Hallo zusammen,
ich beabsichtige meine Familie (Ehefrau und 2 minderjährige Kinder) zu mir nach DE nachzuziehen.
Mein Status :
Staatsangehörigkeit: albanisch,
- Aufenthaltstitel : Aufenthaltserlaubnis vorerst befristet bis Januar 2021
- Wohnsitz: Baden-Würtenberg
- Vorhandener Wohnraum: 100 qm
- Warmmiete: 1.200 EUR
- Beruf: Eisenbahner im Betriebsdienst (Lok- u. Zugführer)
- Beschäftigungsverhältnis: Seit 20 Monaten ohne Unterbrechung (Mittlerweile Unbefristet )
- Tatsächliches Einkommen aus den letzten 12 Monate: Durchschnitlich. über 4,250 EUR/Mon. Brutto (Grundgehalt + Zulagen+ Ueberstunden, + etc..., etc...,)
- Grundgehalt laut Vertrag : 16.2 EUR/Stunde (bei 174 monatlichen Stunden)
Meine Frage : Würde die AB das Grundgehalt in Betracht ziehen ? Oder den Tatsächlichen (Durchschnitlichen) Bruttogehalt ?
Denn
a- sollte das Grundgehalt nur massgebend sein, ich vermute die Chancen sind so gut wie Null um das Visum zum
FZF für die Ehefrau + 2 Kinder zu bekommen (errechenbares Einkommen in diesem Fall zu niedrig)
b -sollte der durchschntl. Gehalt von mehr als 4,250 EUR/Mon. (nachweisbarer Jahresdurchschnitt der letzten 12 Monate) massgebend sein, in diesem Fall sind die Chancen optimal
Kann jemand von euch hier mehr darüber sagen ? Ihr Beitrag hierzu wäre mehr als willkomen (das Verfahren hat mittlerweile seit Mitte Mai 2019 angefangen, und seit Mitte Juni als ich die erforderlichen Unterlagen an die AB eingereicht habe, bis jetzt tut sich nichts mehr...
Bitte höfflich um Rückmeldungen aus ähnlichen Situationen
Herzlichen Dank