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Visumsverfahren: Familiennachzug - LU Sicherung - Grundgehalt vs Tatsächl. Gehalt ! (Gelesen: 1.238 mal)
ALVANIOS
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Visumsverfahren: Familiennachzug - LU Sicherung - Grundgehalt vs Tatsächl. Gehalt !
07.07.2019 um 21:01:21
 
Hallo zusammen,

ich beabsichtige meine Familie (Ehefrau und 2 minderjährige Kinder) zu mir nach DE nachzuziehen.

Mein Status :

Staatsangehörigkeit: albanisch,
- Aufenthaltstitel : Aufenthaltserlaubnis vorerst befristet bis Januar 2021
- Wohnsitz: Baden-Würtenberg
- Vorhandener Wohnraum: 100 qm
- Warmmiete: 1.200 EUR
- Beruf: Eisenbahner im Betriebsdienst (Lok- u. Zugführer)
- Beschäftigungsverhältnis: Seit 20 Monaten ohne Unterbrechung (Mittlerweile Unbefristet )
- Tatsächliches Einkommen aus den letzten 12 Monate: Durchschnitlich. über 4,250 EUR/Mon. Brutto (Grundgehalt + Zulagen+ Ueberstunden, + etc..., etc...,)
- Grundgehalt laut Vertrag : 16.2 EUR/Stunde (bei 174 monatlichen Stunden)

Meine Frage : Würde die AB das Grundgehalt in Betracht ziehen ? Oder den Tatsächlichen (Durchschnitlichen) Bruttogehalt ?
Denn
a- sollte das Grundgehalt nur massgebend sein, ich vermute die Chancen sind so gut wie Null um das Visum zum FZF für die Ehefrau + 2 Kinder zu bekommen (errechenbares Einkommen in diesem Fall zu niedrig)
b -sollte der durchschntl. Gehalt von mehr als 4,250 EUR/Mon. (nachweisbarer Jahresdurchschnitt der letzten 12 Monate) massgebend sein, in diesem Fall sind die Chancen optimal


Kann jemand von euch hier mehr darüber sagen ? Ihr Beitrag hierzu wäre mehr als willkomen (das Verfahren hat mittlerweile seit Mitte Mai 2019 angefangen, und seit Mitte Juni als ich die erforderlichen Unterlagen an die AB eingereicht habe, bis jetzt tut sich nichts mehr...

Bitte höfflich um Rückmeldungen aus ähnlichen Situationen

Herzlichen Dank
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reinhard
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Antwort #1 - 07.07.2019 um 23:06:50
 
Bei der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhalts nehmen Sie dein monatliches Brutto-Gehalt und rechnen daraus das neue Netto-Gehalt aus (so als wären Frau und Kinder schon hier). Dazu rechnen sie das Kindergeld, das Du bekommst.

Nimm mal Dein Brutto-Gehalt und gib es in einen Brutto-Netto-Rechner hier im Internet ein (oder zur Sicherheit in zwei), aber dann mit Frau und zwei Kindern. Und dann guck, ob es reicht, wenn Du das Kindergeld dazu zählst.
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ALVANIOS
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 08.07.2019 um 04:22:44
 
Danke dir Reinhard,
die Berechnung kenne ich, aber in meine Frage geht es nicht darum welche Berechnung gemacht wird, sondern vielmehr was wird als Bruttogehalt in Betacht gezogen, mein Grundlohn laut Vertrag, oder mein tatsächlicher Lohn (Jahresdurchschnitt-also die letzten 12 Monate erweisen einen Durchschnitt über 4.250 Eur/Monat)
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Bexx
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 08.07.2019 um 08:03:12
 
Hallo,

Ich würde eher sagen dass man die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate nimmt zur Berechnung. Bei uns war das so für ausl. Ehefrau + ihre beiden Kinder. Habe etwa 1800 netto, wir wohnen in meinem Elternhaus und zahlen eine Nebenkostenbeteiligung von 150 Euro. Hat gereicht.

Gruß Bexx
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 08.07.2019 um 15:51:31
 
Ja, in der Regel werden wohl die (letzten 3) Gehaltsabrechnungen genommen.
Sprich: Es wird nicht das Grundgehalt, sondern das tatsächliche Gehalt als Bezugsgröße herangezogen.
Es gibt da, außer vielleicht durch innerbehördliche Weisungen, wohl keine Festlegung.
Sollte das Jahresgehalt einen deutlich besseren monatlichen Schnitt ergeben als die letzten drei Abrechnungen, kann man auch erwägen, den letzten Einkommenssteuerbescheid zusätzlich vorzulegen, um seinen tatsächlichen Verdienst darzulegen.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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ALVANIOS
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Antwort #5 - 08.07.2019 um 18:37:40
 
Vielen Dank Bexx und T.P. 2013 für eure Antworten. Die sind sehr hilfreich für mich
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