Liebe Community,
ich bin kein Neuling hier im Forum.. auch wenn mein Account das vielleicht vorgibt. Ich war hier in den Jahren 2012/2013 sehr aktiv... allerdings hatte ich keinen Zugriff mehr auf mein E-Mail-Postfach ... also.. neuer Account ..
so viel dazu...
Folgende Situation hat sich innerhalb der vergangenen 6 Jahre ergeben..
Eine junge Dame kam damals mit 18 Jahren aus Turkmenistan nach Deutschland. Folgende Stationen hat sie durchlaufen:
2012-2013: Au-Pair-Aufenthalt
2013-2014: FSJ in einer Kindertagesstätte
2014-2016: abgeschlossene Ausbildung zur staatlichen
anerkannten Sozialassistentin
2016-Juli 2019: (dann) abgeschlossene Ausbildung zur
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Ende Juli 2019 läuft ihre derzeitige Aufenthaltsgenehmigung (zwecks Ausbildung) ab.
Da dies ihr Wunschberuf ist wird sie sich in der Stadt, in der sie ihre Ausbildung gemacht hat, in den kommenden Tagen bei 3/4 Krankenhäusern um eine feste Stelle als Gesundheits- und Krankenpflegerin bewerben.
Folgende Fragen habe ich an euch, die Community.
1) Ist es möglich, dass sie ihren Job erst im September beginnt? Wird dann eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt?
2) Sie ist ja circa 7 Jahre durchgängig in Deutschland... ich glaube gelesen zu haben, dass sie nun einige Möglichkeiten hat... Einbürgerung? Dauerhafter Aufenthalt? etc... da bin ich nicht so fit drin...
3) Kann die
ABH ablehnen, dass sie nach ihrer Ausbildung den Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin ausübt?
4) Wie ist das optimale Vorgehen? Wann nimmt sie jetzt Kontakt zu der
ABH auf? Wenn sie denn Vertrag hat? Schon bereits jetzt, bevor sie sich bewirbt?
Ich glaube, dass waren erstmal die Fragen die ich an euch habe...
Viele Grüße
Martin