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Beitrag begonnen von Martin_Fellmann_1982 am 04.03.2019 um 09:12:31

Titel: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 04.03.2019 um 09:12:31
Liebe Community,

ich bin kein Neuling hier im Forum.. auch wenn mein Account das vielleicht vorgibt. Ich war hier in den Jahren 2012/2013 sehr aktiv... allerdings hatte ich keinen Zugriff mehr auf mein E-Mail-Postfach ... also.. neuer Account .. :) so viel dazu...

Folgende Situation hat sich innerhalb der vergangenen 6 Jahre ergeben..

Eine junge Dame kam damals mit 18 Jahren aus Turkmenistan nach Deutschland. Folgende Stationen hat sie durchlaufen:

2012-2013: Au-Pair-Aufenthalt
2013-2014: FSJ in einer Kindertagesstätte
2014-2016: abgeschlossene Ausbildung zur staatlichen 
                   anerkannten Sozialassistentin
2016-Juli 2019: (dann) abgeschlossene Ausbildung zur
                           Gesundheits- und Krankenpflegerin

Ende Juli 2019 läuft ihre derzeitige Aufenthaltsgenehmigung (zwecks Ausbildung) ab.

Da dies ihr Wunschberuf ist wird sie sich in der Stadt, in der sie ihre Ausbildung gemacht hat, in den kommenden Tagen bei 3/4 Krankenhäusern um eine feste Stelle als Gesundheits- und Krankenpflegerin bewerben.

Folgende Fragen habe ich an euch, die Community.

1) Ist es möglich, dass sie ihren Job erst im September beginnt? Wird dann eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt?

2) Sie ist ja circa 7 Jahre durchgängig in Deutschland... ich glaube gelesen zu haben, dass sie nun einige Möglichkeiten hat... Einbürgerung? Dauerhafter Aufenthalt? etc... da bin ich nicht so fit drin...

3) Kann die ABH ablehnen, dass sie nach ihrer Ausbildung den Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin ausübt?

4) Wie ist das optimale Vorgehen? Wann nimmt sie jetzt Kontakt zu der ABH auf? Wenn sie denn Vertrag hat? Schon bereits jetzt, bevor sie sich bewirbt?


Ich glaube, dass waren erstmal die Fragen die ich an euch habe...

Viele Grüße

Martin

Titel: Re: Ein Musterbeispiel? :)
Beitrag von Bayraqiano am 04.03.2019 um 09:33:57

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 04.03.2019 um 09:12:31:
Ist es möglich, dass sie ihren Job erst im September beginnt? Wird dann eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt?

Grundsätzlich ja. Sie sollte darauf achten, was die ABH in den Nebenbestimmungen der AE verfügt hat und ggf. den Antrag rechtzeitig stellen, damit keine Probleme entstehen.


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 04.03.2019 um 09:12:31:
Sie ist ja circa 7 Jahre durchgängig in Deutschland... ich glaube gelesen zu haben, dass sie nun einige Möglichkeiten hat... Einbürgerung?

Derzeit hat sie keine. Wenn die Ausbildung abgeschlossen wird und eine AE zwecks qualifizierter Beschäftigung erteilt wird, kann womöglich ab 2020 einen Einbürgerungsanspruch geben. Das sollte sie zur gegebenen Zeit mit der Einbürgerungsbehörde besprechen.


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 04.03.2019 um 09:12:31:
Kann die ABH ablehnen, dass sie nach ihrer Ausbildung den Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin ausübt?

Theoretisch, allerdings müsste es dafür schon einen Grund geben. Das wäre z.B. der Fall, wenn die Stelle niedriger als üblich entlohnt wird und ggf. nicht mal dazu reicht, den Lebensunterhalt sicher zu stellen.


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 04.03.2019 um 09:12:31:
Wie ist das optimale Vorgehen? Wann nimmt sie jetzt Kontakt zu der ABH auf? Wenn sie denn Vertrag hat? Schon bereits jetzt, bevor sie sich bewirbt?

Kontaktaufnahme zur Klärung des Vorhabens schadet nicht und wäre sogar zu empfehlen (s. Antwort auf 1), allerdings muss es dann auch konkret eine Stelle geben, damit die ABH auch prüfen kann.

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 06.03.2019 um 20:43:06
Guten Abend,

bitte entschuldige meine späte Reaktion!

Ja vielen Dank für die Rückmeldung.

Sie wird alles in die Wege leiten. Ich spreche mal mit ihr und wenn sich noch Fragen ergeben, würd ich mich einfach nochmal melden.

Viele Grüße

Martin

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 07.03.2019 um 18:42:26
Guten Abend .. schneller als gedacht :)


2 Szenarien.

#1: Sie bekommt einen Ausbildungsvertrag, der unbefristet ist.
Wie wird ihre AE datiert?


