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Studium Nigeria, Arbeit in Deutschland (Gelesen: 4.026 mal)
Mangrove
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studium Nigeria, Arbeit in Deutschland
23.12.2018 um 15:18:15
 
Hallo liebe Forenmitglieder,

mein Mann möchte gerne seiner Schwester (Nigeria) die Möglichkeit bieten nach abgeschlossenem Studium (HND Higher National Diploma in Computer Science und PDE Professional Diploma in Education) nach Deutschland zu kommen und dort zu arbeiten. Sie möchte es auch und deshalb versuche ich gerade den Prozess (der sicher umfangreich sein wird) anzustoßen und Information einzuholen.

Fragen:
  • 1. Was würde - abgesehen von ihren Dokumenten - verlangt werden um hier einreisen zu können?
    2. Steht für ihren Pass auch eine Urkundenprüfung an (weil Nigeria)?
    3. Müssen wir Bonität vorweisen (welche Höhe) oder reicht diese (wie hoch mindestens) von ihr?
    4. Sind Sprachnachweise erforderlich?
    5. KV?
    6. Wie sieht es mit Zeiten und Fristen aus?


Es gibt ja die neue Gesetzeslage (oder wird geben) die ein Arbeiten für Qualifizierte aus dem Ausland einfacher machen soll.

Für Hinweise bedanke ich mich im Voraus! Vielleicht hat auch jemand diesbezüglich privat Erfahrung gesammelt?

Herzliche Grüße,

Mangrove
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 23.12.2018 um 16:05:41
 
Mangrove schrieb am 23.12.2018 um 15:18:15:
Es gibt ja die neue Gesetzeslage (oder wird geben) die ein Arbeiten für Qualifizierte aus dem Ausland einfacher machen soll.


Um mit der einfachsten Frage anzufangen: Nein, gibt es nicht.

Es gibt einen ersten Entwurf von zwei Gesetzen, die in der Regierung beraten wurden und es so in die Medien schafften. Was im Gesetz drinsteht, können wir im Herbst 2019 vielleicht schon absehen und 2020 vielleicht nutzen.

Alles, was sich 2019 abspielen soll, funktioniert nach den "alten" Gesetzen.
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lottchen
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Antwort #2 - 23.12.2018 um 17:32:22
 
Für studierte Leute aus dem Nicht-EU-Ausland, die einen hier anerkannten Abschluß haben und ein Jobangebot haben, wo das Einkommen für eine Blue Card reicht, ist es ja auch jetzt schon möglich, hier legal zu arbeiten.
Ob sie mit diesen Vorraussetzungen auch ein Visum zur Jobsuche bekommen kann kann sie nur probieren.
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Petersburger
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Antwort #3 - 23.12.2018 um 20:28:40
 
lottchen schrieb am 23.12.2018 um 17:32:22:
Jobangebot ..., wo das Einkommen für eine Blue Card reicht,

Für Hochqualifizierte, also Ausländer mit einem anerkannten oder vergleichbaren Hochschulabschluss, ist auch unterhalb eine Blaue-Karten-Gehalts sowohl Arbeitssuche als auch Arbeitsaufnahme möglich.

§ 2 Abs. 3 BeschV - das Gehalt muss natürlich "marktüblich" sein. Aber eben nicht zwingend ausreichend für eine Blaue Karte.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Mangrove
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 31.12.2018 um 12:44:08
 
Hallo,

gut, Danke. Dann ist wohl ein Informationstermin bei der Ausländerbehörde sinnvoll (oder nicht)? Denn Visum bekommt sie sicher nur mit einem Job in Aussicht oder?

Liebe Grüße,

Mangrove
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 31.12.2018 um 13:05:02
 
Eher nicht, das Visum muss sie mit entsprechenden Voraussetzungen selber beantragen bei der deutschen AV in Nigeria.

Falls es so noch nicht rüber kam: Ihr als Seitenverwandte könnt da nicht wirklich behilflich sein, allenfalls etwas assistieren und rechnerchieren. Für das gewünschte Visum könnt Ihr aber in Deutschland keine sinnvollen Behördengänge für sie erledigen.

Oder ganz simpel: Durch den hier lebenden Bruder hat die in Nigeria lebende Schwester keinerlei rechtliche oder sonstige Vorteile bezüglich eines Aufenthaltes hier.

Diese Informationen kennt ihr bereits?

https://nigeria.diplo.de/ng-en/service/visa/work-visa/1015540
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 31.12.2018 um 13:06:31
 
Ich schlage vor, den ersten Termin mit einer Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu machen. Es gibt ein Deutschland-weites Netz von "Erstberatungsstellen", die dem Bruder die richtigen Wege zeigen können.

Dann hätte die Schwester schon mal demnächst Übersetzungen und Bescheinigungen, mit welchen deutschen Abschlüssen ihre Abschlüsse vergleichbar sind. Dann kann sie sich einfacher bewerben.

www.anerkennung-in-deutschland.de

Die Ausländerbehörde kann manchmal auch Abschlüsse einschätzen, ist aber dafür nicht zuständig. Die kann beraten, wenn es mehr Informationen gibt und die Pläne konkreter sind.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 31.12.2018 um 13:39:29
 
Mangrove schrieb am 23.12.2018 um 15:18:15:
nach abgeschlossenem Studium (HND Higher National Diploma in Computer Science und PDE Professional Diploma in Education)


Sie soll erstmal klären, ob diese Ausbildung in Deutschland überhaupt als Studium anerkannt ist. Es sieht eher aus wie einen Schulabschluss.

https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisb...
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Mangrove
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.01.2019 um 15:13:59
 
Hallo,

herzlichen Dank,
das sind große Hilfen!

