.2019 um 13:40:31
 
So nachdem es rauskam dass meine Abschiebung rechtswidrig war, Darf ich seit Januar 2019 wieder einreisen. Habe das Visum zum deutschen Kind beantragt vor paar Wochen beantragt und eine Einladung zum Interview  bekommen, die Mutter meines Kindes hat auch die gleiche  Einladung bekommen. Ihr würde aufgefordert sämtliche Dokumente mitzubringen wie zb Tickets um nachzuweisen dass mein Sohn mich in Kenya besucht hat, Unterhalt Nachweise, WhatsApp Nachrichten um nachzuweisen dass ich Kontakt hatte mit meinem Sohn.
Das Problem ist dass ich erst seit März angefangen habe zu arbeiten und  ab März erst angefangen ihr Geld für den kleinen zu schicken, und Tickets dass er mich hier in Kenya besucht hat habe ich nicht weil ich nicht das Geld hatte. Wird das ein Problem für das Jugendamt sein wenn ich diese Unterlagen nicht habe?

Ich dachte alles was ich bräuchte war das geteilte Sorgerecht?

Ich bedanke mich schon mal.
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erne
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Antwort #1 - 24.05.2019 um 14:40:33
 
Tomford schrieb am 24.05.2019 um 13:40:31:
Ich dachte alles was ich bräuchte war das geteilte Sorgerecht?


ja, das sollte genügen.
Ohne Sorgerecht wären die anderen Sachen notwendig (aber ob ausreichend?)
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Tomford
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Antwort #2 - 24.05.2019 um 20:10:00
 
Hmm komisch weil ich das geteilte Sorgerecht habe und trotzdem würden wir nach sämtlichen Unterlagen gefragt und die Mutter meines Kindes musste sogar zum Jugendamt und die müssen auch noch eine Stellungnahme abgeben

Und da ich vor 8 Jahren straffällig geworden bin sagt der Sachbearbeiter dass er das bisschen kritisch sieht.
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reinhard
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Antwort #3 - 24.05.2019 um 20:27:47
 
Das ist Dir aber in Deinen Dutzend anderer Anfragen auch oft genug erklärt worden.

Du solltest nicht mit jeder Frage ein neues Thema aufmachen und die Antworten lesen. Es geht nicht nur darum, ob Du Vater bist. Es geht auch darum, ob der Umgang im Sinne des Kindeswohls ist. Und die Straftaten spielen natürlich eine Rolle.
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Tomford
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Antwort #4 - 04.07.2019 um 08:53:41
 
Wir hatten gestern unser Interview, meinerseits lieg alles gut aber die Mutter meines Kindes würde die Fragen nicht gestellt die haben ein viertel Stunde lang nur negatives über mich gesprochen.
Zb haben sie ihr gesagt dass wenn ich zurück bin muss ich 240 Tage absitzen (reststrafe) und ich muss noch die Abschiebungskosten bezahlen, woher soll ich das ganze Geld haben die Kosten zu bezahlen und sie mit dem Kind zu unterstützen
Und wenn ich im Gefängnis bin wie soll das für mein Kind aussehen

die Mutter meines Kindes hat dann gesagt dass ihr es egal wäre ob ich zurückkomme aber es geht nur um unser Kind und er freut sich über sein Vater.

Sie sagte mir dann dass sie kein gutes Gefühl bei der Sache hat und ich sollte mir vllt ein Plan B suchen

Was kann ich da noch machen?
Ich hab bereits Ein Führungszeugnis abgegeben und eine Bescheinigung vom Fach Arzt dass mein Abstinenz nachweist.

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lottchen
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Antwort #5 - 04.07.2019 um 11:44:17
 
Tomford schrieb am 04.07.2019 um 08:53:41:
Zb haben sie ihr gesagt dass wenn ich zurück bin muss ich 240 Tage absitzen (reststrafe) und ich muss noch die Abschiebungskosten bezahlen


Ja wenn man wieder einreist und noch eine Reststrafe offen ist muss die abgesessen werden. Was dachtest Du denn?
Und ja, Abschiebekosten müssen bezahlt werden. Gleiche Frage: Was dachtest Du denn? Das kannst Du in Raten zahlen.

Tomford schrieb am 04.07.2019 um 08:53:41:
Und wenn ich im Gefängnis bin wie soll das für mein Kind aussehen


Wie soll das schon aussehen? Du sitzt die Strafe ab, vielleicht bekommst Du auch mal Freigang zwischendurch und wenn Du das hinter Dich gebracht hast kannst Du Dein Kind sehen so oft Du willst bzw. die Mutter Dich lässt. Ist das nicht besser als das Kind nur von der Ferne aufwachsen zu sehen? 

Tomford schrieb am 04.07.2019 um 08:53:41:
Was kann ich da noch machen?


