uwe1122 schrieb am 04.05.2019 um 16:16:10:Ein internationaler Führerschein ist nur für Besucher,
Touristen gedacht und hat eine Gültigkeit von
sechs Monate nach Einreise,
Toruisten und Besucher verlassen das Land vor Ablauf von 6 Monaten.
Trotzdem hast du irgendwie Recht: Touristen und Besucher dürfen mit ihrem internationalen FS in D ein KFZ führen.
uwe1122 schrieb am 04.05.2019 um 16:16:10:bei einer Anmeldung des Wohnsitz in Deutschland sind
die 6 Monate nicht mehr gültig.
nope, gerade AB Einreise zur ständigen Wohnsitznahme in D kann man mit dem internationalen FS in D fahren, nach Ablauf von 6 Monaten dann nicht mehr und braucht einen EU-Führerschein (und das ist offensichtlich der FS des Landes, in dem man nun lebt)
ojutan schrieb am 04.05.2019 um 14:36:44:kann er mit einem internationalen Führerschein eine Arbeit als LKW Fahrer in der EU antreten
er braucht entweder eine Arbeitserlaubnis oder ein van der Elst Visum.
ojutan schrieb am 04.05.2019 um 14:36:44:es gibt eine Firma in Estland, die das mit philippinischen LKW Fahrern irgendwie hinkriegt, es ist also nicht ganz unmöglich
klingt nach einem van der Elst Visum, oder sie haben eben eine Arbeitserlaubnis