Hier
[kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung-fuer-auslaendische-hochschulqualifikationen/einzureichende-dokumente.html]
sehe ich, dass Dokumente aus Nigeria (und zahlreichen anderen Ländern auch) leider gar nicht erst zur Zeugnisbewertung angenommen werden.

Ihr PDE (postgraduate diploma in computer science) ist vergleichbar mit dem Master, nur dass eine Dissertation nicht nötig ist - wenn i. das richtig verstanden habe
[academiccourses.com/Postgraduate-Diploma/Computer-Science/].



Liebe Grüße,

Mangrove

P.S. Über die Bildungshintergründe in Nigeria gibt es hier noch was:
daad-akademie.de/medien/ida/webversion_ida_bildungshintergr%C3%BCnde_nigeria.pdf



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Antwort #9 - 01.01.2019 um 16:59:46
 
P.P.S. Mein Mann sagte gerade, sie würde hier auch gerne weiterstudieren, braucht aber dazu auch eine Stelle.

Naive Frage: Könnte sie einfacher nach D kommen, wenn sie einen anderen Job in Aussicht hätte (inkl. Gehaltsangabe etc., z. B. als Pflegehelferin oder Hauswirtschaftshilfe) und es reichte dann das hier: https://nigeria.diplo.de/blob/1586102/04b75ca90908dcf2607a512c61fe33a9/checklist
-arbeitsaufnahme-data.pdf
?

(Es scheint mir fast aussichtslos  unentschlossen )
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 01.01.2019 um 17:02:12
 
 


Mangrove schrieb am 01.01.2019 um 15:13:59:
Ihr PDE (postgraduate diploma in computer science) ist vergleichbar mit dem Master, nur dass eine Dissertation nicht nötig ist - wenn i. das richtig verstanden habe
[academiccourses.com/Postgraduate-Diploma/Computer-Science/].




Ihr PDE ist NICHT mit einem deutschen Master vergleichbar.

Das HND ist ähnlich wie ein Fachabi und liegt unter der Bachelor-Ebene. Damit darf sie Informatik in Deutschland studieren (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung).

Das PDE ist eine berufliche Weiterbildung und ist nicht zu verwechseln mit einem akademischen Grad. Aber ohne zu wissen wie genau ihre Qualifikationen zu bewerten sind, können die ausländerrechtliche Fragen gar nicht beantwortet werden.




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reinhard
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Antwort #11 - 02.01.2019 um 11:40:11
 
Trotzdem ist es sinnvoll, wenn der Bruder jetzt zu einer Erstberatung für die Anerkennung geht. Nur dann kann er der Schwester auch verbindliche Informationen geben.

Allein die Ahnung über die Chancen reicht nicht aus, da hat die Schwester mehr verdient.
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lottchen
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Antwort #12 - 02.01.2019 um 12:43:40
 
Mangrove schrieb am 01.01.2019 um 16:59:46:
Könnte sie einfacher nach D kommen, wenn sie einen anderen Job in Aussicht hätte (inkl. Gehaltsangabe etc., z. B. als Pflegehelferin oder Hauswirtschaftshilfe)?


Keine Chance für so einen gering qualifizierten Job ein Visum / eine AE für D zu bekommen.
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reinhard
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Antwort #13 - 02.01.2019 um 13:16:47
 
Mangrove schrieb am 01.01.2019 um 16:59:46:
Naive Frage: Könnte sie einfacher nach D kommen, wenn sie einen anderen Job in Aussicht hätte (inkl. Gehaltsangabe etc., z. B. als Pflegehelferin oder Hauswirtschaftshilfe)


In diesem Bereich ist in Deutschland nur vorgesehen: Au-Pair, Freiwilliges soziales / ökologisches Jahr (alles mit Altersbegrenzungen)
Bundesfreiwilligendienst (ohne Altersbegrenzung)

Ansonsten gibt es spezielle Regelungen im Moment vor allem für die EU-Nachbarstaaten (Westbalkan), aber nicht für Nigeria.

Falls sie hier studieren will, muss der Lebensunterhalt abgesichert sein (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung). Das ist aber nur die Bürgschaft für den Staat, sie darf während des Studiums arbeiten und sich ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst verdienen.
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Antwort #14 - 06.01.2019 um 16:58:57
 
Hallo,

vielen Dank für die Tipps.

Für Au-Pair ist sie schon "zu alt". Eine Antwort für das Studium habe ich nun erhalten, sie braucht für den Master bereits einen Bachelor (der dann mit dem hiesigen verglichen würde) UND ein Deutschsprachniveau von C1 Augenrollen

Besteht eine Möglichkeit sie einfach familiär auf Urlaub einzuladen und sie bleibt drei Monate und wir sehen was sich dann ergibt? Oder muss für die Einladung zur Familie auch ein spezieller Grund angegeben werden?

Liebe Grüße,

Mangrove
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