#2: Sie bekommt einen Ausbildungvertrag, der 1 oder 2 Jahre befristet ist.
Wie wird ihre AE datiert?

Herzliche Grüße

Martin

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von reinhard am 07.03.2019 um 18:58:38
So was gibt es nicht. Eine Ausbildung ist immer von der Dauer vorgegeben. Was soll denn eine "unbefristete Ausbildung" sein? Lebenslanges lernen?

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 07.03.2019 um 19:03:35
sorry... Ausbildung ist ja durch. Arbeitsvertrag meine ich!

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von reinhard am 07.03.2019 um 19:07:01
Eine Aufenthaltserlaubnis wird normalerweise für ein bis drei Jahre erteilt – am Anfang wahrscheinlich nicht länger als der Arbeitsvertrag, im Allgemeinen nicht länger als der Pass gültig ist.

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 07.03.2019 um 19:11:07
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Bzgl. des Passes. Er ist bis Ende 2021 gültig.

Wie ist das normale Vorgehen, um einen Pass zu verlängern? Muss sie dafür nach Turkmenistan fliegen?

Ist vielleicht etwas speziell die Frage und von Land zu Land unterschiedlich.. aber vielleicht habt ihr ja Erfahrung/Erfahrungswerte...

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von okatomy am 07.03.2019 um 20:36:36
Ins Heimatland reisen oder eine Botschaft oder Konsulat von Turkmenistan kontaktieren, laut kurzer Google suche in Berlin und Frankfurt .

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 21.03.2019 um 14:38:08
Moin,

die Situation hat sich jetzt wie folgt rausgestellt:

Da die Ausbilung im Juli endet und sie August/September anfangen möchte, ist dies zu früh für das Krankenhaus, jetzt schon einen Vertrag zu geben. Deshalb gibt diesen erst circa im Mai/Juni.

Wie ist jetzt das Vorgehen?
1) Schreibt man der Ausländerbehörde bereits, dass sich um einen Vertrag gekümmert wird?

2) Was ist, wenn der Vertrag erst im Juni kommt? Die AE endet am 31. Juli 2019. Ist das dann zu kurzfristig?


Viele Grüße

Martin

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Bayraqiano am 22.03.2019 um 11:50:49
Mit einem Antrag auf eine neue AE vor dem 31.7 gilt ihre bisherige AE bis zur Entscheidung der ABH fort (§ 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG). Sie kann das Krankenhaus ja bitten, den Vertrag schon im Mai zu übersenden - schließlich wollen sie ja auch, dass sie rechtzeitig ihre Beschäftigung antritt.

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 29.05.2019 um 19:21:32
Guten Tag liebes Team,

bitte entschuldigt, dass ich so lange nichts hierzu geschrieben habe.
Folgende, AKTUELLE, Situation.

Sie hat jetzt ihren Arbeitsvertrag mit 35 Stunden, der auf den 01.09.2019 datiert ist.

Ihre aktuelle AE geht bis zum 31.07.2019.


Sie möchte jetzt den Kontakt zur ABH aufnehmen.

1. Frage: Ist das Zeitfenster noch passend, also sind 2 Monate genug Zeit?


2. Wie geht sie vor? Macht sie am besten einen Termin, oder schreibt man erstmal eine E-Mail mit dem Anliegen? Wie ist denn da die Vorgehensweise.


Viele Grüße

Martin

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von T.P.2013 am 29.05.2019 um 22:49:30

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 29.05.2019 um 19:21:32:
1. Frage: Ist das Zeitfenster noch passend, also sind 2 Monate genug Zeit?


Hallo,

ja.



Zitat:
2. Wie geht sie vor? Macht sie am besten einen Termin, oder schreibt man erstmal eine E-Mail mit dem Anliegen? Wie ist denn da die Vorgehensweise.


Sie sollte, falls erforderlich, einen Termin vereinbaren.

Gruß

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 03.06.2019 um 08:08:14
Hallo Team,
hallo T.P.

Was meinst du mit "falls ein Termin erforderlich ist"? Ist der nicht immer erforderlich?

Sie hat jetzt ihren Arbeitsvertrag bekommen, der am 01.09.2019 startet.  Nach allen Abzügen hat sie circa 1500-1600 Euro monatlich.

Ihr aktueller Mietvertrag läuft bis 31.07.2019. Was benötigt die ABH denn, wenn sie jetzt den Antrag stellt?

Den aktuellen Mietvertrag und den Arbeitsvertrag?

Es geht darum, dass sie im August nicht vor Ort ist, und in die neue Wohnung dann erst zum 01.09.2019 einzieht. Den dazugehörigen Mietvertrag hat sie ja momentan noch nicht und bekommt ihn erst .. naja.. wahrscheinlich Mitte/Ende Juli.

