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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Drittstaatler (Mongolei) - Arbeit als LKW Fahrer in der EU https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1556973404 Beitrag begonnen von ojutan am 04.05.2019 um 14:36:44 |
Titel: Drittstaatler (Mongolei) - Arbeit als LKW Fahrer in der EU Beitrag von ojutan am 04.05.2019 um 14:36:44
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit dem Thema aus... mein Schwager ist LKW-Fahrer in der Mongolei und er hat ein paar Bekannte, die ihn da als LKW Fahrer einstellen wollen aber halt auch fast keine Ahnung von dem Ablauf haben.
Die haben zwar eine kleine Transportfirma, sind keine Muttersprachler, Mongolen haben sowieso eine Aversion gegen Bürokratie und ich bin nur der Übersetzer in der "Mitte" da ich zufällig fließend Deutsch und Mongolisch kann. Das Prozedere ins Stocken geraten, ich meine es fängt grundsätzlich erstmal mit einer Anfrage beim Arbeitsamt an weil da ein Drittstaatler beschäftigt werden soll und für LKW Fahrer gibt es da Sonderregelungen. Die zentrale Frage die sich uns gerade stellt ist - kann er mit einem internationalen Führerschein eine Arbeit als LKW Fahrer in der EU antreten oder muß das grundsätzlich ein EU-Führerschein sein? Aber den EU-Führerschein kann man nicht erwerben wenn man hier keinen Wohnsitz hat. Und ihn zu erwerben dauert 2-3 Monate im Schnellverfahren.... Wo fängt man da am besten an? edit/ps: es gibt eine Firma in Estland, die das mit philippinischen LKW Fahrern irgendwie hinkriegt, es ist also nicht ganz unmöglich... |
Titel: Re: Drittstaatler (Mongolei) - Arbeit als LKW Fahrer in der EU Beitrag von uwe1122 am 04.05.2019 um 16:16:10
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass es sich um Deutschland handelt.
Zum Führerschein : Ein internationaler Führerschein ist nur für Besucher, Touristen gedacht und hat eine Gültigkeit von sechs Monate nach Einreise, bei einer Anmeldung des Wohnsitz in Deutschland sind die 6 Monate nicht mehr gültig. In der Staatenliste nach Anlage 11 FeV ist die Mongolei nicht aufgeführt. Daher ist keine prüfungsfreie Umschreibung der Fahrerlaubnis möglich. Ausserdem bedarf es an zusätzlichen Modulen, um als Berufskraftfahrer in Deutschland tätig zu werden. Das nur erst einmal zu der Frage zum Führerschein. |
Titel: Re: Drittstaatler (Mongolei) - Arbeit als LKW Fahrer in der EU Beitrag von erne am 19.05.2019 um 22:24:12 uwe1122 schrieb am 04.05.2019 um 16:16:10:
Toruisten und Besucher verlassen das Land vor Ablauf von 6 Monaten. Trotzdem hast du irgendwie Recht: Touristen und Besucher dürfen mit ihrem internationalen FS in D ein KFZ führen. uwe1122 schrieb am 04.05.2019 um 16:16:10:
nope, gerade AB Einreise zur ständigen Wohnsitznahme in D kann man mit dem internationalen FS in D fahren, nach Ablauf von 6 Monaten dann nicht mehr und braucht einen EU-Führerschein (und das ist offensichtlich der FS des Landes, in dem man nun lebt) ojutan schrieb am 04.05.2019 um 14:36:44:
er braucht entweder eine Arbeitserlaubnis oder ein van der Elst Visum. ojutan schrieb am 04.05.2019 um 14:36:44:
klingt nach einem van der Elst Visum, oder sie haben eben eine Arbeitserlaubnis |
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