Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card (Gelesen: 1.779 mal)
hugendubel0815
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card
06.01.2019 um 13:21:29
 
Hallo zusammen,
eine Freundin meiner Frau ist Thailänderin und seit langem mit einem tschechischen Staatsbürger in eheähnlicher Gemeinschaft in CZ wohnhaft.
Sie hat daher eine permanent residence card für Tschechien, hat aber noch die thailändische Staatsbürgerschaft.
Kann sie damit die Arbeitserlaubnis für D bekommen oder hat sie vielleicht sogar ein Recht darauf?
VG
Frank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card
Antwort #1 - 06.01.2019 um 13:41:18
 
Mit einem tschechischen Ehemann wäre sie bei gemeinsamer Übersiedlung nach Deutschland EU-freizügig (abgeleitet von ihm).
Also könnte hier wohnen und arbeiten.

Ohne Heirat - also gegenwärtig - könnte sie nur dann zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland, wenn sie entweder die üblichen Bedingungen für Drittstaater erfüllt oder ihre  tschechische "permanent residence card" nicht irgendeine ist, sondern das Analogon zur deutschen "Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU".
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
hugendubel0815
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card
Antwort #2 - 06.01.2019 um 17:17:54
 
Vielen Dank.
Sorry ich bin extrem ahnungslos. Dachte so ein Dokument sei eindeutig.
Wie finde ich heraus, ob es sich um "irgendeine" oder das Analogon zur "Erlaubnis zum Daueraufenthalt" handelt?
Ist das Foto hilfreich?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hugendubel0815
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card
Antwort #3 - 06.01.2019 um 17:21:16
 
2.Foto
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.804

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card
Antwort #4 - 06.01.2019 um 18:00:25
 
Daueraufenthalt EU hätte kein Date of Expiration^^
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card
Antwort #5 - 06.01.2019 um 20:27:50
 
und würde auf Tschechisch auch anders heißen.

Was ich interessant finde (muss nichts heißen), dass das DOkument nicht im einheitlichen Format (Klebeetikett oder Karte) ausgestellt wurde. Die gibts in CZ sonst nämlich eigentlich schon. Und das hier gezeigte Dokument kenne ich eigentlich vom Format nur als Aufenthaltskarte für EU Bürger (und vmtl. auch Angehörige).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card
Antwort #6 - 07.01.2019 um 15:47:35
 
fab87 schrieb am 06.01.2019 um 20:27:50:
Und das hier gezeigte Dokument kenne ich eigentlich vom Format nur als Aufenthaltskarte für EU Bürger 


meines Erachtens ist das "Trvaly robyt" die Aufenthaltskarte für EU Staatsangehörige (Daueraufenthaltskarte)
vergleiche:
https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/documents-formalities/eu-nationa
ls-permanent-residence/index_cs.htm
und
https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/documents-formalities/eu-nationa
ls-permanent-residence/index_de.htm

Die Daueraufenthaltskarte wird aber nicht auf 4 Jahre befristetet.

hugendubel0815 schrieb am 06.01.2019 um 13:21:29:
tschechischen Staatsbürger in eheähnlicher Gemeinschaft


ist diese "eheähnliche Gemeinschaft" eine eingetragene Lebensgemeinschaft?
Wenn ja und wenn der Tscheche in CZ freizügigkeitberechtigt ist, dann wäre das seine Partnerin auch.
Es ist aber nicht selbstverständlich, dass ein Tscheche in CZ freizügigkeitsberechtigt ist. Und wenn das eine Aufenthaltskarte  sein soll, warum sie in Thailand ausgestellt wurde. Meines Wissens werden solche Karten im Inland ausgestellt.

irgendwie passt das nicht zusammen (Daueraufnthaltskarte und 4 Jahresbefristung)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card
Antwort #7 - 07.01.2019 um 16:57:16
 
erne schrieb am 07.01.2019 um 15:47:35:
meines Erachtens ist das "Trvaly robyt" die Aufenthaltskarte für EU Staatsangehörige (Daueraufenthaltskarte)


Und genau das steht oben auf dem Dokument ja auch drauf. Es ist nur nicht im Nominativ sondern aus grammatikalischen Gründen flektiert.  Das Dokument bescheinigt scheinbar folgendes: "a family member of an EU citizen, who is not an EU citizen and who holds a “Permanent Residence Card” -> Průkaz o povolení k trvalému pobytu

Es gibt aber auch noch folgendes DOkument in gleicher Form ausgestellt: Průkaz o pobytu rodinného příslušníka občana EU -> a family member of an EU citizen, who is not an EU citizen and who holds a “Residence Card for a Family Member of an EU Citizen


Ist der Gatte nur CZ Staatsbürger? Gibt es noch ein anderes Dokument (etwa im Plastikkartenformat)?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card
Antwort #8 - 07.01.2019 um 18:44:54
 
erne schrieb am 07.01.2019 um 15:47:35:
Und wenn das eine Aufenthaltskarte  sein soll, warum sie in Thailand ausgestellt wurde. Meines Wissens werden solche Karten im Inland ausgestellt.


Wurde sie nicht. Siegel und Behörde zeigen, dass sie im Inland durch die Fremdenpolizei ausgestellt wurde. Dass mit THA bezieht sich wohl auf den Pass der Dame, alleine schon sprachlich.

Ich habe mittlerweile ein wenig weiter recherchiert und bin recht überzeugt, dass es sich bei dem hier abgebildeten Dokument nicht um einen Aufenthaltstitel handelt sondern eher um eine Art Ausweisdokument was Angaben zum Aufenthalt beinhaltet. Die Form des Dokumentes entspricht (mit leichter Abweichung des Titels) denen einer Aufenthaltskarte. Deshalb gehe ich davon aus, dass noch eine Plastikarte oder ein Ettiket, ausgestellt im einheitlichen Muster, im Pass besteht. Und auf dem wird wohl die Rechtsgrundlage stehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema