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Visum zum deutschen Kind (Gelesen: 4.639 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #15 - 05.07.2019 um 23:37:54
 
Moin,

Da steht, daß die Abschiebung eben nicht rechtswidrig war.

Edit: Plötzlich ist das Bild weg? Warum?
Da stand sinngemäss im Urteil: "Daß die Sperre entfällt, bedeutet ausdrücklich nicht, daß die Abschiebung rechtswidrig war."

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Tomford
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Antwort #16 - 06.07.2019 um 00:00:55
 
Sorry habe zu viele E-Mails wusste nicht was ich hochladen sollte aber das war der erste Brief vom Amtsgericht, danach kamen noch mehr aber ich glaube von dem Schreiben sehen sie das
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Tomford
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Antwort #17 - 06.07.2019 um 00:05:06
 
Ok Jetzt habe ich das nochmal gelesen und verstehe nicht warum der Anwalt meinte dass die Abschiebung rechtswidrig war, werde es morgen mit ihm klären und vllt die anderen E-Mails richtig lesen. Habe nur das von dem Anwalt gelesen weil ich die Amtliche Sprache nicht gut verstehen kann
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nixwissen
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Antwort #18 - 06.07.2019 um 00:06:25
 
Moin,

Also, da steht deutlich, daß die Abschiebung rechtmässig war und somit musst Du die Kosten dafür bezahlen.

Gruß,
Norbert
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Abschiebung.png (56 KB | 84 )
Abschiebung.png

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Tomford
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Antwort #19 - 06.07.2019 um 01:04:38
 
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reinhard
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Antwort #20 - 06.07.2019 um 12:06:33
 
Tomford schrieb am 06.07.2019 um 00:05:06:
Ok Jetzt habe ich das nochmal gelesen und verstehe nicht warum der Anwalt meinte dass die Abschiebung rechtswidrig war, werde es morgen mit ihm klären und vllt die anderen E-Mails richtig lesen. Habe nur das von dem Anwalt gelesen weil ich die Amtliche Sprache nicht gut verstehen kann


Die gesamte Abwicklung war nicht in Ordnung.

Sie hätten Dich abschieben und gleich eine Sperre (Dauer) festlegen müssen. Sie haben Dich wohl abgeschoben und Dich gesperrt, aber keine Dauer der Sperre festgelegt. Früher war das okay, nach der neuen Rückführungsrichtlinie nicht mehr.

Insofern sagt das Gericht: Es gibt keine Sperre, weil das Verfahren zur Festlegung der Sperre nicht der Richtlinie der EU entsprach. Das ändert nicht an der Abschiebung, nur dass die genaue Abwicklung der Abschiebung gegen die Gesetze verstieß.
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Tomford
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Antwort #21 - 06.07.2019 um 13:01:30
 
Verstehe dann sollte ich lieber anfangen die abschiebekosten zurückzuzahlen  weil ich das Gefühl habe das es denen garnicht um das Wohlfühlen das Kind geht sondern nur alleine um die Kosten
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Saxonicus
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Antwort #22 - 06.07.2019 um 13:09:51
 
Tomford schrieb am 06.07.2019 um 13:01:30:
... sollte ich lieber anfangen die abschiebekosten zurückzuzahlen

Schließlich hast Du diese Kosten doch auch wissentlich verursacht. Mit einer freiwilligen Ausreise hättest Du sie auch vermeiden können.
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reinhard
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Antwort #23 - 07.07.2019 um 12:09:03
 
Tomford schrieb am 06.07.2019 um 13:01:30:
Verstehe dann sollte ich lieber anfangen die abschiebekosten zurückzuzahlen  weil ich das Gefühl habe das es denen garnicht um das Wohlfühlen das Kind geht sondern nur alleine um die Kosten


Das Jugendamt muss auch immer gucken, was für ein Vater da kommt und ob sein Verhalten für das Kind ein gutes Beispiel ist. Insofern: Wenn Du für Dein Kind ein gutes Vorbild bist, steigen Deine Chancen. Überleg einfach immer, was das Kind Dir nachmachen soll, was Du dem Kind durch Dein Verhalten zeigen willst.
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lottchen
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Antwort #24 - 07.07.2019 um 13:14:28
 
Ich sehe allerdings keinen Sinn darin, Abschiebekosten zurückzuzahlen, wenn er vielleicht (in absehbarer Zeit) ohnehin nicht wieder einreisen darf. Und selbst wenn jetzt 1 Rate gezahlt werden würde dürfte das auf die Entscheidung fürs jetzt beantragte Visum keinen Einfluß mehr haben. Also könnte der TE auch erst mal die Entscheidung abwarten.

Man könnte genausogut argumentieren, dass der TE wenn er denn etwas Geld übrig hätte dies auch seinem Kind (statt dem deutschen Staat die Abschiebekosten) als Unterhalt schicken könnte. Mutter/Kind hätten da zwar nichts davon da dann der Unterhaltsvorschuss um diese Summe gekürzt werden würde (höchstens Ärger, wenn sie ie Zahlung nicht offiziell angeben), aber den deutschen Staat würde das ja auch entlasten. Würde also vielleicht auch Pluspunkte bringen.    
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