Versteht ihr was ich meine? Also sie ist da so mitten drin im Endeffekt.

Viele Grüße und einen sonnigen Tag.

Martin

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von T.P.2013 am 03.06.2019 um 16:08:52

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 03.06.2019 um 08:08:14:
Was meinst du mit "falls ein Termin erforderlich ist"? Ist der nicht immer erforderlich?


Nö.

Arbeits- und Mietvertrag kann nicht schaden.

Ansonsten, wenn sie nicht vor Ort ist und es zeitlich nicht hinbekommt: Jeder Erwachsene setzt halt eigenverantwortlich seine Prioritäten.
Und wenn eine z.B. eine Reise für sie eine höhere Priorität besitzt, als die zwingend erforderliche Regelung aufenthaltsrechtlicher Angelegenheiten, dann ist das eben so.

Gruß

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von nixwissen am 04.06.2019 um 02:06:26
Moin,

Kann die Dame nicht selbst hier schreiben? Sollte nach 7 Jahren in D mit Ausbildungen doch möglich sein, oder?

Warum zum Teufel nimmt sie denn keinen Kontakt zur ABH auf und erklärt die ganze Situation?
Bitte NICHT telefonisch, höchstens für einen Termin (wenn nötig) sondern mindestens per Email.

Wenn sie im August nicht da ist klingt das nach Reise. Daß das ohne eine entsprechende FB mit abgelaufener AE nicht funktioniert ist hoffentlich klar?

Gruß,
Norbert


Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 23.06.2019 um 13:39:11
Moin,

ja Norbert du hast recht. Sie macht derzeit alles selbst.

Jetzt hat sie eine Frage:

Beantragt Sie eine Erteilung der AE oder eine Verlängerung der AE?
Ihre momentane AE ist wegen Ausbildung. Die neue ist wegen unselbstständiger Arbeit.

Viele Grüße

Martin

PS: Die Reise hat sie abgesagt, da sie sich jetzt um alles kümmert.

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von T.P.2013 am 24.06.2019 um 00:03:59

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 23.06.2019 um 13:39:11:
Beantragt Sie eine Erteilung der AE oder eine Verlängerung der AE?
Ihre momentane AE ist wegen Ausbildung. Die neue ist wegen unselbstständiger Arbeit.


Eben, es ist eine eine "neue" AE und sie beantragt daher die Erteilung, wobei das Prozedere in diesem Fall sich nur wenig unterscheidet.

Gruß

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 24.06.2019 um 13:09:33
Okay,

vielen Dank!

Was ist genau der Unterschied zwischen "aktuelle Staatsangehörigkeit" und "Volkszugehörigkeit"?

Die ABH möchte im Antragsfomular beides haben.

Viele Grüße
Martin

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Bayraqiano am 24.06.2019 um 13:32:01
Beispiel:
Staatsangehörigkeit: Turkmenisch
Volkszugehörigkeit: Russisch

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 24.06.2019 um 16:22:42
Danke für die Antwort.. kann man das aber do pauschal sagen?

In Turkmenistan leben ja nicht nur Russen ... habe da auch was von turkmen gelesen ...

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 24.06.2019 um 16:31:11
Sorry für die 2. Nachricht jetzt...hab es grad vergessen zu fragen ... die ABH möchte zu dem Antrag verschiedene Dokumente ... alle auch nachvollziehbar ... allerdings steht dort Nationalpass / national Passport ... meint die ABH den internationalen Reisepass... den wollten sie bis jetzt immer haben.. oder den turkmenischen pass ... so einen hat sie auch ..

Kann sich da jemand einen Reim drauf machen?

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Bayraqiano am 24.06.2019 um 16:38:01
Das war nur ein Beispiel, ihre Volkszugehörigkeit muss sie schon selbst wissen.

Nationalpass = Reisepass.

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von fab87 am 24.06.2019 um 17:50:13

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 24.06.2019 um 16:31:11:
Sorry für die 2. Nachricht jetzt...hab es grad vergessen zu fragen ... die ABH möchte zu dem Antrag verschiedene Dokumente ... alle auch nachvollziehbar ... allerdings steht dort Nationalpass / national Passport ... meint die ABH den internationalen Reisepass... den wollten sie bis jetzt immer haben.. oder den turkmenischen pass ... so einen hat sie auch ..

Kann sich da jemand einen Reim drauf machen?


Wie bereits geschrieben ist der Reisepass "Заграничный паспорт гражданина Туркменистана", also nicht der Inlandspass/ внутренний паспорт. Der letztere könnte (weiß ich bei Turkmenistan gerade nicht) dann auch Angaben zur Volkszugehörigkeit wie amtlich registriert beinhalten. Gehe mal aber davon aus, dass sie das eh weißt - unabhängig von der doch gelegentlich recht arbiträren Zuweisung durch sowjetische/postsowjetische Behörden.

