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Beitrag begonnen von mertonffm am 02.03.2019 um 21:44:56

Titel: Verplichtungserklärung
Beitrag von mertonffm am 02.03.2019 um 21:44:56
Guten Abend,

Ich möchte, dass meine Mutter 67 (visumpflichtig) während der Sommerferien nach Deutschland uns besuchen kommt.

Wir, Ehepaar mit zwei Kinder 7 und 10. Ich verdiene 1600€ Netto, Meine Frau ist seit ein halbes Jahr selbstständig und hat unterschiedlicher Einkommen von 300 bis 500€ im Monat. Umsatz ist zwar groß, aber das, was zum Schluss für Sie bleibt.

Reicht mein/unser Einkommen, um für meine Mutter eine Verpflichtungserklärung abzugeben?

Wir haben kein Kredit oder Schulden.
Wohnort  Frankfurt am Main.

Ich werde mich freuen von Experten Antwort zu bekommen.

Herzlichen Dank
Merton


Titel: Re: Verplichtungserklärung
Beitrag von Aras am 02.03.2019 um 21:59:09
Welche Staatsangehörigkeit hat deine Mutter?
Hat sie eigenes Einkommen?

Titel: Re: Verplichtungserklärung
Beitrag von mertonffm am 02.03.2019 um 22:15:52
Hallo Aras,
sie hat kein eigenes Einkommen. Kommt aus Pakistan.
Grüße

Titel: Re: Verplichtungserklärung
Beitrag von T.P.2013 am 02.03.2019 um 23:13:13
Hallo,

nach den Berechnungsgrundlagen der Stadt FFM (hier: https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&_ffmpar[_id_inhalt]=7003780) und den zurgundeliegenden Bestimmungen der ZPO (hier, mit Rechner) habt Ihr, 300,- EUR Verdienst Deiner Frau berechnend, nur einen sehr geringen pfändbaren Betrag anzubieten.
Ob der ausreicht, um das Kriterium "ausreichend pfändbares Einkommen" aus Sicht der Stadt FFM zu erfüllen, wirst Du nur dort erfahren können.
Bei einer willkürliche Nachschau bei ABHen anderer Kommunen findet man in Tabellen, sofern welche veröffentlicht werden, für Fälle wie Deinen erforderliche Einkommen so im Bereich zwischen 1900,- und 2370,- EUR.

Gruß

Titel: Re: Verplichtungserklärung
Beitrag von lottchen am 03.03.2019 um 14:26:02
Vor über 10 Jahren als ich mal eine VE abgegeben habe, musste ich mehr Netto haben als der HartzIV-Satz für mich und für meinen Gast plus die Warmmiete für meine Wohnung.

Da das jede Stadt etwas anders berechnet: Geht zu Deiner Stadtverwaltung, wo Du die VE beantragen müsstest und frage dort nach. Nur die können Dir sagen, ob dieses Einkommen reicht.

Titel: Re: Verplichtungserklärung
Beitrag von Heinzhans am 27.03.2019 um 09:26:21

lottchen schrieb am 03.03.2019 um 14:26:02:
Vor über 10 Jahren als ich mal eine VE abgegeben habe, musste ich mehr Netto haben als der HartzIV-Satz für mich und für meinen Gast plus die Warmmiete für meine Wohnung.

Da das jede Stadt etwas anders berechnet: Geht zu Deiner Stadtverwaltung, wo Du die VE beantragen müsstest und frage dort nach. Nur die können Dir sagen, ob dieses Einkommen reicht.


Und frage auch gleich, ob Du statt eines Einkommensnachweises eine Sicherheitsleistung hinterlegen kannst. Bei mir waren es für 3 Monate 6.000 Euro, die ich in bar abliefern musste und zwei Wochen nach Abreise aufs Konto zurück überwiesen bekommen habe.

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