Abwarten, wie über Deinen Visumsantrag entschieden wird. Wenn Du das Visum bekommst: herkommen, Reststrafe absitzen, Wohnung und Job suchen, Dich um Dein Kind kümmern und anfangen, Deine Schulden abzubezahlen
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Tomford
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Antwort #6 - 04.07.2019 um 18:20:32
 
Alles was du gesagt hast ist mir schon klar aber die Behörde wollen meinen Antrag ablehnen wegen dem Geld. Sagen wenn ich im Haft bin kann ich die Mutter meines Sohnes gar nicht unterstützen und wenn ich draußen bin habe ich Schulden und wie soll ich sie da auch noch unterstützen wenn ich Schulden habe.
Angeblich hätte ich 20000€ Schulden beim Jugendamt was nicht stimmt.

Das alles hört sich für mich nach einer Ablehnung an.

Könnte ich eventuell ein Visum für ein anderes Land beantragen wo ich mich mit meiner deutschen Mutter oder Sohn treffen könnte und von dort aus nach Deutschland?
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reinhard
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Antwort #7 - 05.07.2019 um 10:38:46
 
Wenn die Mutter Unterhaltsvorschuss bekommen hat, musst Du das ja dem Jugendamt erstatten. Wie hoch ist denn die Summe Deiner Schulden beim Jugendamt in Wirklichkeit?

Ja, Du kannst ein Visum für jedes andere Land der Welt beantragen. Du musst dann nur den Grund der Reise oder des Umzugs angeben und die Bedingungen erfüllen, die dieses andere Land für ein Visum vorgesehen hast.

Wenn Du dort zu Besuch bist, kannst Du dort kein weiteres Visum für Deutschland beantragen, da die deutsche Botschaft für Besucher nicht zuständig ist. Wenn Du dorthin umziehst und einen Aufenthaltstitel hast, kannst Du bei der dortigen deutschen Botschaft einen Visumantrag stellen.
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deerhunter
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Antwort #8 - 05.07.2019 um 11:04:56
 
Tomford schrieb am 04.07.2019 um 18:20:32:
Angeblich hätte ich 20000€ Schulden beim Jugendamt was nicht stimmt.


Doch, wenn das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss bezahlt hat, kommt das hin. Wie alt ist das Kind?
Dann kommen zu den 20k € noch 10k € + x für die Abschiebung! Wie willst du das jemals stemmen?

Du kannst ja auch da arbeiten wo du jetzt bist und dein Kind im Urlaub zu dir einladen!
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lottchen
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Antwort #9 - 05.07.2019 um 11:56:05
 
deerhunter schrieb am 05.07.2019 um 11:04:56:
Wie willst du das jemals stemmen?


Vermutlich gar nicht oder über eine Insolvenz. Das ist in meinen Augen aber gar nicht die Frage momentan.
Die Frage ist doch, ob das Einfluß haben kann/darf/muss auf die Visumsvergabe. Und diese Frage kann ich nicht beantworten. Keine Ahnung wie solche Fälle üblicherweise entschieden werden. Denn dem gegenüber steht das Recht des deutschen Kindes, seinen Vater bei sich zu haben, regelmäßigen Kontakt mit ihm zu haben und mit ihm zusammen aufzuwachsen. Wiegt das schwerer als einen Ausländer (zurück) ins Land zu holen, der erst ins Gefängnis muss und dann möglicherweise sein Leben lang (oder zumindest bis zur Volljährigkeit seines Kindes) von HartzIV leben könnte?

Wenn die Abschiebung tatsächlich rechtswidrig war wie der TE schreibt stellt sich mir auch die Frage, ob ihm dann überhaupt die Abschiebekosten auferlegt werden dürfen. Müsste man auch noch klären.
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Tomford
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Antwort #10 - 05.07.2019 um 21:04:21
 
Ich habe mich mit einem Schuldnerberater in Verbindung gesetzt und sie meinte da ich noch Schüler war musste ich das Geld nicht zurückzahlen  und haben  das Jugendamt angeschrieben und die Antwort drauf lade ich hier hoch.
Sie meinte danach dass die Sache geklärt ist und bin davon ausgegangen dass ich keine Schulden hatte.
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reinhard
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Antwort #11 - 05.07.2019 um 21:06:48
 
Tomford schrieb am 05.07.2019 um 21:04:21:
Sie meinte danach dass die Sache geklärt ist und bin davon ausgegangen dass ich keine Schulden hatte.


Dann kannst Du das ja für die Botschaft kopieren, damit sie Bescheid weiß, wenn sie über das Visum entscheidet.
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Antwort #12 - 05.07.2019 um 21:37:30
 
Ja das habe ich der Ausländerbehörde heute geschickt und auch nochmal an das Jugendamt.

Normalerweise ist das so dass man die Abschiebekosten nicht zahlen muss wenn die Abschiebung rechtswidrig war aber das Gericht hat nichts dazugesagt
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Antwort #13 - 05.07.2019 um 22:21:39
 
Moin,

Wie kommst Du denn überhaupt auf die Idee, daß die Abschiebung rechtswidrig war? Deinen anderen Threads entnehme ich nur, daß Dein Anwalt der Meinung war, daß die Einreisesperre nicht rechtmässig war aber auch dazu kein Ergebnis.

Gruß,
Norbert
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Tomford
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Antwort #14 - 05.07.2019 um 23:34:52
 
Ja das hat das Gericht so entschieden darauf ist die Sperre weggefallen und dürfte ein Visum beantragen.
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