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AE nach § 28 AufenthG ohne A1 Zertifikat möglich? (Gelesen: 1.245 mal)
Themen Beschreibung: A1- Deutschkurs nach mehrmaligen Versuche nicht bestanden.
M.A.G.S
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i4a rocks!


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03.12.2018 um 22:45:47
 
Hallo Ihr Lieben,

nun bin ich mal wieder hier mit ein paar Fragen an Euch Experten.

Meine Tante (deutsche Staatsangehörige) hat im Mai 2017 geheiratet. Der Ehemann ist aus Ecuador, hat aber eine Daueraufenthaltserlaubnis aus Spanien. Nun haben beide einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gestellt (Juni 2017). Aufgrund seiner DA aus Spanien, hat er erstmal eine FB bekommen um den A1 Zertifikat hier in DE zu machen. Die FB wurde mehrmals verlängert, letztlich bis Januar 2019.

Leider ist es so, dass er trotz viele Versuche es nicht schafft, das Zertifikat zu bekommen. Er fällt durch die Prüfung immer durch. Letzte Woche wurde der AE-Antrag abgelehnt. Er wurde aufgefordert Deutschland zu verlassen. Der Grund: Kein A1- Zertifikat.

Habt Ihr eine Idee, was man da machen kann? Meine Tante und er können sich nicht leisten jetzt wieder nach Spanien zu gehen und die Ehe dort zu führen.

Für eine Idee wären wir sehr Dankbar !!!

LG
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 03.12.2018 um 23:23:49
 
Was genau ist das Problem? Wie alt ist er? Ist er Analphabet? Hat er eine Behinderung? Lernt er nicht? Besteht er alle Teile nicht oder nur einen bestimmten? Knapp oder deutlich? Schon mal einen Privatlehrer versucht? Wie viele Prüfungsversuche hat er unternommen? Wie hat er gelernt? Hat er durchgehend die letzten 17 Monate gelernt?
Gibt es ein deutsches Kind oder die Aussicht darauf? Hat er eine Chance auf die spanische Staatsbürgerschaft?
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Aras
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Antwort #2 - 03.12.2018 um 23:33:27
 
M.A.G.S schrieb am 03.12.2018 um 22:45:47:
Meine Tante und er können sich nicht leisten jetzt wieder nach Spanien zu gehen und die Ehe dort zu führen. 


"wieder nach Spanien zu gehen"? Was meinst du mit wieder?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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fab87
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Antwort #3 - 04.12.2018 um 11:29:44
 
Aras schrieb am 03.12.2018 um 23:33:27:
"wieder nach Spanien zu gehen"? Was meinst du mit wieder?


Da bestand ja ein Aufenthalt des Ehegatten. Hat die deutsche Ehefrau verheiratet dort mit ihm gewohnt? Bestand dort Freizügigkeit für sie?
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M.A.G.S
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Antwort #4 - 05.12.2018 um 21:56:22
 
lottchen schrieb am 03.12.2018 um 23:23:49:
Was genau ist das Problem? Wie alt ist er? Ist er Analphabet? Hat er eine Behinderung? Lernt er nicht? Besteht er alle Teile nicht oder nur einen bestimmten? Knapp oder deutlich? Schon mal einen Privatlehrer versucht? Wie viele Prüfungsversuche hat er unternommen? Wie hat er gelernt? Hat er durchgehend die letzten 17 Monate gelernt?
Gibt es ein deutsches Kind oder die Aussicht darauf? Hat er eine Chance auf die spanische Staatsbürgerschaft?


Er hat keine Behinderung. Er hat 5 Prüfungsversuche gehabt. Diese hat er in der VHS gemacht. Er hat die spanische Staatsbürgerschaft beantragt, die dauert jedoch 2 Jahre in Spanien.

Aras schrieb am 03.12.2018 um 23:33:27:
"wieder nach Spanien zu gehen"? Was meinst du mit wieder?


Dass er nach Spanien wieder zurück muss. Er hat dort früher gelebt. Deshalb hat er eine Daueraufenthaltserlaubnis aus Spanien.

fab87 schrieb am 04.12.2018 um 11:29:44:
Da bestand ja ein Aufenthalt des Ehegatten. Hat die deutsche Ehefrau verheiratet dort mit ihm gewohnt? Bestand dort Freizügigkeit für sie?


Meine Tante hat nur hier gelebt. Es bestand dort kein Freizügigkeitsrecht für sie.
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Antwort #5 - 05.12.2018 um 22:32:13
 
Moin,

Dann muss er sich auf den Mors setzen und in Spanien weiterlernen.
Spanisch dürfte seine Muttersprache sein, das ist nun nicht so extrem anders als Deutsch. Muttersprachler wie Asiaten, Afrikaner haben da ganz andere Hürden zu nehmen (komplett anderes Spachkonstrukt). In Spanien sollten die Möglichkeiten auch gut sein. A1 ist wirklich einfach.

Was Du nicht beantwortet hast ist das Alter. Ab einem gewissen Alter können Ausnahmen gemacht werden.
Irgendwann ist auch eine Zumutbarkeitsgrenze erreicht. Wer sich ewig bemüht und es nicht schafft...
Aber 5x in D bei der VHS durchfallen - da ist man entweder stinkfaul, lernbehindert oder im hohen Rentenalter.
Ist nicht böse gemeint aber A1 ist wirklich wenig.
Wenn er wirklich viel gelernt hat und das nachweisen kann (nein, nicht Kursrechnungen sondern Unterlagen, ausgefüllte Übungshefte, sowas), könnte es gehen. Da müsste man in D oder Spanien schon in Richtung lernbehindert argumentieren.
Die Latte hängt da aber sehr hoch.
Hier aus dem Forum ist mir keine solche Ausnahme bekannt.

Gruß,
Norbert
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