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Verplichtungserklärung (Gelesen: 1.153 mal)
mertonffm
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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02.03.2019 um 21:44:56
 
Guten Abend,

Ich möchte, dass meine Mutter 67 (visumpflichtig) während der Sommerferien nach Deutschland uns besuchen kommt.

Wir, Ehepaar mit zwei Kinder 7 und 10. Ich verdiene 1600€ Netto, Meine Frau ist seit ein halbes Jahr selbstständig und hat unterschiedlicher Einkommen von 300 bis 500€ im Monat. Umsatz ist zwar groß, aber das, was zum Schluss für Sie bleibt.

Reicht mein/unser Einkommen, um für meine Mutter eine Verpflichtungserklärung abzugeben?

Wir haben kein Kredit oder Schulden.
Wohnort  Frankfurt am Main.

Ich werde mich freuen von Experten Antwort zu bekommen.

Herzlichen Dank
Merton

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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.03.2019 um 21:59:09
 
Welche Staatsangehörigkeit hat deine Mutter?
Hat sie eigenes Einkommen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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mertonffm
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.03.2019 um 22:15:52
 
Hallo Aras,
sie hat kein eigenes Einkommen. Kommt aus Pakistan.
Grüße
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.03.2019 um 23:13:13
 
Hallo,

nach den Berechnungsgrundlagen der Stadt FFM (hier: https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&_ffmpar[_id_inhalt]=7003780) und den zurgundeliegenden Bestimmungen der ZPO (hier, mit Rechner) habt Ihr, 300,- EUR Verdienst Deiner Frau berechnend, nur einen sehr geringen pfändbaren Betrag anzubieten.
Ob der ausreicht, um das Kriterium "ausreichend pfändbares Einkommen" aus Sicht der Stadt FFM zu erfüllen, wirst Du nur dort erfahren können.
Bei einer willkürliche Nachschau bei ABHen anderer Kommunen findet man in Tabellen, sofern welche veröffentlicht werden, für Fälle wie Deinen erforderliche Einkommen so im Bereich zwischen 1900,- und 2370,- EUR.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.03.2019 um 14:26:02
 
Vor über 10 Jahren als ich mal eine VE abgegeben habe, musste ich mehr Netto haben als der HartzIV-Satz für mich und für meinen Gast plus die Warmmiete für meine Wohnung.

Da das jede Stadt etwas anders berechnet: Geht zu Deiner Stadtverwaltung, wo Du die VE beantragen müsstest und frage dort nach. Nur die können Dir sagen, ob dieses Einkommen reicht.
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Heinzhans
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i4a rocks!


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Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 27.03.2019 um 09:26:21
 
lottchen schrieb am 03.03.2019 um 14:26:02:
Vor über 10 Jahren als ich mal eine VE abgegeben habe, musste ich mehr Netto haben als der HartzIV-Satz für mich und für meinen Gast plus die Warmmiete für meine Wohnung.

Da das jede Stadt etwas anders berechnet: Geht zu Deiner Stadtverwaltung, wo Du die VE beantragen müsstest und frage dort nach. Nur die können Dir sagen, ob dieses Einkommen reicht.


Und frage auch gleich, ob Du statt eines Einkommensnachweises eine Sicherheitsleistung hinterlegen kannst. Bei mir waren es für 3 Monate 6.000 Euro, die ich in bar abliefern musste und zwei Wochen nach Abreise aufs Konto zurück überwiesen bekommen habe.
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