Hallo zusammen,
ich brauche ein paar Infos über das Mindesteinkommen bei einem Familiennachzug.
Es geht um einen bekannten, er ist leider der Deutschen Sprache nicht mächtig.
Ich würde Ihn gerne helfen da anscheinend etwas in der Ausländerbehörde schiefgelaufen ist.
Antragsteller
Staatsangehörigkeit: Bosnisch (Bosnien und Herzegowina), Daueraufenthalt EU in Slowenien
Aufenthalt nach §38a, seit drei Monaten in Deutschland, Bayern, Landkreis Augsburg.
Netto einkommen ca. 1900€ bei Steuerklasse 4.
Kaltmiete 700€.
Familie
Frau
Kind, 17 Jahre alt
Staatsangehörigkeit: Bosnisch
Slowenischer Daueraufenthalt
Der bekannte war vor kurzem in der Ausländerbehörde und hat den Antrag auf Familiennachzug gestellt, dieser wurde abgewiesen bzw. er hat die Unterlagen nach 15min zurückbekommen. Als Grund wurde ihm sein Gehalt genannt, das sei nicht genügend, seine Frau müsste wenigstens ein Minijob ausüben…
Hat sich in der Vergangenheit etwas beim Mindesteinkommen bei einem Familiennachzug geändert?
Wo ist das ganze im Ausländerrecht definiert, § Absatz?
Ich würde mich auf eure Antworten freuen.
Vielen Dank und Viele Grüße