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 16.07.2019 um 08:02:58
Liebes Team,

der Antrag liegt nun seit 1.5 Wochen bei der ABH.

Es musste ein Formular der Arbeitsagentur ausgefüllt werden. Ist das normal?

Gibt jetzt 2 Möglichkeiten:

1) Sie besteht die Prüfung nächste Woche und bekommt dementsprechend ihr Zeugnis ausgehändigt und reicht es bei der ABH nach.

2) Sie muss einen Teil der Prüfung in 1/2 Monaten nachholen, da sie diesen nicht bestanden hat. Was passiert dann?

Ihre zukünftige Arbeitsstelle würde laut Aussage auf sie warten, bis auch die letzte Prüfung bestanden ist. Aber wie sieht das mit der ABH aus?


Viele Grüße

Martin

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 27.07.2019 um 21:23:07
Liebes Team,

die Dame hat die Prüfung bestanden und direkt am selben Tag ihre Urkunde eingescannt und zur ABH geschickt.

Dies ist jetzt circa 1.5 Wochen her. Keine Reaktion der ABH. Alle von der ABH geforderten Unterlagen sind vorhanden und auch bei der ABH.

Telefonisch keine Erreichbarkeit. E-Mail Anfragen blieben kontaktlos.

Die aktuelle AE (zwecks Ausbildung, jetzt abgeschlossen) endet am 31.07.2019.

Die Arbeitsvertrag beginnt am 01.09.2019.

Wie ist jetzt weiter vorzugehen?

Die junge Dame wird morgen (ohne Termin) in die Warteschlange gehen und dort persönlich nachfragen.

Ist das sinnvoll?

Viele Grüße

:)

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von reinhard am 28.07.2019 um 11:56:07

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 27.07.2019 um 21:23:07:
Die junge Dame wird morgen (ohne Termin) in die Warteschlange gehen und dort persönlich nachfragen.

Ist das sinnvoll?


Alles, was sie selbst macht, ist sinnvoll. Oben gibt es ja mehrere Ratschläge dazu, hat sie diese gelesen?

Sie hatte ja bisher auch keine Fragen. Falls sie nach dem Termin Fragen hat, darf sie die gerne hier stellen.

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 29.07.2019 um 18:42:10
Guten Tag,

die junge Dame war heute bei der ABH. Es hat alles geklappt.

Ihrem Antrag wurde stattgegeben. Sie hat ein Schreiben für den Arbeitgeber bekommen, auf dem steht, dass sie anfangen darf und alle notwendigen Dokumente erstellt werden.

Da sie reisen möchte, bekommt sie in den nächsten Tagen eine Fiktionsbescheinigung.


Dazu hat sie 2 Fragen:

Auf was muss sie dabei achten? Im Internet haben wir etwas gelesen, dass man nur mit §4 reisen kann und mit §3 nicht wieder nach Deutschland kommt? Ist das normal?


Die Dame bei der ABH meinte, dass heute keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann, da sie keine Flugtickets hat. Diese hat sie heute gebucht und geht dann morgen damit zur ABH. Ist das ein normaler Vorgang?


Viele Grüße

Martin

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Petersburger am 29.07.2019 um 19:07:33

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 29.07.2019 um 18:42:10:
Auf was muss sie dabei achten? Im Internet haben wir etwas gelesen, dass man nur mit §4 reisen kann und mit §3 nicht wieder nach Deutschland kommt? Ist das normal?

So wie Du schreibst - nein.

Aber das war nur ein Fehler:
Auf Seite 3 (steht so auf dem Vordruck, ist aber einfach auf einer Seite in der Mitte) wird die Rechtsgrundlage der Fiktionswirkung angekreuzt.

Nur mit § 81 Abs. 4, also der untersten von den drei Varianten, kann man reisen. Und das auch nur dann, wenn der ursprüngliche AT auch dabei ist.
Ist auch logisch: Dessen Wirkung wird durch die Fiktion verlängert - ohne den AT weiß niemand, was da vorher war. Könnte ja auch ein Visum zur einfachen Einreise sein - und damit könnte man dann nicht wieder einreisen ...

... ist aber wohl hier nur Theorie, weil sie doch davor eine AE hatte, oder?

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von Martin_Fellmann_1982 am 29.07.2019 um 23:08:09
danke für die antwort petersburger.

ja sie hat jetzt eine AE. sie muss einfach morgen drauf achten, dass § 81 Abs. 4 angekreuzt wird, richtig?

Titel: Re: Erfolgreiche Ausbildung -> Perspektive danach
Beitrag von nixwissen am 29.07.2019 um 23:16:58
Richtig

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