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Weiterer Kindergeld Anspruch für Syrer wenn Kinder in die Türkei zurück gehen? (Gelesen: 1.272 mal)
Themen Beschreibung: Kindergeld
Lyddi
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20.01.2019 um 15:14:41
 
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage:

Ich betreue eine syrische Familie. Nachdem der Mann die Anerkennung als Flüchtling bekommen hat, konnte die Familie 2017 per Familiennachzug einreisen und wohnt seither hier in Deutschland.
Die Eheleute kommen leider gar nicht mehr klar und es besteht nun die Möglichkeit dass die Frau mit den Kinder zur Großfamilie in der Türkei zurückkehrt.

Finanziell stellt sich die Frage, ob der Vater, der weiter in Deutschland bleibt, Kindergeld für die Kinder beziehen kann um die Familie so weiterhin zu unterstützen.

Der Vater hat nach knapp 2 Jahren Vollzeit Arbeit leider seit Januar keine Arbeit mehr, da der befristete Vertrag nur einmal verlängert wurde und jetzt ausgelaufen ist. Das bedeutet er hat einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Er möchte unbedingt wieder arbeiten und wird mit seinem Ehrgeiz sicher bald etwas finden.
Durch den Rückzug der Familie könnte er in eine kleinere  Wohnung ziehen und hätte weniger Ausgaben.

Würde er weiterhin das Kindergeld bekommen, auch wenn die Kinder in der Türkei wohnen, dann würde er sich besser fühlen, weil er weiß dass die finanzielle Absicherung für die Kinder nicht nur von seinem Job abhängt.

Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen, wie es bei so einer Konstellation möglich wäre.

Vielen Dank schon mal!

Liebe Grüße  Smiley
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Aras
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Antwort #1 - 20.01.2019 um 15:49:26
 
Laut dem deutsch turkischen Abkommen über soziale Sicherheit ist es wohl möglich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 20.01.2019 um 16:10:11
 
Aras schrieb am 20.01.2019 um 15:49:26:
Laut dem deutsch turkischen Abkommen über soziale Sicherheit ist es wohl möglich


sicher? Wenn er kein Arbeitnehmer ist, gilt das m.M. nach nicht mehr

Wurde der Antrag auf Asyl in Deutschland bestätigt oder werden Ausländern als anerkannte Flüchtlinge eingestuft, so besteht der Kindergeldanspruch und die Zahlungen der Familienkasse sind zu erwarten. Wichtig ist hierbei, dass die Kindergeldberechtigten seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben.

https://www.kinderinfo.de/kindergeld/auslaender/
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Lyddi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 20.01.2019 um 17:19:02
 
Danke für eure Antworten!

Mh also der Kindergeldberechtigte wäre ja er oder?
Und er lebt seit mehr als 3 Jahren in Deutschland, die Kinder würden ja ins Ausland ziehen.

Die Sache mit der Arbeit hat mich auch stutzig gemacht und die kann ich mir leider nicht beantworten. Von der Familienkasse habe ich noch keine Antwort bekommen und muss wohl nochmal nachhaken.

Oh man, was es da immer zu beachten gibt!  Laut lachend
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uwe1122
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Antwort #4 - 20.01.2019 um 18:48:21
 
Lyddi schrieb am 20.01.2019 um 15:14:41:
eine syrische Familie


Lyddi schrieb am 20.01.2019 um 15:14:41:
der Mann die Anerkennung als Flüchtling
bekommen hat, konnte die Familie 2017 per Familiennachzug einreisen 





Aras schrieb am 20.01.2019 um 15:49:26:
Laut dem deutsch turkischen Abkommen


Es handelt sich doch nicht um einen türkischen Staatsbürger,der in D arbeitet oder gearbeitet hat.

Reicht denn allein die Tatsache,das eine syrische Familie in der Türkei ihren Wohnsitz hat,um Kindergeld aus D zu beziehen ?



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Aras
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Antwort #5 - 20.01.2019 um 19:01:04
 
Ich hab weitergelesen. Fraglich ist ob Flüchtlinge sich darauf berufen können, da diese auch vom Abkommen umfasst werden. Aber ich würde bei der erneuten Befassung auch einen Anspruch verneinen.
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Antwort #6 - 20.01.2019 um 21:49:24
 
Also dann ist die Wahrscheinlichkeit wohl sehr hoch, dass es abgelehnt wird. Beziehungsweise sollte man darauf bestehen wollen, wahrscheinlich rechtlicher Beistand von Nöten wäre. Wenn es überhaupt eine Grundlage dazu gäbe?

Von eurer Fachlichkeit aus gesehen oder?
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Aras
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Antwort #7 - 20.01.2019 um 22:15:48
 
Was hat ein Beistand damit zu tun, ob es einen Anspruch gibt oder nicht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 20.01.2019 um 23:11:03
 
Da hast du eigentlich schon recht
Aber das wäre leider nicht der erste Fall, bei dem ich mitbekomme, dass man seine berechtigten Anspruch auf etwas erst rechtlich einfordern muss. Wenn es um Geld geht, wird leider oft erst mal abgelehnt und gehofft dass kein Widerspruch eingelegt wird.

Danke trotzdem für eure Hilfe, im Endeffekt muss man schauen wie die Familie sich am besten arrangiert.

Falls noch jemand eine Begründung für einen weiteren Anspruch auf das Kindergeld hätte wäre ich um jeden Tipp dankbar Smiley
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Antwort #9 - 21.01.2019 um 08:19:18
 
Da gibt es, nach meiner Lesart, keinen Anspruch mehr auf Kindergeld! Und es ist eigentlich auch verständlich
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