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Anfechtung Aufhebungsvertrag Schwangere und KV Versicherung? (Gelesen: 2.007 mal)
traute
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24.01.2019 um 22:33:19
 
Am 14.01. hat eine ausl. Schwangere mit einer Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Vertrag aufgelöst, ohne die rechtlichen Konsequenzen (Sperre JC) zu kennen. Ein paar Tage später wurde das Baby im 5. Monat geboren und liegt auf der Intensivstation. (wird Monate sein)
Kann der Aufhebungsvertrag wegen Unkenntnis der Mutter und Sprachbarrieren angefochten werden?
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TG
 
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Aras
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Antwort #1 - 24.01.2019 um 23:17:21
 
Was soll da der Irrtum in der Willenserklärung sein?
Unkenntnis von was? Dass sie eine Sperre von JC bekommt? Wusste sie nicht, dass sie den Arbeitsvertrag auflöst? Liegt arglistige Täuschung vor? War sie zum Zeitpunkt der Unterschriftleistung im Fieberdilirium? Oder was? 

Also laut Haufe ist es eher möglich wenn der Frau gedroht wurde oder arglistig getäuscht wurde.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mutterschutz...

Wenn sollte eher ein Arbeitsrechtler befragt werden. Ggf. gilt bei Anfechtung vor Gericht eine gesonderte Frist von wenigen Wochen.

Aber normalerweise gilt im deutschen Recht, dass man an das gebunden ist was man unterschreibt. Auch wenn man es sprachlich nicht erfasst, was man unterschreibt. Der Verkehrsschutz geht in diesen Fällen vor. Außerdem wird ja keinem die Pistole an den Kopf gehalten und die Unterschrift erzwungen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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traute
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Antwort #2 - 25.01.2019 um 06:16:49
 
Aras schrieb am 24.01.2019 um 23:17:21:
Was soll da der Irrtum in der Willenserklärung sein?

Sie wußte nicht, dass sie als Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz hat und auch nicht mehr krankenversichert ist (aufgrund der Sperre beim JC).
Sie ging arglos zum AG und sagte, sie könne die schwere körperliche Arbeit aufgrund von Schwangerschaft/Schmerzen nicht mehr machen und fragte nach leichterer Arbeit. So kam dann der Aufhebungsvertrag zustande. Zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung war sie nicht in einem "normalen" Schwangerschaftszustand, da sie eine Sch. Vergiftung hatte. Kind wurde ja wenige Tage danach geboren.

Bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt.
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deerhunter
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Antwort #3 - 25.01.2019 um 08:27:23
 
traute schrieb am 25.01.2019 um 06:16:49:
Sie wußte nicht, dass sie als Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz hat und auch nicht mehr krankenversichert ist (aufgrund der Sperre beim JC).


Unwissenheit schützt i.d.R. nicht!

traute schrieb am 25.01.2019 um 06:16:49:
Bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt


Ja
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Antwort #4 - 31.03.2019 um 15:19:00
 
Sorry, wenn ich mich erst jetzt einklinke:
1. Eine Sperre bei JC (Jobcenter) wegen Eigenkündigung gibt es nicht! Das kann besten- (schlimmsten-)falls bei der Agentur für Arbeit (AA) passieren. Also sollte man auf jeden Fall einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (ArbeitslosengeldII-Harzt IV) stellen.
Selbst wenn man aufgrund der Eigenkündigung von der AA kein Arbeitslosengeld bekommt (Sperrzeit), so springt das JC ein, wenn man den Lebensunterhalt nicht auf andere Weise (Vermögen, Unterhalt, ...) bestreiten kann!
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grisu1000
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Antwort #5 - 04.04.2019 um 02:35:50
 
traute schrieb am 25.01.2019 um 06:16:49:
ie wußte nicht, dass sie als Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz hat und auch nicht mehr krankenversichert ist (aufgrund der Sperre beim JC).


Hat sie über ein Jahre gearbeitet, fällt sie doch unter ALG I und hat damit eine KV.
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Antwort #6 - 04.04.2019 um 22:38:49
 
Auch wenn tatsächlich Leistungen vom Jobcenter bezogen werden, besteht die Krankenversicherung!
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