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Selbstkündigung: Arbeitsgeber hat Freistellung oder unbezahlten Urlaub abgelehnt (Gelesen: 2.969 mal)
Themen Beschreibung: Ich muss 6 bis 8 Wochen ins Ausland, Arbeitsgeber schlägt die Selbstkündigung vor
Marc13
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25.03.2019 um 07:36:24
 
Guten Tag,

Ich arbeite seit knapp vier Jahren bei meinem jetzigen Arbeitsgeber. Wegen einer familiären Gerichtsverhandlung in der Heimat muss ich laut meines Anwalts 6 bis 8 Wochen vor Ort sein.

Meinen Arbeitsgeber hat meinen Antrag auf Freistellung oder unbezahlten Urlaub abgelehnt. Seine Begründung: das wäre unfair gegenüber den Kollengen. Er hat mir vorgeschlagen eine Kündigung zu schreiben.

Was soll ich hier am besten machen? Einfach eine Kündigung schreiben und mich arbeitslos melden? Werde ich kein Problem mit der Arbeitsagentur haben?

Schöne Grüße.
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okatomy
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Antwort #1 - 25.03.2019 um 08:01:49
 
Doch du bekommst eine Sperrfrist für Arbeitslosengeld.

Aber du solltest dich eventuell eher in einem Forum für Arbeitsrecht umhören oder dir anwaltlichen Rat einholen.

Der Vorschlag deines Arbeitgebers ist für ihn bequem aber bringt dir nur Nachteile.
Die Begründung erscheint mir auch eher unsinnig.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 25.03.2019 um 08:06:13
 
Marc13 schrieb am 25.03.2019 um 07:36:24:
Einfach eine Kündigung schreiben und mich arbeitslos melden? Werde ich kein Problem mit der Arbeitsagentur haben?

Wenn Du als Arbeitsloser dem Arbeitsmarkt nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehst, weil Du Dich im Ausland aufhältst, wirst Du wohl auch kein Arbeitslosengeld bekommen können.

Wie willst Du Termine oder Vermittlungsgespräche beim Arbeitsamt (oder wie sich das jetzt nennt) wahrnehmen, wenn Du nicht hier bist. Das wird unweigerlich zur Sperre der Arbeitslosenbezüge führen.
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Aras
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Antwort #3 - 25.03.2019 um 11:29:07
 
Die Frage ist, ob du tatsächlich 6 bis 8 Wochen vor Ort wegen eines Gerichtstermines sein musst.

Wenden wir das deutsche Recht analog an, dann bist du bei richterlich angeordneter Anwesenheit für einen Gerichtstermin bzw. mehrerer Gerichtstermine freizustellen.

Marc13 schrieb am 25.03.2019 um 07:36:24:
Meinen Arbeitsgeber hat meinen Antrag auf Freistellung oder unbezahlten Urlaub abgelehnt. Seine Begründung: das wäre unfair gegenüber den Kollengen. Er hat mir vorgeschlagen eine Kündigung zu schreiben.


Wieso wäre es gerechter gegenüber deinen Kollegen, wenn du kündigst? Und würde er dich wieder einstellen, wenn die Sache durch ist?

Wenn er dich sowieso wieder einstellen wolle, kann er dich auch gleich unbezahlt freistellen. Da bricht ihm kein Zacken aus der Krone. Zumal man gute Angestellte behalten will. Wenn er dir zur Kündigung rät, dann bedeutet das im Grunde, dass er dich loswerden will und die Gunst der Stunde wittert.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 25.03.2019 um 21:07:40
 
Aras schrieb am 25.03.2019 um 11:29:07:
Die Frage ist, ob du tatsächlich 6 bis 8 Wochen vor Ort wegen eines Gerichtstermines sein musst.

Kann ich mir eher nicht vorstellen

Aras schrieb am 25.03.2019 um 11:29:07:
Wenden wir das deutsche Recht analog an, dann bist du bei richterlich angeordneter Anwesenheit für einen Gerichtstermin bzw. mehrerer Gerichtstermine freizustellen.

Wenn es als Zeuge wäre...aber da auch keine 6 - 8 Wochen und hier hört es sich nach etwas anderem an
Marc13 schrieb am 25.03.2019 um 07:36:24:
Wegen einer familiären Gerichtsverhandlung in der Heimat


Aras schrieb am 25.03.2019 um 11:29:07:
Wieso wäre es gerechter gegenüber deinen Kollegen, wenn du kündigst?

Kommt auf den Job und speziell auf den Vertrag / Tarifvertrag an...denn legt ein Unternehmen keine Regelungen dazu fest, haben Angestellte grundsätzlich keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub! Es liegt nur am Chef, ob er diesen genehmigt!

Aras schrieb am 25.03.2019 um 11:29:07:
Wenn er dir zur Kündigung rät, dann bedeutet das im Grunde, dass er dich loswerden will und die Gunst der Stunde wittert.

Jepp...sehe ich auch so
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Marc13
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Antwort #5 - 26.03.2019 um 11:18:46
 
Aras schrieb am 25.03.2019 um 11:29:07:
Die Frage ist, ob du tatsächlich 6 bis 8 Wochen vor Ort wegen eines Gerichtstermines sein musst.

