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Studium Nigeria, Arbeit in Deutschland (Gelesen: 4.073 mal)
Saxonicus
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Antwort #15 - 06.01.2019 um 17:15:23
 
Mangrove schrieb am 06.01.2019 um 16:58:57:
Besteht eine Möglichkeit sie einfach familiär auf Urlaub einzuladen und sie bleibt drei Monate und wir sehen was sich dann ergibt?

Es dürfte schwierig werden, gleich beim ersten Anlauf ein Besuchsvisum für 90 Tage zu erhalten. Außerdem ist sie verpflichtet, zum Ende der Visumsgültigkeit auszureisen. Das Visum ist an einen spezielle Zweck gebunden (hier ist es der Besuch), das kann man nicht nach Belieben ändern. Auf der Grundlage eines Besuchsvisum ist kein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland möglich. Dazu müsste sie mit einem Visum zur Arbeitsaufnahme hier einreisen.
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lottchen
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Antwort #16 - 06.01.2019 um 17:41:51
 
Mangrove schrieb am 06.01.2019 um 16:58:57:
Besteht eine Möglichkeit sie einfach familiär auf Urlaub einzuladen und sie bleibt drei Monate und wir sehen was sich dann ergibt?


Was soll sich da ergeben? Die Gesetze werden sich in den 3 Monaten nicht ändern. Sie muss auf alle Fälle wieder ausreisen, selbst wenn sie in der Zeit ein Jobangebot über 100.000€ im Jahr erhält.   

Mangrove schrieb am 06.01.2019 um 16:58:57:
Oder muss für die Einladung zur Familie auch ein spezieller Grund angegeben werden?

Ein Grund für den Visumsantrag muss angegeben werden. "Familienbesuch" "Urlaub" o.ä. wäre in ihrem Fall korrekt.

Ja, fürs Studium braucht sie C1. Wenn sie das nicht hat kann sie versuchen, ein Visum zum Sprachkurs zur Studienvorbereitung zu bekommen. Nur halte ich die Chancen für gering. Denn Deutsch könnte sie auch in der Heimat lernen. Und warum sie ausgerechnet in D studieren will wenn doch keinerlei Grundkenntnisse dieser Sprache vorhanden sind wird sie auch kaum erklären können (die hier lebende Verwandschaft als Begründung anzugeben wäre wohl eher kontraproduktiv, denn dann denkt jeder, dass der Studienwunsch nur vorgeschoben ist).   
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Antwort #17 - 07.01.2019 um 11:36:44
 
Mangrove schrieb am 06.01.2019 um 16:58:57:
Oder muss für die Einladung zur Familie auch ein spezieller Grund angegeben werden?

Die Einladung für den Besucht ist bereits der spezielle Grund.
Allerdings muss sie für ein Besuchsvisum ihre Rückkehrbreitschaft glaubhaft machen (aka "beweisen") und natürlich danach wieder ausreisen.
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