Liebes Forum,
danke für die Aufnahme in dieser Runde. Ich bin zurzeit in einer etwas unglücklichen Situation und würde mich über eine Einschätzung von Fachleuten freuen, muss aber dafür leider etwas ausholen:
Meine russische Schwiegermutter (82) ist seit Mitte Dezember mit einem 5-Jahres-Schengen-Multi-Visum bei uns zu Besuch. Während des Aufenthaltes wurde eine Augen-OP nötig (Netzhautablösung) und dann bei der OP-Voruntersuchung eine lebensbedrohliche Herzschwäche entdeckt, die anstelle der Augen-Behandlung eine Notoperation in der Kardiologie erforderlich machte.
Während des Klinikaufenthaltes lief am 10. März die zulässige 90-Tage-Aufenthaltsdauer ab, zwei Tage vorher hatte ich im Ausländeramt unseres Landkreises eine Verlängerung des Visums aus humanitären Gründen beantragt.
Nach - soweit bisher abschätzbar - erfolgreich überstandener Herz-OP wurde die Schwiegermutter am 11.3. aus dem Krankenhaus entlassen.
Das Ausländeramt lehnt eine Verlängerung des Visums ab. Begründung: Die Entlassungs-Unterlagen der Klinik enthielten kein ausdrückliches Reiseverbot und seien überhaupt viel zu kompliziert formuliert, das knappe hausärztliche Attest (mit attestierter Reiseunfähigkeit bis zur dringend erforderlichen kardiologische Kontrolluntersuchung Anfang April sei nicht ausführlich genug). Stattdessen wurde mir ohne weitere Rücksprache eine
GÜB mit Ausreisefrist bis 18.3., Mitternacht, ausgehändigt.
Nach der OP gibt es nun eigentlich sehr viele Dinge zu klären, Medikamente mussten neu beschafft werden, eine Blutkontrolle ist nötig, derzeit sind noch nicht einmal die OP-Nähte gezogen. Vor allem schaffen wir es in den verbleibenden zwei Werktagen möglicherweise nicht mehr zu klären, was jetzt weiter mit dem ursprünglichen Augen-Notfall geschehen muss, d.h., ob eine zweite OP durchführbar und derzeit überhaupt sinnvoll.
Vor diesem Hintergrund war ich sehr verwundert über die festgesetzte Ausreisefrist auf dem GÜB-Papier. Nun wüsste ich gern: Ist das ein übliches Verfahren mit Ausländern nach einer Herz-OP?
Ich will niemandem etwas Böses unterstellen, aber ich hatte in der Vergangenheit mehrfach dienstlich mit dieser Ausländerbehörde zu tun und fände es sehr unschön, wenn jetzt jemand alte Rechnungen begleichen möchte.
Einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland strebt meine Schwiegermutter nicht an. Aber wir hielten es für höchst angemessen, ihr dabei zu helfen, dass sie wieder auf die Beine kommt, statt sie in wenigen Tagen alleine in den Flieger zu setzen.
Und an diesem Punkt wissen wir gerade nicht, wie wir die verbleibende Zeit möglichst sinnvoll für medizinische und behördliche Dinge nutzen sollten. Rechtsmittel prüfen oder lieber den Blutdruck ordentlich einstellen lassen? Die Ärzte bitten, immer neue Atteste zu schreiben, die dann doch nicht passen? Nachweise suchen, dass den Erfolg der in Deutschland durchgeführten OP in Russland niemand richtig bestätigen kann? Da sind wir gerade etwas ratlos und die Zeit rast uns davon. Aber vielleicht hat jemand eine Meinung dazu.
Schöne Grüße aus dem stürmischen Südwesten.