Meine Frau und meinen Sohn wohnen in der Heimat. Ich habe vor fünf Jahren ein Grundstück gekauft und eine Wohnung gebaut. Nun gibt es Probleme wegen angebliches illegalen Verkauf (Ein Problem zwischen den Erben. Die Verhandlung hat ungefähr drei Jahren gedauert. Ich habe immer Urlaub genommen (zwei bis drei Wochen). Es geht jetzt in die letzte Phase und ich muss gegen dem Verkäufer, dem Kläger und dem Staat vor Gericht erscheinen.
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Marc13
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Antwort #6 - 26.03.2019 um 11:21:10
 
Aras schrieb am 25.03.2019 um 11:29:07:
Wenn er dir zur Kündigung rät, dann bedeutet das im Grunde, dass er dich loswerden will und die Gunst der Stunde wittert.

Mag es sein. Ich persönlich glaube, dass er denkt, dass ich deswegen auf die Reise verzichten werde. Eine Art Erpressung.
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Marc13
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Antwort #7 - 26.03.2019 um 11:24:06
 
Aras schrieb am 25.03.2019 um 11:29:07:
Wieso wäre es gerechter gegenüber deinen Kollegen, wenn du kündigst? Und würde er dich wieder einstellen, wenn die Sache durch ist? 

Er hat mir gesagt, dass eine Kollegin, vor paar Monaten, wegen einer Weiterbildung eine Freistellung beantragt hat. Er hat sie abgelehnt und die Kollegin hat dann selber gekündigt. Es wäre unfair gegenüber dieser Kollegin meinen Antrag jetzt zu genehmigen.

Er würde mich wieder einstellen, falls nach meiner Rückkehr der Bedarf da sein würde.
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Antwort #8 - 26.03.2019 um 12:38:17
 
Marc13 schrieb am 26.03.2019 um 11:18:46:
Meine Frau und meinen Sohn wohnen in der Heimat. Ich habe vor fünf Jahren ein Grundstück gekauft und eine Wohnung gebaut. Nun gibt es Probleme wegen angebliches illegalen Verkauf (Ein Problem zwischen den Erben. Die Verhandlung hat ungefähr drei Jahren gedauert. Ich habe immer Urlaub genommen (zwei bis drei Wochen). Es geht jetzt in die letzte Phase und ich muss gegen dem Verkäufer, dem Kläger und dem Staat vor Gericht erscheinen. 


Also eine rein private Angelegenheit. Wenn der AG keinen Urlaub dafür gewähren will, muss er das nicht! Verständlich wie ich finde!
Nun musst du entscheiden, was wichtiger für dich ist...der Job oder die Reise!
Du hättest ja auch Urlaub ansparen können

Marc13 schrieb am 26.03.2019 um 11:24:06:
Er würde mich wieder einstellen, falls nach meiner Rückkehr der Bedarf da sein würde. 


Das ist doch fair genug
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Antwort #9 - 26.03.2019 um 12:51:59
 
Letztendlich bleibt nur: selber kündigen und in die Heimat fliegen. Die Arbeitslosmeldung kannst Du Dir dann sparen weil Du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst. ALG wird es ohnehin nicht geben. Du musst Dich selber krankenversichern für den Zeitraum der Abwesenheit. Wenn Du wieder zurückkommst dann entweder gleich in den alten Job zurückkehren oder dann arbeitslos melden.

Wird ein teurer Spaß. 2 Monate keinerlei Geld (Lohn, ALG...), die Wohnung muss weiter bezahlt werden, krankenversichern muss man sich selber....
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Antwort #10 - 26.03.2019 um 13:23:07
 
Irgendwie macht es keinen Sinn.

Es wäre unfair ggü. einer Person, die nicht mehr eine Mitarbeiterin ist?
Er würde wieder einstellen, wenn weiterhin Bedarf bestünde, kann aber nicht freistellen?
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Antwort #11 - 26.03.2019 um 13:35:27
 
Aras schrieb am 26.03.2019 um 13:23:07:
Es wäre unfair ggü. einer Person, die nicht mehr eine Mitarbeiterin ist?
Er würde wieder einstellen, wenn weiterhin Bedarf bestünde, kann aber nicht freistellen?

ist leider so in der Firma wo ich arbeite.
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Antwort #12 - 26.03.2019 um 15:29:05
 
Aras schrieb am 26.03.2019 um 13:23:07:
Es wäre unfair ggü. einer Person, die nicht mehr eine Mitarbeiterin ist? 


Weil es dann en schlechtes Beispiel für weitere "Nachahmer" wäre...wo will man Grenzen setzen? Der eine darf, weil er ein Verfahren um seinen Hauskauf betreibt, der nächste will sein Haus renovieren und noch einer einfach mal im Winter in Malle bleiben...alle berufen sich dann auf den "Präzedenzfall". Den will der AG vermeiden und hat er schon in der Vergangenheit so gemacht!
Also ist es so...rechtlich ist da nichts zu machen!

Aras schrieb am 26.03.2019 um 13:23:07:
Er würde wieder einstellen, wenn weiterhin Bedarf bestünde, kann aber nicht freistellen? 


Er kann schon, will aber nicht! Und einstellen tut er ja nur, wenn der TE tatsächlich gebraucht wird....möglicherweise hat dann aber schon ein anderer den Job, weil der AG auf keinen Arbeiter verzichten kann
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